Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren

Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren

Der Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren ist ein Gremium, dessen Einrichtung vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.[1] Er konstituierte sich am 17. Februar 2009. Am 10. Dezember 2010 verabschiedeten seine Mitglieder einstimmig den Abschlussbericht des Runden Tisches.

Inhaltsverzeichnis

Gegenstand

Gegenstand sind Problematiken der Heimerziehung in den zurückliegenden Jahrzehnten. Thematisiert wird, dass allein in den 1950er und 1960er Jahren rund 350.000 Kinder und Jugendliche in der Fürsorgeerziehung und weitere 500.000 in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, davon überwiegend in kirchlicher Trägerschaft. Viele von ihnen wurden gedemütigt, misshandelt und zur Arbeit gezwungen. Beraten werden soll über die Möglichkeiten der Rehabilitierung, psychologischer Hilfe und Entschädigung der Opfer.

Beteiligte

Das Gremium beteiligt sind Vertreter von Betroffenen, Trägern, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Bund und Länder sowie Wissenschaft.

Vorsitzende des Runden Tischs

Vertretung ehemaliger Heimkinder

  • Sonja Djurovic
  • Eleonore Fleth
  • Hans-Siegfried Wiegand

Vertretung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Vertretung des Bundes

Vertretung der Bundesländer

  • Georg Gorrissen, Beauftragter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Schleswig-Holstein

Vertretung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Vertretung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Vertretung der Deutschen Bischofskonferenz

  • Johannes Stücker-Brüning, Geschäftsführer der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz

Vertretung der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • Hans Ulrich Anke, Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vertretung des Deutschen Caritasverbandes

  • Mario Junglas, Direktor Berliner Büro des Deutschen Caritasverbandes

Vertretung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • Jörg A. Kruttschnitt, Zweiter Vorsitzender des Vorstandes des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Bayern

Vertretung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für die nicht-konfessionellen Trägerverbände

  • Norbert Struck, Jugendhilfereferent beim Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband

Vertretung des AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe

  • Rainer Kröger, Vorstand Diakonieverbund Schweicheln

Vertretung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

  • Michael Löher, Vorstand Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Vertretung des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht

  • Thomas Mörsberger, Vorsitzender des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht

Vertretung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

  • Bernd-Rüdeger Sonnen, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

Vertretung der Wissenschaft

Mangelnde Legitimation der Opfervertreter

Der Verein ehemaliger Heimkinder, gegründet am 14. Oktober 2004 in Idstein, entsandte aus seinen Reihen – unter Vorbehalt einer späteren Wahl und demokratischen Legitimation – drei Mitglieder in das insgesamt 22-köpfigen Gremium, unter ihnen der Vorsitzende. Den drei Mitgliedern wurde dennoch von der Leitung des Runden Tischs zugesichert, dass sie im Gremium verbleiben durften.

Der Verein beschloss auf seiner Versammlung am 30. Mai 2009 die Entsendung drei neuer Vertreter, darunter der Rechtsanwalt Gerrit Wilmans und der Jurist Michael Witti. Demgegenüber fasste der Runde Tisch schon im April 2009 bei drei Enthaltungen den Beschluss: „Der Runde Tisch beschließt, dass am Runden Tisch keine anwaltlichen Interessenvertreter – egal von welcher Seite – mitwirken sollen.“ Dem wurde vom Verein entgegengehalten, dass die ebenfalls am Runden Tisch mehrheitlich vertretenen Kirchen und Ministerien mit insgesamt sechs Volljuristen in dem Gremium säßen. Streitgegenstand waren auch die Protokolle der Sitzung, welche die Opfervertreter nach Wunsch des Runden Tischs nicht an den Verein oder an einen Rechtsbeistand weiterleiten sollten.

Der Verein teilte der Öffentlichkeit mit, er brauche „mit Sicherheit keine VertreterInnen, die sich auf jedes Lügenmärchen einlassen und nur brav sind!“ und klagte vor dem Berliner Kammergericht, um „das Recht des Vereins, seine Vertreter am Runden Tisch zu bestimmen und nicht von Frau Vollmer diktieren zu lassen.“ Am 13. August 2009 entschied die Richterin, dass die drei bisherigen Vertreter weiter an den Verhandlungen teilnehmen sollen, um den konstruktiven Verlauf nicht zu gefährden. Die drei Vertreter nehmen am Runden Tisch weiter teil und verließen den Verein. Eine Zusammenarbeit mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder“ besteht nicht mehr.

Der Abschlussbericht

Im Dezember 2010 legte der Runde Tisch in einer Pressekonferenz seinen Abschlussbericht vor[2]. Darin wird aufgezeigt, dass in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik die Rechte der Heimkinder durch körperliche Züchtigungen, sexuelle Gewalt, religiösen Zwang, Einsatz vom Medikamenten und Medikamentenversuche, Arbeitszwang sowie fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung massiv verletzt wurden. Dies sei auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar gewesen. Als Verantwortliche für das den Heimkindern zugefügte Leid werden Eltern, Vormünder und Pfleger, Jugendbehörden, Gerichte, die kommunalen und kirchlichen Heimträger und das Heimpersonal und schließlich die hierzu schweigende Öffentlichkeit genannt.

