Verein ehemaliger Heimkinder

Verein ehemaliger Heimkinder

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH) ist eine Bürgerrechtsorganisation und ein Selbsthilfeverein. Er hat das Ziel, die durch die schwarze Pädagogik bei der Heimerziehung aufgetretenen Körperstrafen und den sexuellen Missbrauch von Kindern aufzuklären sowie Kontakt zwischen den in bis weit über die Grenzen der Bundesrepublik verstreut lebenden Mitgliedern zu organisieren. Der VEH e.V. ist nach der irischen Heimkinderorganisation die international größte Organisation ehemaliger Heimkinder.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zweck des Vereins

Im Januar 2004 wurde in Paderborn von betroffenen ehemaligen Heimkindern ein erster Versuch gestartet, sich zu organisieren und die Interessengemeinschaft "Bundesvereinigung ehemaliger Heimkinder" gegründet. Durch interne Schwierigkeiten kam es in dieser Konstellation jedoch nie zu einer Vereinsgründung.

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. wurde schließlich am 14. Oktober 2004 in Idstein am Taunus gegründet und in Aachen in das Vereinsregister eingetragen. Im Verein sind vor allem Menschen organisiert, die in der Zeit von 1945 bis 1985 in Heimen gelebt haben.

Ausgangspunkt für die Gründung des Vereins war das Unrecht und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die Kindern und Jugendlichen vor allem in der Zeit von 1945 bis 1975 in kirchlichen und staatlichen Kinderheimen und Erziehungsheimen widerfahren ist. Der Verein setzt sich dafür ein, die unwürdigen und menschenverachtenden Erziehungspraktiken in den Kinderheimen und Erziehungsanstalten öffentlich zu machen. Die Betroffenen sollen, so das Bestreben, für die in vielen Heimen geleistete Zwangsarbeit, sowie für die erlittenen seelischen und körperlichen Misshandlungen und für die sexuelle Gewalt entschädigt werden. Gefordert werden u.a.: Rentenausgleich, Lohnnachzahlungen, Entschädigungszahlungen und eine offizielle, öffentliche Anerkennung des Leides und eine Entschuldigung, ausgesprochen von repräsentativen Personen der evangelischen sowie der katholischen Kirche und des Staates.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Satzungsgemäße Ziele des Vereins sind:

  • Ehemalige Heimkinder zu organisieren und unter Berücksichtigung ihre spezifischen Bedürfnisse zu begleiten.
  • Die Situation der ehemaligen Heimkinder in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.

In einer Petition 2006 an den Deutschen Bundestag forderte der Verein:

  • die Anerkennung betroffener ehemaliger Heimkinder als Opfer von Menschenrechtsverletzungen;
  • die Regelung berechtigter Forderungen, die sich daraus ergeben;
  • die Ächtung der menschenverachtenden Erziehungspraxis in Heimen während der Zeit von 1945 bis 1975;
  • die Klärung der Frage fehlender Rentenanwartschaften bezüglich erzwungener Arbeit, für die keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden;
  • die Erklärung, dass die in den Heimen verlangte und geleistete Kinderarbeit Unrecht gewesen ist;
  • die Gewährleistung der Finanzierung von Langzeittherapien der Traumata, an welchen viele Betroffene noch heute leiden;
  • die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses unrühmlichen Kapitels in der Sozialgeschichte der Bundesrepublik;
  • eine Anhörung betroffener ehemaliger Heimkinder vor dem Deutschen Bundestag;
  • eine Ausstellung über die Lebenssituation ehemaliger Heimkinder in den Heimen der Zeit von 1945 bis 1975 unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituationen nach dem Heimaufenthalt;
  • die Anerkennung der moralischen Schuld des Staates an den Vorfällen in den Heimen während der besagten Zeit, die sich aus der Einweisungspraxis der Jugendämter und der mangelnden Heimaufsicht ergibt;
  • die Schaffung einer unabhängigen Heimaufsicht für alle heute existierenden Heimformen (auch der Altenpflegeeinrichtungen), um zu gewährleisten, dass vergleichbares Unrecht in Deutschland in Gegenwart und Zukunft nicht mehr geschehen kann.

