Einlagefazilität

Einlagefazilität
Wichtige Leitzinsen
Zinssatz Höhe
Europäische Zentralbank (letzte Änderung: 9. November 2011)
Einlagesatz 0,50 %
Hauptrefinanzierungssatz 1,25 %
Spitzenrefinanzierungssatz 2,00 %
Schweizerische Nationalbank (letzte Änderung: 3. August 2011)
3-Monats-Libor-Zielband 0,00–0,25 %
Federal Reserve System (letzte Änderung: 19. Februar 2010)
Federal-Funds-Rate-Zielband 0,00–0,25 %
Diskontsatz 0,75 %
Bank of Japan (letzte Änderung: 5. Oktober 2010)
Overnight Call Rate 0,00 %
Diskontsatz 0,30 %
Bank of England (letzte Änderung: 5. März 2009)
Repo Rate 0,50 %
Chinesische Volksbank (letzte Änderung: 26. Dezember 2010)
Diskontsatz 5,81 %
Wichtige Leitzinssätze der EZB und Fed seit Bestehen des Euros (1999–2010)

Eine Einlagefazilität ist eine Möglichkeit für Geschäftsbanken im Euroraum, kurzfristig nicht benötigtes Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anzulegen. Als Verzinsung erhalten sie den von der Zentralbank vorgegebenen Einlagesatz. Es handelt sich somit um ein Wahlrecht zur Geldanlage, welches von der Zentralbank gewährt wird und stellt ein wichtiges geldpolitisches Instrument der EZB dar.

Die Einführung der Einlagefazilität durch die Europäische Zentralbank hat in Deutschland in ihrer Funktion die Diskontpolitik der Deutschen Bundesbank ersetzt.

Inhaltsverzeichnis

Durchführung

Die Initiative zu Einlagegeschäften geht von den Geschäftsbanken aus. Sind diese für Transaktionen mit der EZB zugelassen, so können sie bei der Zentralbank kurzfristig nicht benötigtes Geld anlegen. Aufgrund der kurzen Fristigkeit solcher Geschäfte bezeichnet man diese Form der Finanzierung auch als Übernachtanlage oder Overnight-Money.

Hat die Bank am Tagesende offene Habensalden auf den ESZB-Konten, werden diese automatisch zu Einlagefazilitäten. Als Preis für die Inanspruchnahme der Einlagefazilität erhalten sie den Einlagesatz (teilweise auch Einlagefazilitätssatz).

Einlagefazilitäten werden dauerhaft und in unbegrenztem Volumen angeboten; daher bezeichnet man sie auch als ständige Fazilität.

Einordnung

Inanspruchnahme der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank

Der Einlagesatz wird üblicherweise als einer der drei Leitzinsen der EZB bezeichnet. Der Zinssatz wird vom EZB-Rat festgelegt und bildet die Untergrenze des Zinskorridors. In der Regel liegt er dabei immer einen Prozentpunkt unter dem Hauptrefinanzierungssatz. Davon wich die EZB jedoch kurz nach der Euroeinführung und während der Finanzkrise ab 2007 ab. Die Einlage ist das Gegenstück der Spitzenrefinanzierungsfazilität. Längerfristige Liquidität wird den Banken vor allem über das Hauptrefinanzierungsinstrument zur Verfügung gestellt.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die EZB hat die Einlagefazilität die früheren Rediskontkontingenten abgelöst.

Bedeutung für den Geldmarkt

Die Einlagefazilität erfüllt vor allem zwei Funktionen:

Die erste Bedeutung dieses Instruments liegt darin, dass die Geschäftsbanken von sich aus jederzeit Liquidität anlegen und damit Liquiditätsüberschüsse vermeiden können.

Zweitens hat die Einlagefazilität eine geldpolitische Bedeutung: Grundsätzlich können Geschäftsbanken auch über den Geldmarkt (Interbankenmarkt) Übernachtanlagen tätigen. Allerdings müssen dort getätigte Übernachtanlagen zwangsläufig teurer (d. h. höher verzinst) sein als die Einlagefazilität, da ansonsten auf dem Interbankenmarkt keine Geschäfte zustandekommen. Daher bildet der Einlagesatz die untere Grenze der für Übernachtanlagen erhobenen Zinsen. Erhöht (Senkt) die EZB den Einlagesatz, so werden auch die Geschäftsbanken ihren Zins für Übernachtanlagen erhöhen (senken) - folglich dient der Einlagesatz auch zur Durchsetzung der Zinspolitik am Markt.

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