- Staatsgerichtshof des Landes Hessen
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Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist das Verfassungsgericht des Landes Hessen. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in einem Nebengebäude des Hessischen Justizministeriums in der Luisenstraße.
Inhaltsverzeichnis
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Struktur, Zuständigkeiten und Verfahren des Staatsgerichtshofs sind in den Artikeln 130 bis Art. 133 der Verfassung des Landes Hessen und im Gesetz über den Staatsgerichtshof geregelt. Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan des Landes Hessen. Der Staatsgerichtshof entscheidet
- über Grundrechtsklagen,
- über Verfassungsstreitigkeiten,
- über die Vereinbarkeit von hessischen Gesetzen und Rechtsverordnungen mit der Verfassung des Landes Hessen,
- in Verfahren bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheid,
- Anklagen gegen ein Mitglied der Landesregierung,
- in den sonstigen ihm durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Zusammensetzung
Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern, von denen fünf Richter oder Richterinnen im Landesdienst sein müssen. Ihre Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss, der aus acht Landtagsabgeordneten besteht und erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit der richterlichen Mitglieder beträgt sieben Jahre. Die sechs weiteren Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden zum Beginn jeder Legislaturperiode vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. Ihre Amtszeit entspricht der Dauer der Legislaturperiode. Die Wiederwahl der richterlichen wie auch der weiteren Mitglieder ist zulässig.
Mitglieder
- Präsident des Staatsgerichtshofes: Rechtsanwalt und Notar Dr. Günter Paul
- Vizepräsident des Staatsgerichtshofes: Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a.D. Dr. Wolfgang Teufel
- Universitätsprofessor Dr. Steffen Detterbeck
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Georg D. Falk
- Rechtsanwalt Paul Leo Giani
- Vizepräsidentin des Landgerichts Michaela Kilian-Bock
- Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Harald Klein
- Universitätsprofessor Dr. Klaus Lange
- Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Wilhelm Nassauer
- Staatsminister a. D. Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz
- Präsident des Landgerichts Johann Nikolaus Scheuer
Landesanwaltschaft
Die Aufgaben des öffentlichen Klägers beim Staatsgerichtshof werden von der Landesanwaltschaft wahrgenommen.
Zurzeit ist die Marburgerin Monika Böhm, Professorin an der Philipps-Universität Marburg, Landesanwältin.
Antragsberechtigte
Den Antrag kann stellen: eine Gruppe von Stimmberechtigten, die mindestens ein Hundertstel aller Stimmberechtigten des Volkes umfasst, der Landtag, ein Zehntel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, die Landesregierung sowie der Ministerpräsident.
Geschichte
Der Staatsgerichtshof wurde erstmals in der Weimarer Republik im Volksstaat Hessen eingerichtet. Hieraus leitet sich auch sein Name ab. Rechtsgrundlage war Art. 50 der Verfassung des Volksstaates Hessen[1] sowie das Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 13. Mai 1921 (Rbl. S. 99 ff.).
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg | Bayerischer Verfassungsgerichtshof | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Verfassungsgericht des Landes Brandenburg | Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen | Hamburgisches Verfassungsgericht | Staatsgerichtshof des Landes Hessen | Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern | Niedersächsischer Staatsgerichtshof | Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen | Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz | Verfassungsgerichtshof des Saarlandes | Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen | Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht | Thüringer Verfassungsgerichtshof
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