- Hamburgisches Verfassungsgericht
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Das Hamburgische Verfassungsgericht ist das Verfassungsgericht der Freien und Hansestadt Hamburg, höchstes Gericht und eines der drei Verfassungsorgane dieses Landes. Das Gericht ist im Hause des Hanseatischen Oberlandesgerichtes im Justizforum Hamburg ansässig, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten sind im Wesentlichen auf die klassischen Verfahrensarten eines Staatsgerichtshofs beschränkt. Eine Landesverfassungsbeschwerde gibt es in Hamburg nicht. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus Art. 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und § 14 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht. Wichtigste Verfahrensarten sind der Organstreit bei Streitigkeiten der Verfassungsorgane des Landes, die abstrakte Normenkontrolle im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Rechtsnormen mit der Landesverfassung, die konkrete Normenkontrolle auf Antrag eines Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung, die Wahlprüfungsbeschwerde bei Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen sowie Entscheidungen bei Streitigkeiten zur Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheid im Rahmen der Hamburger Volksgesetzgebung.
Besetzung des Hamburgischen Verfassungsgerichts
Präsident
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Gerd Harder
Vizepräsident
- Präsident des Verwaltungsgerichts Klaus Seifert
Mitglieder
- Richter am Oberlandesgericht Dr. Gerd Augner
- Leitender Regierungsdirektor a.D. Dr. Klaus David
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht Christoph Hardt
- Rechtsanwalt Dr. Waldemar Maselewski
- Rechtsanwalt Michael Nesselhauf
- Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Martin Willich
- Richterin am Finanzgericht Hannelore Wirth-Vonbrunn
Vertreter/Vertreterinnen
- Rechtsanwalt Wolfgang Hölder
- Rechtsanwalt Jörg Kuhbier
- Rechtsanwalt Dr. Matthias von Rönn
- Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Susanne Rubbert
- Richterin am Oberlandesgericht Britta Schlage
- Richter am Oberverwaltungsgericht Ernst-Otto Schulz
- Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild
Geschichte
Das Hamburgische Verfassungsgericht entstand 1953 gemäß der Landesverfassung vom 6. Juni 1952 und dem Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht vom 2. Oktober 1953 und konnte im Oktober 2003 sein 50-jähriges Bestehen feiern, das zu diesem Zeitpunkt knapp 120 Verfahren bei steigender Tendenz bearbeitet hatte.[1] Ein weiterer Aufgabenbereich entstand mit der Einführung der Volksgesetzgebung auf Landesebene im Jahr 1996.
Ein andersartiger Vorläufer mit eingeschränktem Aufgabenbereich war der hamburgische Staatsgerichtshof (gemäß Gesetz vom 19. Mai 1926), der nach Artikel 49 der Verfassung (vom 7. Januar 1921) über Mitglieder des Senats zu entscheiden hatte, die wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit die Verfassung oder ein Gesetz verletzt hatten.[2] So war es dann 1927 auch der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in Leipzig, dessen Entscheidung zu Neuwahlen führten, weil die Bürgerschaftswahlgesetze gegen die Reichsverfassung verstießen.[3]
Frühere Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts
Bis zum Jahr 1984 waren in Hamburg „Dreifachpräsidentschaften“ üblich, das heißt der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichtes war auch Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Nach Verabschiedung von Walter Stiebeler im November 1984 bekam das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und im Jahr 2007 auch das Hamburgische Verfassungsgericht einen eigenen Präsidenten.
- Wilhelm Rapp (bis 2007)
- Walter Stiebeler (bis 1984)
Prominente Verfahren
Im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens der Bürgerschaftswahl 1991 in Hamburg erklärte das Hamburgische Verfassungsgericht am 4. Mai 1993 die Wahl für ungültig und ordnete wegen schwerer demokratischer Defizite im Kandidatennominierungsverfahren der Hamburger CDU zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Neuwahl an (Bürgerschaftswahl in Hamburg 1993).
Weblinks
- Hamburgisches Verfassungsgericht auf Hamburg.de
Einzelnachweise
- ↑ Das Hamburgische Verfassungsgericht feiert sein 50-jähriges Bestehen – Hamburgischer Richterverein
- ↑ Hans Peter Ipsen: Hamburg unter dem Grundgesetz sowie Verfassungstext. In: Zeitschrift des Vereins f. hamb. Geschichte, 41/1951
- ↑ Das Hamburgische Verfassungsgericht – Hamburgischer Richterverein
Verfassungsgerichtsbarkeit: Hamburgisches Verfassungsgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Hanseatisches Oberlandesgericht | Landgericht Hamburg | Amtsgerichte Hamburg | Altona | Barmbek | Bergedorf | Blankenese | Harburg | St. Georg | Wandsbek
Arbeitsgerichtsbarkeit: Landesarbeitsgericht Hamburg | Arbeitsgericht Hamburg
Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Hamburg
Sozialgerichtsbarkeit: Landessozialgericht Hamburg | Sozialgericht Hamburg
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Hamburg
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