- Special Collateral
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Wichtige Leitzinsen Zinssatz Höhe EZB (letzte Änderung per: 08. April 2009) Einlagesatz 0,25 % Hauptrefinanzierungssatz 1,25 % Spitzenrefinanzierungssatz 2,25 % SNB (letzte Änderung per: 12. März 2009) 3-Monats-Libor-Zielband 0,00–0,75 % US Fed (letzte Änderung per: 16. Dezember 2008) Federal-Funds-Rate-Zielband 0,00–0,25 % Diskontsatz 0,5 % Bank of Japan (letzte Änderung per: 19. Dezember 2008) Overnight Call Rate 0,10 % Diskontsatz 0,30 % Bank of England (letzte Änderung per: 5. März 2009) Repo Rate 0,50 % Chinesische Volksbank (letzte Änderung per: 22. Dezember 2008) Diskontsatz 5,31 % Rückkaufvereinbarungen oder Repos (engl. Kurzform für Sale and Repurchase Agreement) sind kurzfristige Finanzierungsinstrumente, mit einer Laufzeit von im Allgemeinen nicht mehr als einem Jahr, häufig sogar nur wenige Tage oder eine Nacht (sog. Overnight-Repo).
Ein Repo stellt aus Sicht des Wertpapierverkäufers (Seller) eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf eines Gutes (in der Regel Wertpapiere) kombiniert. Dabei handelt es sich um echte Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Bei einer Rückkaufvereinbarung verpflichtet sich der Pensionsgeber (auch Kreditnehmer, cash taker oder cash borrower, Verkäufer nimmt Repo-Position ein), dem Pensionsnehmer (auch Kreditgeber oder cash lender, Käufer nimmt Reverse-Repo-Position ein) Vermögensgegenstände — in der Regel festverzinsliche Wertpapiere — gegen Zahlung einer vereinbarten Geldsumme zu überlassen und bei Laufzeitende zurück zu übertragen. Da sich der Pensionsnehmer verpflichtet, identische Wertpapiere am Laufzeitende zu liefern, handelt es sich hierbei um ein echtes Wertpapierpensionsgeschäft.
In t=0 Übertragung Seller --------------------> Buyer = <-------------------- = (Wertpapier)- Kreditvergabe (Wertpapier)- verkäufer käufer = In t=1 Tilgung und Zinsen = Kredit- --------------------> Kredit- nehmer <-------------------- geber Rückübertragung
Rückkaufvereinbarungen sind Bestandteil des Geldmarkts und dienen institutionellen Anlegern, vorrangig Banken, zur Beschaffung von Liquidität im Interbankenhandel sowie bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften.
Preisberechnung
Der zum Transaktionsbeginn zu zahlende Preis (Purchase Price) entspricht dem Marktwert des zugrundeliegenden Wertpapiers (aktueller Kurs zuzüglich Stückzinsen) abzüglich eines Sicherheitsabschlages (Haircut).
Der Rücknahmepreis (Repurchase Price) errechnet sich aus Purchase Price zuzüglich vereinbarter Zinsen (Reposatz, Repo Rate), die von der Qualität des Wertpapiers abhängig ist. Die Zinsen werden p.a. (pro Jahr) mit 365 Tagen berechnet.
Nachschusspflicht - Margin Call
Sollte der Wert des Wertpapiers sinken, besteht eine Nachschusspflicht (Margin Call oder Variation Margin).
Um sich gegen Preisrückgänge der Anleihe zu schützen, wird bei Zahlung aus dem Ankauf ein Haircut vorgenommen. Wird bei börsentäglicher Neubewertung des Wertes der Anleihe ein Preisrückgang festgestellt, der höher ist als der Haircut, kann der Buyer einen Margin Call durchführen. Der Margin Call verpflichtet den Seller zu einer zusätzlichen Lieferung der Anleihe oder einen Barausgleich.
Bei Preissteigerungen gilt der umgekehrte Fall, der Buyer ist dann nachschusspflichtig.
