- Kopfschuss
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Der Kopfschuss ist eine Todesursache und auch eine Hinrichtungsmethode. Beim Kopfschuss wird dem Opfer mit einer Handfeuerwaffe ein Projektil in den Kopf geschossen. Dabei tritt im Normalfall sofort der Tod ein, weil das Projektil das Gehirn meist durchdringt und irreparabel schädigt. In einigen Fällen kann das Projektil aber auch nur einen Teil des Gehirngewebes zerstören und Blindheit oder andere Behinderungen bei weiterer Lebensfähigkeit auslösen.
Der Kopfschuss ist (neben dem Blattschuss des Jägers) eine der wenigen Schussarten, bei denen der Schütze beinahe sichergehen kann, dass das Opfer sofort oder wenige Sekunden später sterben wird.
Diese Eigenart macht ihn im militärischen und polizeilichen Gebrauch unabdingbar, da Scharfschützen im Normalfall dazu neigen, den Schuss in die „Todeszone“ (obere Gesichtshälfte) abzusetzen und damit die Zielperson sofort zu töten.
In einigen Ländern, beispielsweise China, werden zum Tode Verurteilte durch einen Kopfschuss hingerichtet. Allgemein spricht man bei diesem Vorgehen vom so genannten Gnadenschuss.
Auch die Polizei ist in einigen Situationen bei konkreter Bedrohung für Leib und Leben von Menschen berechtigt, den betroffenen Täter mit dem „finalen Rettungsschuss“ in den Kopf zu töten. Dies ist zum Beispiel bei Geiselnahmen der Fall, wenn ein Opfer in direkter Gefahr steht und kein weiterer Ausweg mehr möglich ist. Der Todesschuss ist auch insbesondere ins Interesse der Medien gerückt, da Polizeieinheiten diesen bei Selbstmordattentätern anwenden dürfen, um zu verhindern, dass dieser die Bombe, die er am Körper trägt, zur Detonation bringt.
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