Einsichtnahme in Heimakten ehemaliger Heimkinder

In einer weiteren Petition wurde an den Bundestag eine Einsichtnahme in Heimakten ehemaliger Heimkinder gefordert, die allerdings mit 500 Unterschriften beendet wurde[2][3]

Darin hieß es:
„Heimakten und dazugehörige Nebenakten müssen frei und kostenlos für ehemalige Heimkinder zugänglich sein. Diese Petition bezieht sich auf die Akten und Aufzeichnungen kommunaler und kirchlicher Heimträger. Das Recht auf Akteneinsicht darf nicht durch Aufbewahrungsfristen oder Vernichtung der Akten eingeschränkt werden. Hier weist der VEH bewusst auf die Eilbedürftigkeit hin, denn viele Akten werden vernichtet, obwohl die entsprechenden Personen eindeutig die Einsicht der Akte begehren. Das Kirchenrecht darf hierbei nicht über dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen.“

Zur Begründung wurde angegeben:

„Juristische Interessen stehen dabei nicht im Vordergrund, da die Kindheit der Suchenden oft schon längere Zeit zurückliegt.“

Heimakten und die entsprechend dazugehörigen Nebenakten, Melde- oder Schulakten sind meistens die einzige Informationsquelle für ehemalige Heimkinder, aus der sie etwas aus ihrer Kindheit, und somit über sich selbst in Erfahrung bringen können. Hier verweist der VEH auf Artikel 2, (1) des GG hin.[4] Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört das Wissen darüber, was in der Kindheit passiert ist, und was zur Unterbringung in einem Kinderheim geführt hat. Eine Verletzung der Rechte dritter sieht der VEH hier nicht.

Im Bezug auf die Aufbewahrungsfristen von o. g. Akten hat der VEH die unterschiedlichsten Informationen erhalten. Eine klare Regelung scheint es also hier nicht zu geben. Daher sollte es auch keine Einschränkungen durch Aufbewahrungsfristen geben.

Im Bezug auf die Vernichtung von Heimakten ist es für den VEH erstaunlich, wie viele Akten entweder vernichtet wurden, nicht auffindbar sind, oder schlicht diversen Naturgewalten zum Opfer gefallen sein sollen. Hier verweist der VEH auf das § 6, (1 u. 2) BDGS. Nachvollziehbar ist, dass die Archivierung von Akten Platz braucht. Müssen aus diesem Grund Heimakten vernichtet werden, muss dieses die Person entscheiden, über die diese Akte geführt wurde. Ein Vorschlag des VEH wäre, eine solche Heimakte an das entsprechende ehemalige Heimkind auszuhändigen. Bei Desinteresse sollte auf die Vernichtung der Akte hingewiesen werden, ehe diese Vernichtung erfolgt.

Im Bezug auf die Eilbedürftigkeit möchten der VEH nicht unerwähnt lassen, dass ehemaligen Heimkindern die Akteneinsicht trotz des Rechts dazu verweigert wird. Schlimmer noch, es werden genau die Akten vernichtet, in die jemand Einsicht nehmen möchte. Nun fragen aber immer mehr ehemalige Heimkinder an, da der VEH auch an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Themas interessiert ist.

Der Artikel 5, (3) des GG besagt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.[5] Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Daher ist nicht nachvollziehbar, warum ehemalige Heimkinder so massive Schwierigkeiten mit der Einsicht ihrer Heimakten haben. Der VEH befürchtet die Vernichtung weiterer Heimakten, und eine wissenschaftliche Aufarbeitung wird somit unmöglich.

Im Bezug auf Heimakten, die sich im Besitz der Kirchen befinden, sind diese für ehemalige Heimkinder nahezu unerreichbar. In der einzigen Antwort, die der VEH diesbezüglich erhalten hatte, wurde unter anderem auf das Kirchenrecht hingewiesen. Das Kirchenrecht ist aber ein von Religionsgemeinschaften selbst gesetztes internes Recht. Danach haben diese zwar aufgrund der Verankerung im Art. 140 GG das Recht, innere Angelegenheiten selbst zu klären, jedoch darf das Kirchenrecht hier nicht über dem Grundgesetz stehen. Hier wird auf § 2, (4) BDSG verwiesen.

Umkehr der Beweislast

In einer weiteren Petition an den Deutschen Bundestag wurde stellvertretend von einem ehemaligen Heimkind für den VEH, die Umkehr der Beweislast gefordert.[6] Darin heisst es: Entschädigungen für den sexuellen Missbrauch und die Misshandlungen in den Schulen und Heimen staatlicher/kirchlicher Träger dürfen nicht auf Einzelfallentscheidungen beruhen, die dem Opfer alleine die Beweislast auferlegen. Viele aussagekräftige Akten sind für die Opfer unerreichbar und da hier keine andere Möglichkeit mehr besteht, die begangenen Straftaten nachzuweisen, muss hier eine entsprechende Umkehrbeweislast gelten.

