Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtvertretung ist das von den Bürgern einer Stadt für eine bestimmte Zeit gewählte Verwaltungsgremium. Je nach Bundesland bzw. je nach Kommunalverfassung wird dieses Gremium auf vier oder 5 Jahre (in Bayern auf 6 Jahre) gewählt und kann je nach Land auch verschiedene Bezeichnungen haben. Die häufigste Bezeichnung ist Stadtrat bzw. Gemeinderat. Weitere Bezeichnungen sind Bürgerschaft (meist in ehemaligen Hansestädten), Rat der Stadt oder Stadtverordnetenversammlung, deren Mitglieder Stadtverordnete genannt werden. In Mecklenburg-Vorpommern hat dieses Gremium jedoch meist keine besondere Bezeichnung und heißt lediglich „Stadtvertretung“.

Vorsitzender der Stadtvertretung ist je nach Bundesland entweder der vom Volk gewählte Bürger- bzw. Oberbürgermeister oder ein aus dem Gremium selbst gewählter Vorsitzender, der auch einen besonderen Titel haben kann, z. B. Stadtpräsident, Stadtverordnetenvorsteher, Ratsvorsitzender oder Präsident der Bürgerschaft.

International

USA

In den USA ist das ‚Council-Manager Government‘ System (Ratsgeschäftsführerregierung) die verbreitetste Form der Stadtvertretung. Hierbei wird ein Ratsgremium von 5 bis 11 Stadtverordneten gewählt. Diese berufen nun einen „Council-Manager“ (Ratsgeschäftsführer), alternativ „City-Manager“ (Stadtgeschäftsführer) genannt, in die Funktion eines Vorstehers der Stadtverwaltung, der über einen (frei verhandelbaren) Anstellungsvertrag an bestimmte Pflichten gebunden wird. Das Amt des Verwaltungsvorstehers ist unabhängig von dem des Ratsvorsitzenden, und soll in den meisten Fällen auch unpolitisch (englisch „non-partisan“) sein, auch wenn weithin akzeptiert wird, das dies faktisch nur schwer möglich ist. In der Regel übernimmt der Ratsvorsitzende die Funktion des Gemeindesprechers, und ist damit funktionell der Bürgermeister. Daher ist es üblich, bei Angaben zur Gemeindeführung beide Vertreter der zweigleisigen Stadtregierung zu nennen – den Bürgermeister (Ratsvorsitz) und den Stadtdirektor (Verwaltungsvorsitz).

Neben dieser delegierenden Stadtvertretung existieren Formen eines ‚Mayor-Council Government‘ Systems (wörtlich Bürgermeisterratsregierung übertragen Stadtpräsidentenregierung), bei der die Stadtverwaltung direkt vom Rat und dessen Ratspräsident ausgeübt wird. Je nach Aufgabenverteilung zugunsten des Bürgermeisters unterscheidet man in eine schwache oder starke Stadtpräsidentregierung – in der starken Stadtpräsidentregierung (strong-mayor) bestimmt der Stadtpräsident die weiteren Verwaltungsposten, und ist typisch für größere Städte, während bei der schwachen Stadtpräsidentenregierung der Stadtrat weitere Verwaltungsposten bestimmt, typisch in kleinen Gemeinden anzutreffen. Diese Form der Ausrichtung auf einen Stadtpräsidenten hat das ältere ‚City Commission Government‘ System (wörtlich Stadtkommissionsregierung) weitgehend verdrängt, bei der die einzelnen Funktionen der Stadtvertretung direkt gewählt werden, und somit jeder Stadtverordnete durch Wahl eine fest zugeordnete Verwaltungsposten zugeordnet bekommt (Magistrat).

Siehe auch


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