Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Der Verfassungsgerichtshof befindet sich im Gebäude des Landgerichts Leipzig

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen ist das Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen. Das Gericht ist neben Landtag und Staatsregierung ein oberstes Staatsorgan (siehe: Verfassung des Freistaates Sachsen). Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Leipzig, im Landgerichtsgebäude in der Harkortstraße.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Wahl

Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus neun Richtern zusammen. Jedem dieser Richter wird zugleich ein Stellvertreter zugeordnet. Fünf der Verfassungsrichter, darunter der Präsident und der Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein. Die Richter werden vom Sächsischen Landtag, auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren gewählt.

Weiterhin gilt die Unvereinbarkeit des Amtes des Verfassungsrichters mit der Zugehörigkeit zu einem Organ der Legislative, der Exekutive auf Landes-, Bundes- bzw. EU-Ebene sowie zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof.

Verwaltung

Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt.

Aufgaben

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über folgende Gesichtspunkte, die in Art. 81 Abs. 1 SächsVerf geregelt sind und die im Wesentlichen den bundesverfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechen:

  • die Auslegung der Sächsischen Verfassung im Organstreitverfahren,
  • die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung des Freistaates Sachsen im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle (Antrag möglich durch ein Viertel der gesetzlichen Mitglieder des Landtages oder die Staatsregierung),
  • die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Sächsischen Verfassung im Rahmen der konkreten Normenkontrolle,
  • die Verletzung von Grundrechte der Sächsischen Verfassung bei Verfassungsbeschwerden

sowie über weitere Angelegenheiten, die ihm in der Verfassung (z.B. präventive abstrakte Normenkontrolle bei Volksanträgen gem. Art. 72 Abs. 2 SächsVerf) oder durch Gesetz zugewiesen sind.

Geschichte

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen kann, trotz seiner kurzen Existenz seit 1993, auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits 1831 wurde ein „Staatsgerichtshof“ des Königreiches Sachsen errichtet, ein Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichtshofes, der mit der Ausrufung des Freistaates Sachsen im Jahr 1918 abgeschafft wurde. Bis zur Gleichschaltung der Länder im Jahr 1933 war für landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten innerhalb des Freistaates Sachsen der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich mit Sitz in Leipzig zuständig (Art. 19 Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919). In diesen Fällen war unter anderem der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Mitglied des Staatsgerichtshofes (§ 18 Nr. 1, § 31 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 9. Juli 1921).

In den Jahren nach 1945 wurde ein Verfassungsgericht nicht wieder errichtet, Richter hatten die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze nicht zu prüfen, im Zweifel entschied der Landtag.

Erst die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 26. Mai 1992 ermöglichte die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes (Art. 77 Abs. 1). Mit dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (SächsVerfGHG) vom 18. Februar 1993 bestimmte der Sächsische Landtag den Sitz des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig. Am 15. Juli 1993 wurden die ersten Mitglieder des Gerichts und ihre Stellvertreter im Sächsischen Landtag vereidigt und traten am selben Tag zu ihrer ersten Beratung zusammen.

Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Name Amtszeit
1 Prof. Günter Hirsch 1993–1995
2 Prof. Dr. Thomas Pfeiffer 1995–2005
3 Klaus Budewig 2005–2007
4 Birgit Munz seit 14. März 2007

Derzeitiger Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes ist der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts Dr. Jürgen Rühmann.

Siehe auch

Weblinks


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