Dieser Petition ging bereits eine Petition voraus, in der vom VEH gefordert wurde, dass Heimakten und die dazugehörige Nebenakten kostenlos für ehemalige Heimkinder zugänglich sein müssen. Dabei wurden sowohl die kommunalen, als auch die kirchlichen Träger mit einbezogen. Schon vor einem Jahr vom VEH auf die Eilbedürftigkeit dieser Petition hingewiesen, da sehr viele Akten mittlerweile im großen Stil vernichtet wurden, obwohl die entsprechenden Personen eindeutig Einsicht begehren/begehrt hatten.

Selbst bei noch existierenden Unterlagen wird die Einsicht nach wie vor nicht gewährt, obwohl kaum noch juristische Möglichkeiten vorhanden sind und daher die wissenschaftliche Aufarbeitung im Vordergrund steht. Begründet wird die Verweigerung der Einsichtnahme entweder mit dem Datenschutz, dem Schutz Dritter oder dem Kirchenrecht. Weiter wurden teilweise extrem hohen Gebühren thematisiert, die nach wie vor für die Einsichtnahme oder Nachforschungen erhoben werden. Viele ehemalige Heimkinder und Opfer erhalten Lohnersatzleistungen, was das Aufbringen dieser Gebühren für sie unmöglich macht.

Ein weiterer Punkt ist, mit der Vernichtung der Akten wird nicht nur ein Teil des Erlebten vernichtet. Die heute noch z. T. sehr stark traumatisierten Opfer erhalten keine Möglichkeit mehr, das damalig Erlebte aufzuarbeiten.

Die jüngsten Medienberichte zeigen nun, dass sich die Situation für ehemalige Heimkinder oder Opfer nicht geändert hat. Es kann nicht statthaft sein, dass ehemalige Heimkinder oder Opfer eine Kompensation des erlittenen Unrechtes / stattgefundenen Missbrauchs per Einzelfallentscheidung zu bestreiten haben, während ihre Beweise mit der Vernichtung ihrer Akten für sie unerreichbar sind. Insbesondere muss eine Beweislastumkehr derart gestaltet sein, dass hierbei möglicherweise zurückgehaltene Akten nicht mehr zur Entlastung der Täterseite verwendet werden dürfen. Das würde rechtsstaatlichen Grundsätzen massiv entgegenstehen.

Öffentlichkeitsarbeit

Ehemalige Heimkinder Demo in Berlin

Der Verein ehemaliger Heimkinder hatte am 15. April 2010 vor allem in der „Freien Initiative ehemaliger Heimkinder“ die Großdemo in Berlin organisiert. Dort waren alle ehemaligen Heimkinder-Organisationen vertreten. Manfred Kappeler sprach bei der Kundgebung ebenso wie Betroffene aus BRD und der ehemaligen DDR. Dr. Kappeler unterstützt mit speziellen Gutachten die Anliegen aller ehemaligen Heimkinder in politischen und fachlichen Gremien, in den Medien, der Fachöffentlichkeit und tritt in der Jugendhilfe für eine kompromisslose Anerkennung ihrer Vergangenheitsschuld ein.

Forderungen auf der Demo in Berlin „Freie Initiative ehemaliger Heimkinder“

Landesgruppen

Der Verein verfolgt das Ziel, überall im Bundesgebiet Landes- und Regionalgruppen ins Leben zu rufen.

Partnervereine

Kinderheim Deutschland[7]

HeimKinder-USA[8]

„Runder Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahren“ (RTH)

Der VEH benannte bis zur folgenden Vollversammlung drei Personen, die am Runden Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre kommissarisch teilnehmen sollten. In der nächsten Vollversammlung wählte der VEH schließlich drei Personen aus seinen Reihen für die permanente Vertretung am RTH. Diese wurden trotz vorheriger schriftlicher Zusage abgelehnt von Antje Vollmer, der Moderatorin des Runden Tisches.

Zudem forderte der VEH die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro [9] und erklärte dazu, dass diese Summe sich aus einer Entschädigung von 50.000 € pro Person bei einer angenommenen Personenzahl von 500.000 Überlebenden errechne.

