- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist das Verfassungsgericht des Saarlandes. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (siehe: Verfassung des Saarlandes). Laut der Verfassung vom 15. Dezember 1947 ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die nähreren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Der Sitz des Verfassungsgerichtshofes ist Saarbrücken.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung und Wahl
Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus acht Richtern zusammen. Jedem dieser acht Richter wird ein Stellvertreter zugeordnet. Die Richter sowie ihre jeweiligen Stellvertreter werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtags für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Es gibt bestimmte Auflagen, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes erfüllen muss: So muss es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum Landtag wählbar, mindestens 35 Jahre alt sein und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst aufweisen. Mindestens zwei Mitglieder und deren Stellvertreter sollen Berufsrichter sein und einem oberen Landesgericht angehören.
Verwaltung
Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt.
Aufgaben
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet:
- über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Verfassung (abstrakte und konkrete Normenkontrollen)
- über Organstreitigkeiten
- über Verfassungsbeschwerden
- über Anfechtungen bestimmter Entscheidungen des Landtags bzw. der Landesregierung betreffend Volksbegehren und Volksentscheide
- über Wahl- und Mandatsprüfungungen
- über Anklagen gegen Mitglieder der Regierung
- sowie über weitere im Verfassungsgerichtshofgesetz genannte Gegenstände.
Geschichte
Der Verfassungsgerichtshof war schon seit dem Inkrafttreten der saarländischen Verfassung im Jahr 1947 vorgesehen, jedoch hatte er zu damaliger Zeit sehr beschränkte Zuständigkeiten. Die eigentlichen Aufgaben eines Verfassungsgerichtes lagen bei der Verfassungskommission, die nach dem Vorbild Frankreichs geschaffen wurde. So bestand der Verfassungsgerichtshof zunächst nur auf dem Papier. Erst nach der ablehnenden Volksabstimmung über das Saarstatut vom 23. Oktober 1955 , die den Weg zur politischen und wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik ebnete, wurde im Dezember 1956 eine umfassende Verfassungsnovelle verabschiedet, durch die die bisherigen Befugnisse der Verfassungskommission auf den Verfassungsgerichtshof übertragen wurden. Er nahm im Januar 1959 mit Wahl seiner Mitglieder bzw. seines Präsidenten im Februar 1959 seine Arbeit auf.
Mitglieder
Präsidenten seit 1959
Name Amtszeit Weiteres Amt 1 Dr. Erich Lawall 1959–1964 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken 2 Hans Oehlenschläger 1964–1966 Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes 3 Dr. Rolf Best 1966–1971 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken 4 Philipp Marzen 1971–1974 Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes 5 Wilhelm Gehrlein 1974–1986 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken 6 Horst Hilpert 1986–1995 Präsident des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes 7 Prof. Dr. Roland Rixecker seit 1995 Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts Derzeitige Mitglieder
Mitglieder Stellvertreter Name Amtszeit Weiteres Amt/weiterer Beruf Name Amtszeit Weiteres Amt/weiterer Beruf Roland Rixecker
(Präsident)bis 19. Februar 2014 Präsident des Oberlandesgerichts Anke Morsch bis 19. Februar 2014 Richterin am Finanzgericht Rudolf Wendt
(Vizepräsident)bis 19. Februar 2014 Universitätsprofessor Horst Rehberger bis 19. Februar 2014 Rechtsanwalt Monika Hermanns bis 19. Februar 2014 Richterin am Bundesverfassungsgericht Steffen Dick-Küstenmacher bis 13. Mai 2009 Richter am Landessozialgericht Günter Ellscheid bis 19. Februar 2014 Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Stephan Körner bis 19. Februar 2014 Richter am Sozialgericht Hans-Georg Warken bis 19. Februar 2014 Rechtsanwalt Heidrun Quack bis 23. Januar 2012 Vorsitzende Richterin am Saarländischen Oberlandesgericht Ulrich André bis 26. Januar 2012 Präsident des Verwaltungsgerichts Rainer Hoffmann bis 23. Januar 2012 Rechtsanwalt Henner Wittling bis 19. Februar 2014 Staatssekretär a. D. Thomas Caspar bis 19. April 2011 Richter am Amtsgericht Stephan Weth bis 19. Februar 2014 Universitätsprofessor Nikolaus Weber bis 23. Juni 2010 Rechtsanwalt Literatur
- Werner Thieme: Die Entwicklung des Verfassungsrechts im Saarland von 1945 bis 1958. In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Bd. 9, 1960, S. 432-462.
Weblinks
- Offizielle Website des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
- Verfassung des Saarlandes (vor allem Art. 96–97)
- Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes
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