- Verschuldungskrise
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Eine Verschuldungskrise besteht, wenn bei einer Wirtschaftseinheit, zum Beispiel bei einem Staat die Einnahmen nicht mehr zur Zahlung der nötigsten Ausgaben bei gleichzeitiger Deckung der Zinsbelastung und Tilgung der Schulden ausreichend sind. Die Verschuldung hat einen nicht mehr zu deckenden Umfang erreicht.
Eine solche Situation liegt bei einer Reihe von Ländern der Dritten Welt vor. Diese haben keine Möglichkeit ihre Schulden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben zurückzuzahlen. Hier kann es für die Gläubigerstaaten oft sinnvoll sein Schulden teilweise zu erlassen, damit wenigstens ein geringer Teil der Schulden zurückgezahlt werden kann. Das Bestehen auf der vollständigen Rückzahlung der Schulden kann der Wirtschaft des Schuldnerlandes derart Schaden zufügen, dass die Forderungen gar nicht mehr beglichen werden können und somit als Totalausfall zu verbuchen wären.
Oftmals führt eine Verschuldungskrise auch zu Hyperinflation und Währungsreform oder im Falle von Staaten zur förmlichen Erklärung des Staatsbankrotts (ein Beispiel ist die Argentinien-Krise im Jahr 2002).
Begriffsabgrenzung
Der Begriff Verschuldung ist streng zu trennen von dem zivilrechtlichen Fachbegriff des Verschuldens; daher ist der - statt Verschuldungskrise - vielfach verwendete Begriff der Verschuldenskrise unrichtig.
siehe auch
- Überschuldung (für Privathaushalte)
- Staatsverschuldung
- Haushaltssaldo
- EU-Konvergenzkriterien
Literatur
- Thomas Ziesemer: Ursachen von Verschuldungskrisen - Theorie, Empirie und Politik. Metropolis-Verlag. ISBN 3-89518-148-X (Oktober 1997)
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