Steglitzer Schülertragödie

Steglitzer Schülertragödie

Als Steglitzer Schülertragödie wird ein Vorfall bezeichnet, der sich am 28. Juni 1927 im Berliner Stadtteil Steglitz abspielte.

Die Oberschüler Paul Krantz (18) und Günther Scheller (19) hatten unter starkem Alkoholeinfluss im elterlichen Sommerhaus in Mahlow bei Berlin einen Selbstmordpakt geschlossen: Scheller sollte seinen Freund Hans Stephan (18) erschießen. Krantz sollte anschließend Günther Scheller sowie dessen Schwester Hildegard (16) und schließlich sich selbst umbringen.

Auslöser waren einerseits die intimen Beziehungen Hildegard Schellers zu Paul Krantz und Hans Stephan und andererseits Günther Schellers unglückliche Liebe zu Hans Stephan.

Später erfüllte Günther Scheller seinen Teil der Verabredung, indem er in der Wohnung seiner Eltern in der Berliner Albrechtstraße 72 C Hans Stephan erschoss. Kurz darauf beging er jedoch durch einen Kopfschuss Suizid. Paul Krantz führte die geplante Tat nicht aus. Er wurde dennoch wegen Verstoßes gegen die Waffenordnung und gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt. Das Schwurgericht des Landgerichts Berlin-Moabit verurteilte ihn am 20. Februar 1928 wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu drei Wochen Haft, die mit der Untersuchungshaft verbüßt waren. Im Übrigen entschied das Gericht auf Freispruch. In dem Prozess trat Magnus Hirschfeld als Gutachter auf, der dem Angeklagten „geistige Frühreife und körperliche Unreife“ attestierte.

Der Fall erregte in ganz Deutschland und auch in der internationalen Presse großes öffentliches Aufsehen und führte zu heftigen Debatten über den angeblichen sittlichen Verfall der Jugend in der Weimarer Republik.

Paul Krantz verarbeitete Teile des Vorfalls in seinem 1931 unter seinem Pseudonym und späteren Namen Ernst Erich Noth erschienenen Roman Die Mietskaserne. Die größtenteils autobiografische Darstellung des Lebens von Jugendlichen in einem Berliner Mietshaus der Weimarer Zeit wurde nach der 1932 erschienenen, gekürzten zweiten Auflage jedoch als „undeutsch“ verboten und erst 1982, kurz vor Krantz’ Tod, erneut aufgelegt.

Der Vorfall selbst diente 2003 als Vorlage zum Film Was nützt die Liebe in Gedanken und zu dem gleichnamigen Roman von Arno Meyer zu Küingdorf. Davor war er bereits Stoff von zwei Filmen mit dem Titel Geschminkte Jugend, zum einen von Carl Boese (1929) und zum anderen von Max Nosseck (1960).

Literatur

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