Sozialsteuer

Sozialsteuer

Die Mandatssteuer ist eine Steuer zu Gunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken. Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn als Alternative zur Kirchensteuer und ähnlichen Konzepten zur Kirchenfinanzierung.

Bei der Mandatssteuer kann der Steuerpflichtige selbst wählen, welcher Institution die Abgabe zugute kommen soll: einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, dem Staat, oder einer gemeinnützigen Vereinigung (z. B. einer kulturellen oder sozialen Einrichtung, einer Bürgerinitiative, oder einer Non-Profit-Organisation wie z. B. Greenpeace oder amnesty international). Die Mandatssteuer könnte prinzipiell auch als Modell für eine moderne Parteienfinanzierung dienen. Im Gegensatz zur Kirchensteuer kann man sich der Mandatssteuer nicht durch einen Kirchenaustritt entziehen. Sie wird von allen Steuerzahlern gezahlt; der Steuerzahler hat lediglich die freie Wahl, welcher Institution sein Beitrag zugute kommt.

Inhaltsverzeichnis

Andere Bezeichnungen

In einen Reformvorschlag des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins werden die Bezeichnungen Kultursteuer und Sozialsteuer (bzw. als ein Begriff: Kultur- und Sozialsteuer) für ähnliche Steuermodelle verwendet.

Gelegentlich wird diese Steuerart auch als Kultussteuer bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch missverständlich: in Deutschland ist Kultussteuer die übliche Bezeichnung für die Kirchensteuer der jüdischen Gemeinden (§ 16 HKiStG); der Begriff Kirchensteuer wird hier vermieden, da er nur für christliche Religionsgemeinschaften passt.

Der Begriff "Mandatssteuer" wurde bereits im Jahr 1972 vom Kirchenkritiker Horst Herrmann verwendet, der sich für einen Ersatz der Kirchensteuer durch diese von ihm vorgeschlagene Alternative aussprach.

Geschichte

Die Mandatssteuer wurde 1979 in Spanien und 1984 in Italien als Modell zur Kirchenfinanzierung eingeführt. Sie beträgt in Spanien 0,52% und in Italien 0,8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Auch in Ungarn wurde 1998 eine ähnliche Mandatssteuer in Höhe von 1% der Einkommensteuer eingeführt. Die Einführung dieses Finanzierungsmodells geschah mit offizieller Zustimmung des Vatikans in Form von Konkordaten (d. h. Verträgen zwischen der Kirche und einem weltlichen Staat), da diese Länder einen sehr hohen römisch-katholischen Bevölkerungsanteil aufweisen und somit erfahrungsgemäß ein großer Teil der Mandatssteuer der römisch-katholischen Kirche zufließt.

Situation in Deutschland, Österreich, Schweiz

In Deutschland wird das Modell der Mandatssteuer seit Jahrzehnten von kirchlicher Seite abgelehnt, da finanzielle Einbußen gegenüber dem aktuellen Modell der Kirchensteuer befürchtet werden. In Deutschland beträgt die Kirchensteuer derzeit je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer; sie wird jedoch nur von denjenigen Steuerzahlern gezahlt, die einer der teilnehmenden religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören.

Zur Zeit wird die Mandatssteuer in weiteren europäischen Ländern (z. B. der Schweiz und Österreich) diskutiert.

Literatur

  • Herrmann, Horst: Die Kirche und unser Geld (Hamburg 1990). ISBN 3-89136-301-X
  • Herrmann, Horst: Kirche, Klerus, Kapital. Hintergründe einer deutschen Allianz (Münster 2003). ISBN 3-8258-6862-1
  • Herrmann, Horst: Kirchensteuer als Mandat? Eine Anfrage an Staat und Kirche, in: Stimmen der Zeit 97 (1972), S. 398-400 (Begriffsbestimmung).

Weblinks

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