- Sphärentheorie
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Sphärentheorie bezeichnet in der Rechtswissenschaft
- eine Theorie zur Bestimmung des Schutzniveaus im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- eine Theorie im Werkvertragsrecht, nach der der Besteller eines Werks nach § 645 Abs. 1 BGB analog für alle Risiken einstehen muss, die aus seiner Sphäre stammen; siehe Preisgefahr #Werkvertragsrecht.
- eine Theorie im Arbeitsrecht, nach der die Zahlung von Lohn trotz Unmöglichkeit der Arbeitsleistung davon abhängt, ob das für die Störung maßgebliche Risiko aus der Sphäre des Arbeitgebers stammt; siehe Betriebsrisiko #Rechtliche Situation.
- eine von Peter Ulmer begründete Theorie aus dem Wertpapierrecht, nach der das Risiko fälschungsbedingter Schäden derjenige trägt, in dessen Sphäre das Verhalten des Fälschenden fällt.[1] Sie dient primär der Rechtfertigung entsprechender Haftungsklauseln, wird vom Bundesgerichtshof aber abgelehnt.
Einzelnachweise
- ↑ Claus-Wilhelm Canaris, in: Ders./Hermann Staub: Handelsgesetzbuch, Band 4: §§ 343-382, 4. Auflage 2005 (Google Books), Rn. 710.
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