Der Runde Tisch fordert, die Heimkinder zu rehabilitieren, indem die heutigen Repräsentanten der seinerzeit verantwortlichen Träger und der damals politisch Verantwortlichen das Unrecht anerkennen und um Verzeihung bitten, er fordert, dass regionale Anlauf- und Beratungsstellen als Stützpunkte für Geschädigte ehemaliger Heimerziehung eingerichtet werden. Er fordert darüber hinaus finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener, mit denen Hilfen zur Bewältigung von Traumatisierungen finanziert werden und finanzieller Nachteile, etwa bei der Rente ausgeglichen werden können. Er setzt sich auch dafür ein, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Dokumentation der Missstände der Heimerziehung finanziell gefördert wird. Es solle ein Fonds für ehemalige Heimkinder eingerichtet werden, der durch die öffentliche Hand und durch die Heimträger mit insgesamt 120 Mio Euro dotiert werden solle. Schließlich müssten organisatorische und gesetzgeberische Initiativen ergriffen werden, um die Rechte heutiger Heimkinder noch besser zu garantieren. Der Abschlussbericht schließt mit einem Appell der Vorsitzenden an den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente, die geforderten Maßnahmen zügig in die Tat umzusetzen.

Am 13. Dezember wurde der Abschlussbericht des RTH während einer zusätzlich angelegten Pressekonferenz der Öffentlichkeit von der „Freien Initiative ehemaliger Heimkinder“ vorgestellt. Die ehemaligen Heimkinder reagierten empört auf bekanntgewordene Einzelheiten des Berichtes und auf das Zustandekommen des "einheitlichen" Abstimmungsergebnisses. In der Pressekonferenz wurde reklamiert dass:

  • der im Abschlussbericht vorgeschlagene Fonds (zu gründen von Bund, Ländern und den beiden großen Kirchen) mit 120 Millionen Euro auf keinen Fall ausreichend sei - rein rechnerisch ergebe das eine Summe von höchstens 1.000 bis 4.000 Euro pro Person;
  • eine "Entschädigung" an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkkinder geknüpft sei;
  • den ehemaligen Heimkindern in großen Teilen ihrer Schilderungen NICHT gefolgt wurde - obwohl es im Bericht heißt, die Schilderungen der Ehemaligen seien glaubhaft;
  • ehemalige Heimkinder mit Behinderungen erst gar nicht berücksichtigt worden seien;
  • ehemalige Heimkinder aus der Ex-DDR ebenso wenig berücksichtigt wurden;
  • das Zeitfenster (50er und 60er Jahre) eindeutig zu klein sei;
  • großer Druck auf die Heimkindervertreter bei der Abstimmung ausgeübt wurde, um hier eine Einstimmigkeit herzustellen. Vertreter des VEH empfanden dies als einen ungeheuerlichen Vorgang und mit Sicherheit einer Demokratie nicht würdig.
Manfred Kappeler, Jg. 1940, Sozialarbeiter, Dipl.-Päd. u. Psychagoge war Prof. für Sozialpädagogik an der TU Berlin, seit 2004 im Unruhe-Stand

Auch Manfred Kappeler empfand diesen Abschlussbericht als äußerst kritikwürdig und ging nur wenige Tage nach dem Erscheinen desselben mit einer scharfen Kritik an die Öffentlichkeit.[3]

"Sie waren mit Vertrauen in die vorbehaltlose Aufklärung der Heimerziehung und ihrer Folgen für die ihr ausgelieferten Kinder und Jugendlichen und mit der Erwartung einer ihnen gerecht werdenden Rehabilitation und Entschädigung in dieses Gremium gegangen und mussten erleben, dass sie von den meisten anderen Mitgliedern herablassend und wie „Klienten“ behandelt wurden, deren substantielle Anliegen nicht akzeptierte wurden. Sie wurden nicht gehört, sondern angehört, wie Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss. Alle sechs Ehemaligen am RTH, die drei Mitglieder und ihre drei Vertreter (diese mit einem bloßen Anwesenheitsrecht, d.h. ohne Rede- und Stimmrecht wenn die Vollmitglieder anwesend waren – nur in der letzten Sitzung durften sie reden und abstimmen), haben mir diese demütigende Erfahrung, die sie an ihre Kindheit in den Heimen erinnerte, wiederholt berichtet."[4]

"Im Abschlußbericht wird diese Forderung[5] mit der Begründung abgelehnt, dass die Heimerziehung ein System gewesen sei, in dem Unrecht geschah, ein Unrechtssystem sei sie aber nicht gewesen. Aus diesem Grunde könne die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer Opferrente bzw. einer entsprechenden Einmalzahlung nicht akzeptiert werden. Diese Ablehnung wurde im Entwurf der Geschäftsstelle für den AB damit begründet, dass das Unrecht in der Heimerziehung nicht gesetzlich intendiert gewesen sei, dass es von Menschen ausgeübt wurde und einzelne Heime gezeigt hätten, dass auch eine andere, dem Wohl der Kinder und Jugendlichen dienende Praxis möglich gewesen sei."[6]

