- St. Jakob in Freiland
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Die römisch katholische Kirche St. Jakob in Freiland bei Deutschlandsberg in der Weststeiermark war ursprünglich dem Leonhard von Limoges geweiht. Im 16. Jahrhundert wurde sie dem Jakobus d. Älteren geweiht. Sie steht unter Denkmalschutz.[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte der Kirche
Die erste Kirchweihe erfolgte 1188.
Bereits im Jahr 1203 wird die Pfarre in das Stift Admont inkorporiert. Bis 1244 gehört die Pfarre dem Erzbistum Salzburg an. Zwischen 1244 und 1786 gehört die Pfarre zur Diözese Lavant. 1786 wird die Pfarre der Diözese Graz-Seckau eingegliedert.
Seit 1805 gehört die Pfarre zum Dekanat Deutschlandsberg.
Während die Pfarre zur Vogtei das Benediktinerstift Admont gehörte, fungierte die Propstei St. Martin bei Graz als Verwalter.
1532 kommt es im Zuge der Türkeneinfälle zur Zerstörung der Kirche. In den beiden darauffolgenden Jahren erfolgt der Wiederaufbau. Die neuerliche Kirchweihe fand am 24. Oktober 1534 statt.
1657 erfolgt die Anschaffung des Marienaltars.
Nach der Zerstörung der Kirche durch einen verheerenden Brand im Jahr 1733 erfolgt ein neuerlicher Aufbau der Kirche unter Baumeister Josef Carlone. Eine weitere Weihe der Kirche erfolgte am 28. Oktober 1735.
1757 kommt es zur Anschaffung einer neuen Orgel, die heute noch verwendet wird und die als schutzwürdiges Kulturgut deklariert ist.[2] Nach einem Blitzschlag 1962 wurde die Kirche neuerlich renoviert.
Die Pfarre wurde 1981 vom Benediktinerstift Admont der Diözese Graz-Seckau übergeben. Kirchenrechtlich waren die leitenden Priester der Pfarre (ebenso wie jene in der Nachbarpfarre St. Oswald bis 1981 Pfarrvikare, also Stellvertreter eines Pfarrers, weil die Pfarre dem Stift Admont inkorporiert war und damit das Stift selbst als „Pfarrer“ galt. Rechtlich hatten diese Priester alle Rechte und Pflichten eines wirklichen Pfarrers.[3] Grundlage dafür war zuletzt Canon 471 des Codex Iuris Canonici‑CIC aus 1917. Der formale Unterschied wirkte sich in der Praxis nicht auf Ansehen und Funktionen der Priester aus, muss aber berücksichtigt werden, wenn ein Priester aus Freiland in Urkunden als Vikar bezeichnet wird. Es handelt sich nicht um Stellvertreter, sondern um den tatsächlichen Inhaber der Pfarrerfunktion. Seit den 1980er-Jahren bildet die Pfarre gemeinsam mit der Stadtpfarrkirche Deutschlandsberg, der Pfarre St. Oswald ob Freiland und Osterwitz den Pfarrverband Deutschlandsberg.
Ausstattung
Der Hochtaltar zeigt eine Darstellung des heiligen Jakobus. Darüber die Trinität drohnend. Die Evangelienseite des Altares bildet die Statue des hl. Florian. Auf der rechten Seite ses Altares ist eine Statue des hl. Rochus.
Im Seitenaltar auf der rechten Seite der Kirche befindet sich eine Statue des hl. Leonhard. Der Seitenaltar auf der Evangelienseite zeigt ein Bildnis der unbefleckten Empfängnis Mariens aus dem Jahr 1657.
Der Taufstein im Turm der Kirche ist der älteste erhaltene der Steiermark und wurde mit einem barocken Aufsatz versehen.
Der Ambo sowie der als runder Holztisch ausgeformte Volksaltar wurden vom Künstler Alois Krammer gestaltet. Über dem Eingang der Sakristei befindet sich ein Wappen des Stiftes Admont, das die kirchlichen Ursprünge des Gebäudes zeigt.[4]
Weblinks
Literatur
- Maximilian Riederer, Gunther Riedlsperger, Johann Tomaschek: Freiländer Ortschronik. Eigenverlag der Gemeinde Freiland bei Deutschlandsberg, 1988. Keine ISBN.
- Bezirkstopographie: Helmut-Theobald Müller (Hg), Gernot Peter Obersteiner (wissenschaftliche Gesamtleitung): Geschichte und Topographie des Bezirkes Deutschlandsberg. Steiermärkisches Landesarchiv und Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. Graz-Deutschlandsberg 2005. In der Reihe: Große geschichtliche Landeskunde der Steiermark. Begründet von Fritz Posch†. Band 3. ISBN 3-901938-15-X. Zweiter Teilband, Bezirkslexikon. Seiten 96–100.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung des Bundesdenkmalamtes vom 20. Februar 2001, mit der 117 unbewegliche Denkmale des politischen Bezirkes Deutschlandsberg, Steiermark, die kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen, unter die Bestimmungen des § 2a Denkmalschutzgesetz gestellt werden: Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 055 vom 19. März 2001, Seite 25. Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Nr. 64/2001, Seite 144. Wien 2001. ISSN 1023-6937.
- ↑ Kulturgüterschutzkarte 1:50.000. Blatt 198 Deutschlandsberg. Laut Haager Konvention vom 14. Mai 1954, BGBl. Nr. 58/1964, bearbeitet vom Dokumentationszentrum und Konventionsbüro des Bundesdenkmalamtes, Wien 1977.
- ↑ Heribert Heinemann: § 34. Der Pfarrer. In: Joseph Listl, Hubert Müller, Heribert Schmitz: Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1980. ISBN 3-7917-0609-8. Seite 320: Pfarrvikar mit notwendigen Pfarrrechten, ständiger Stellvertreter.
- ↑ Kurt Woisetschläger, Peter Krenn: Dehio Handbuch - Die Kunstdenkmäler Österreichs: Steiermark (ohne Graz). Topographisches Denkmälerinventar, hrsg. vom Bundesdenkmalamt, Abteilung für Denkmalforschung. Verlag Anton Schroll. Wien 1982. ISBN 3-7031-0532-1. Seite 114.
46.84736666666715.141255555556Koordinaten: 46° 50′ 51″ N, 15° 8′ 29″ O
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