Liegt der Wert der Anleihe unterhalb des Margin Levels bezüglich des Clean Price, so ist der Repo-Buyer schlechter gestellt.
Reposatz
Aufgrund der Bereitstellung der Sicherheit liegen Reposätze allgemein unter den laufzeitkongruenten Zinssätzen für unbesicherte Kredite.
Kurzfristige Liquidität, besicherte Geldanlage, günstige Kreditzinsen und Zinsspekulation können Gründe für Repo-Geschäfte sein.
Beim Rückkauf der Anleihen an den Seller erhält der Buyer die Zinsen (Repo-Satz) für den von ihm gewählten Kredit, die sich ausschließlich auf den identischen Kaufs- und Verkaufspreis der Anleihe für die Zeit der Überlassung beziehen. Die Stückzinsen aus der Anleihe stehen dem Seller zu. Damit kann der Repo-Satz als Preis für die Liquiditätsbereitstellung verstanden werden.
Zum Ende des Geschäfts erhält der Repo-Buyer vom Repo-Seller den ursprünglichen Clean Price abzüglich des Haircuts zum Repo-Satz verzinst zurück.
Arten
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Rückkaufvereinbarungen, denen eine jeweils unterschiedliche Motivation zugrunde liegt und die man nach der Art des zur Besicherung (engl. collateral) verwendeten Wertpapiers unterscheidet:
General Collateral
Beim General Collateral Repo steht die Beschaffung kurzfristiger Liquidität im Vordergrund. Es spielt hierbei keine Rolle, welches Wertpapier als Sicherheit dient, so lange es gewissen Qualitätsanforderungen hinsichtlich Schuldnerbonität, Marktliquidität und Emissionswährung genügt. Aufgrund der übersichtlichen Bedingungen lassen sich Repos dieser Art leicht standardisieren und ihr Marktanteil liegt bei ca. 70 % aller getätigten Rückkaufvereinbarungen. Die hohe Qualität der zugrunde liegenden Sicherheiten ist dafür verantwortlich, dass die Repo-Rate in der Regel unter dem Geldmarktzinssatz liegt.
Die Europäische Zentralbank akzeptiert für ihre Rückkaufsvereinbarungen oder Refinanzierungsgeschäfte von den Banken keine Wertpapiere mit einem Rating schlechter als A- (in der Bezeichnung von Standard & Poor's), Stand Dezember 2005. Griechenland mit dem schlechtesten Rating in der Europäischen Union hat derzeit ein Rating von A, also noch eine Stufe über A-.
Special Collateral
Bei einem Special Collateral steht, der Wertpapierleihe ähnlich, die Beschaffung eines bestimmten Wertpapiers im Vordergrund. Es werden Wertpapiere mit der Vereinbarung gekauft, diese später wieder zu verkaufen. Der Geldnehmer nimmt einen "besicherten Kredit" auf, während der Geldgeber dadurch eine besicherte Anlage überschüssiger liquider Mittel hat. Eventuelle Erträge der Wertpapiere während der Laufzeit des Geschäfts fallen dem Geldgeber als temporärem Besitzer der Wertpapiere zu. Die Erträge werden später im Rückkaufpreis berücksichtigt.
Besteuerung
Echte Repo-Geschäfte und Reverse Repo-Geschäfte unterliegen als Finanzierungsgeschäfte nicht der Mehrwert-/Umsatzsteuer. Zur Abgrenzung zu buy/sell back - Geschäften hat die International Capital Market Association (ICMA) eine Vertragsvorlage erarbeitet.
Siehe auch
Literatur
- Naas, M.: Repo-Markt: Wachstum durch elektronischen Handel; Die Bank, 2005, Ausgabe 8, S. 20-23.
- Wagenmann, J.: Wertpapierpensionsgeschäfte: Das überlegene Refinanzierungsinstrument; Centaurus, 1998, ISBN 3-89085-560-1
- Wechsler, R.: Das Repo-Geschäft: Eine Innovation am Schweizer Finanzmarkt; Custody & Settlement Solutions AG, 1998 (Link zur PDF-Version)
Weblinks
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