- Ulbricht-Doktrin
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Die Ulbricht-Doktrin geht auf den DDR-Politiker Walter Ulbricht zurück, der erklärte, jeder Vertrag des Ostblocks mit der Bundesrepublik Deutschland setze eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR voraus. Dies stand im Gegensatz zur Hallstein-Doktrin, einer bundesdeutschen Leitlinie, die darauf bestand, dass die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) aufgrund des Alleinvertretungsanspruchs der einzige legitime deutsche Staat sei.
Die Große Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger baute zunehmend Beziehungen zu Staaten des Warschauer Paktes auf. Dies schürte Ängste in der DDR und in Moskau. Man befürchtete eine Destabilisierung des Ostblocks sowie eine Isolierung der DDR. Darauf verschärfte die DDR ihre Abgrenzungspolitik und drängte im Februar 1967 die Außenminister der Warschauer Vertragsstaaten zur Annahme eines Beschlusses, der besagte, dass kein Mitglied des Ostblocks sein Verhältnis zur Bundesrepublik normalisieren dürfe, bevor die DDR dies getan habe. Die befreundeten sozialistischen Staaten stimmten dieser Haltung zu.
Westdeutschland gab schließlich die Hallstein-Doktrin auf und orientierte sich danach an den Grundsätzen der Neuen Ostpolitik. Im Jahr 1972 wurde von der Bundesrepublik Deutschland und der DDR der Grundlagenvertrag unterschrieben, der beinhaltete, dass die territoriale Integrität und Souveränität wechselseitig geachtet werden. Der Vertrag ermöglichte die Einrichtung Ständiger Vertretungen statt Botschaften. Die DDR wurde von der Bundesrepublik wiederholt ausdrücklich nicht als selbständiges Völkerrechtssubjekt anerkannt. Beide deutsche Staaten wurden als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen.
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