"In der öffentlichen Debatte wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert. Betroffene müssten dabei nur nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie in einem Heim untergebracht waren. Eine solche pauschale Lösung wäre aber nur dann denkbar, wenn auch eine pauschale Bewertung der damaligen Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand vorliegen würde. Die Heimerziehung an sich müsste dabei als grundsätzliches Unrecht verstanden werden. Der Runde Tisch kommt in seiner Bewertung jedoch zu der Einschätzung, dass eine solche pauschale Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht nicht angemessen und möglich ist (vgl. oben). Damit sind pauschale Entschädigungsleistungen allein aufgrund der Tatsache, dass ein Heimaufenthalt stattgefunden hat, nicht realisierbar“.

Diese Passage zeigt das Ausmaß der Missachtung der Forderungen/Lösungsvorschläge der Ehemaligen am RTH. Bei der „Prüfung von Lösungswegen und Lösungsvorschlägen“ wird nicht auf diese konkreten Vorschläge eingegangen, sondern auf „in der öffentlichen Debatte in diesem Zusammenhang gelegentlich“ erhobene Forderungen. Diese werden mit absurden Argumenten, die in Wirklichkeit den Forderungen der ehemaligen Heimkinder am RTH gelten, zurückgewiesen."[7]

Expertisen

Die folgenden Expertisen wurden vom Runden Tisch veranlasst und von unabhängigen Personen verfasst. Sie sind damit Arbeitsmaterialien des Runden Tisches und geben die derzeitigen Erkenntnisse und Sichtweisen der Autorinnen und Autoren wieder.

  • Silke Birgitta Gahleitner: Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung? 2009 (online)
  • Friederike Wapler: Rechtsfragen der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Gutachten im Auftrag des „Runden Tisch Heimerziehung“, Universität Göttingen, 2010 (online)
  • Carola Kuhlmann: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Maßstäbe für angemessenes Erziehungsverhalten und für Grenzen ausgeübter Erziehungs- und Anstaltsgewalt., Ruhr-Universität Bochum, 2010 (online)

Gesundheitliche Folgen

Typisierte Verarbeitungskurve für das Ausmaß der Beschäftigung mit dem Trauma im Lebensverlauf

Heimkinder haben oft schon im frühen Kindesalter und länger andauend körperliche, sexuelle (Bei den ehemaligen Heimkindern sind sämtliche Lebensbezüge von dem Gewaltverhältnis, in dem sie steckten, betroffen und die sexuelle Gewalt ist nur eine Spielform davon. Die haben ihre Täter von Anfang an gehasst, konnten sich innerlich mit Wut und Aggression abgrenzen - ich haue ab, ich fliehe, aber ich bin nicht identifiziert mit dir, du bist für mich kein Vorbild.)[8] oder psychische Gewalt erleben müssen, die von Menschen in ihrem nahen persönlichen Umfeld und von Fürsorgepersonen ausging.[9] Derartige traumatische Erfahrungen können zu traumatischen Belastungsreaktionen und posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Wenn diese lang andauern, können Persönlichkeitsveränderungen auftreten, die sich in verschiedenen sozialen, psychosomatischen und psychiatrischen Auffälligkeiten äußern können. [10] Extrembelastungen können auch andauernde Persönlichkeitsänderungen zur Folge haben. Als weitere Erkrankung tritt Hospitalismus auf.

Beschluss des Deutschen Bundestages

Am 7. Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag eine weitgehende Übernahme der Empfehlungen des RTH. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und Kirchen zeitnah eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des RTH vorzulegen, eine geeignete Rechtsform für die Umsetzung der Vorschläge vorzuschlagen, die Einsichtnahme in Akten und Dokumente der Kinder- und Jugendhilfe bzw. des Vormundschaftswesens zu erleichtern und im Juni 2013 einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorzulegen.[11]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26. November 2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend. 26. November 2008 (pdf)
  2. Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
  3. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.
  4. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 5.
  5. d.h. die dezidierte Forderung nach finanzieller Entschädigung, s.a. Lösungsvorschlag von Dr. Wiegand
  6. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 6.
  7. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 7.
  8. Anvertraut und Ausgeliefert von Manfred Kappeler, erschienen in Berlin 2010
  9. Silke Birgitta Gahleitner, Ilona Oestreich: »Da bin ich heute krank von«. Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer Traumatisierung? Im Auftrag des Runden Tisches Heimerziehung. Runder Tisch Heimerziehung, Berlin, 2010, S. 26 (www.rundertisch-heimerziehung.de)
  10. M. Kappeler: Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung? Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung. S. 15f.
  11. Amtliches Protokoll auf www.bundestag.de vom 7. Juli 2011

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