In der Zwischenzeit distanzierten sich die VEH - Vertreter beim Runden Tisch vom VEH, nachdem auch der Runde Tisch die Forderung per Beschluss abgelehnt hatte, Rechtsvertreter aufseiten der Opfer zuzulassen.[10][11][12] Im August 2009 scheiterte der Versuch, die neu gewählte Vertretung des Vereins mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses vor dem Kammergericht Berlin durchzusetzen.[13]

Allerdings merkten die ehemaligen Vertreter des VEH am Runden Tisch ziemlich bald, dass sie so ganz ohne rechtliche Vertretung ziemlich verloren waren, gestanden einige (grundlegende) Fehler ein und lancierten mehrere Papiere zur möglichen Entschädigung von Heimkindern, die in der Summe ziemlich genau in derselben Höhe liegen, wie die Forderungen des VEH, nämlich um 50.000 Euro (eher mit Tendenz nach oben).[14]

Der Abschlussbericht "Runder Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre" (RTH)

Am 13. Dezember wurde der Abschlussbericht des RTH während einer großangelegten Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Der VEH reagierte empört auf bekanntgewordene Einzelheiten des Berichtes und auf das Zustandekommen des "einheitlichen" Abstimmungsergebnisses. Der VEH reklamierte mit der „Freien Initiative ehemaliger Heimkinder“ in einer eigenen Pressekonferenz, dass:

  • der im Abschlussbericht vorgeschlagene Fonds (zu gründen von Bund, Ländern und den beiden großen Kirchen) mit 120 Millionen Euro auf keinen Fall ausreichend sei - rein rechnerisch ergebe das eine Summe von höchstens 1.000 bis 4.000 Euro pro Person;
  • eine "Entschädigung" an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkkinder geknüpft sei;
  • den ehemaligen Heimkindern in großen Teilen ihrer Schilderungen NICHT gefolgt wurde - obwohl es im Bericht heißt, die Schilderungen der Ehemaligen seien glaubhaft;
  • ehemalige Heimkinder mit Behinderungen erst gar nicht berücksichtigt worden seien;
  • ehemalige Heimkinder aus der Ex-DDR ebenso wenig berücksichtigt wurden;
  • das Zeitfenster (50er und 60er Jahre) eindeutig zu klein sei;
  • großer Druck auf die Heimkindervertreter bei der Abstimmung ausgeübt wurde, um hier eine Einstimmigkeit herzustellen. Vertreter des VEH empfanden dies als einen ungeheuerlichen Vorgang und mit Sicherheit einer Demokratie nicht würdig.
Manfred Kappeler, Jg. 1940, Sozialarbeiter, Dipl.-Päd. u. Psychagoge war Prof. für Sozialpädagogik an der TU Berlin, seit 2004 im Unruhe-Stand

Auch Manfred Kappeler empfand diesen Abschlussbericht als äußerst kritikwürdig und ging nur wenige Tage nach dem Erscheinen desselben mit einer scharfen Kritik an die Öffentlichkeit.[15]

"Sie waren mit Vertrauen in die vorbehaltlose Aufklärung der Heimerziehung und ihrer Folgen für die ihr ausgelieferten Kinder und Jugendlichen und mit der Erwartung einer ihnen gerecht werdenden Rehabilitation und Entschädigung in dieses Gremium gegangen und mussten erleben, dass sie von den meisten anderen Mitgliedern herablassend und wie „Klienten“ behandelt wurden, deren substantielle Anliegen nicht akzeptierte wurden. Sie wurden nicht gehört, sondern angehört, wie Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss. Alle sechs Ehemaligen am RTH, die drei Mitglieder und ihre drei Vertreter (diese mit einem bloßen Anwesenheitsrecht, d.h. ohne Rede- und Stimmrecht wenn die Vollmitglieder anwesend waren – nur in der letzten Sitzung durften sie reden und abstimmen), haben mir diese demütigende Erfahrung, die sie an ihre Kindheit in den Heimen erinnerte, wiederholt berichtet."[16]

"Im Abschlußbericht wird diese Forderung[17] mit der Begründung abgelehnt, dass die Heimerziehung ein System gewesen sei, in dem Unrecht geschah, ein Unrechtssystem sei sie aber nicht gewesen. Aus diesem Grunde könne die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer Opferrente bzw. einer entsprechenden Einmalzahlung nicht akzeptiert werden. Diese Ablehnung wurde im Entwurf der Geschäftsstelle für den AB damit begründet, dass das Unrecht in der Heimerziehung nicht gesetzlich intendiert gewesen sei, dass es von Menschen ausgeübt wurde und einzelne Heime gezeigt hätten, dass auch eine andere, dem Wohl der Kinder und Jugendlichen dienende Praxis möglich gewesen sei."[18]

"In der öffentlichen Debatte wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert. Betroffene müssten dabei nur nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie in einem Heim untergebracht waren. Eine solche pauschale Lösung wäre aber nur dann denkbar, wenn auch eine pauschale Bewertung der damaligen Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand vorliegen würde. Die Heimerziehung an sich müsste dabei als grundsätzliches Unrecht verstanden werden. Der Runde Tisch kommt in seiner Bewertung jedoch zu der Einschätzung, dass eine solche pauschale Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht nicht angemessen und möglich ist (vgl. oben). Damit sind pauschale Entschädigungsleistungen allein aufgrund der Tatsache, dass ein Heimaufenthalt stattgefunden hat, nicht realisierbar“.

Diese Passage zeigt das Ausmaß der Missachtung der Forderungen/Lösungsvorschläge der Ehemaligen am RTH. Bei der „Prüfung von Lösungswegen und Lösungsvorschlägen“ wird nicht auf diese konkreten Vorschläge eingegangen, sondern auf „in der öffentlichen Debatte in diesem Zusammenhang gelegentlich“ erhobene Forderungen. Diese werden mit absurden Argumenten, die in Wirklichkeit den Forderungen der ehemaligen Heimkinder am RTH gelten, zurückgewiesen."[19]

Gesundheitliche Folgen für die ehemaligen Heimkinder

Typisierte Verarbeitungskurve für das Ausmaß der Beschäftigung mit dem Trauma im Lebensverlauf

Heimkinder haben oft schon im frühen Kindesalter und länger andauernd körperliche, sexuelle (Bei den ehemaligen Heimkindern sind sämtliche Lebensbezüge von dem Gewaltverhältnis, in dem sie steckten, betroffen und die sexuelle Gewalt ist nur eine Spielform davon. Die haben ihre Täter von Anfang an gehasst, konnten sich innerlich mit Wut und Aggression abgrenzen - ich haue ab, ich fliehe, aber ich bin nicht identifiziert mit dir, du bist für mich kein Vorbild.)[20] oder psychische Gewalt erleben müssen, die von Menschen in ihrem nahen persönlichen Umfeld und von Fürsorgepersonen ausging.[21] Derartige traumatische Erfahrungen können zu traumatischen Belastungsreaktionen und posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Wenn diese lang andauern, können Persönlichkeitsveränderungen auftreten, die sich in verschiedenen sozialen, psychosomatischen und psychiatrischen Auffälligkeiten äußern können. [22] Extrembelastungen können auch andauernde Persönlichkeitsänderungen zur Folge haben. Als weitere Erkrankung tritt Hospitalismus auf.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Irish Survivors
  2. Petition 1
  3. petition/online/einsichtnahme-in-heimakten-ehemaliger-heimkinder Petition ist benndet für die Heimakten ehemaliger Heimkinder 2
  4. Artikel 2, (1) des GG
  5. Artikel 5, (3) des GG
  6. Petition 2
  7. [Kinderheim Deutschland http://www.kinder-heim.de/index.html Kinderheim Deutschland]
  8. [HeimKinder-USA http://www.heimkinder-usa.net/index.html HeimKinder-USA]
  9. Heimkinder fordern 25 Milliarden. auf: tagesspiegel.de 3. Juni 2009 http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/VEH-Heimkinder-Entschaedigung;art122,2813229
  10. Heimkinder wollen vom "Veh.ev", "Jurist Witti und RA.G. Wilmans" nicht weiter vertreten werden., Pressemitteilung vom 14. Juni 2009. http://pressemitteilung.ws/node/159930
  11. Runder Tisch Heimerziehung: Katholische Kirche gesteht Fehler, auf: Welt Online. 17. Juni 2009, abgerufen am 21. Juni 2009 http://www.welt.de/die-welt/article3939766/Runder-Tisch-Heimerziehung-Katholische-Kirche-gesteht-Fehler.html.
  12. Ergebnisprotokoll der zweiten Sitzung des Runden Tisches http://www.veh-ev.org/2.html
  13. Runder Tisch zu Heimkindern kann weitermachen, auf: tagesspiegel.de 14. August 2009.. http://www.tagesspiegel.de/politik/art771,2872832
  14. Lösungsvorschlag von Dr. Wiegand http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/
  15. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.
  16. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 5.
  17. d.h. die dezidierte Forderung nach finanzieller Entschädigung, s.a. Lösungsvorschlag von Dr. Wiegand
  18. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 6.
  19. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 7.
  20. Anvertraut und Ausgeliefert von Manfred Kappeler, erschienen in Berlin 2010
  21. Silke Birgitta Gahleitner, Ilona Oestreich: »Da bin ich heute krank von«. Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer Traumatisierung? Im Auftrag des Runden Tisches Heimerziehung. Runder Tisch Heimerziehung, Berlin, 2010, S. 26 (www.rundertisch-heimerziehung.de)
  22. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 15f.

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