Vorstrafe

Vorstrafe
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.

Inhaltsverzeichnis

Eintrag im Bundeszentralregister

Alle oben genannten Maßnahmen, also rechtskräftige Strafbefehle und von Strafgerichten verhängten Strafen werden im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen. Zur Einsicht sind Strafrichter, sowie die in § 41 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) genannten Stellen und Behörden befugt. Zur Beurteilung, ob eine Person eine Eintragung aufweist und damit im juristischen Sinn als vorbestraft gilt, ist allein dieses Register maßgeblich.

Auskunft über Eintragungen (Führungszeugnis)

Auf Antrag kann jede Person über 14 Jahren eine Auskunft über etwaige eigene Einträge im Bundeszentralregister erhalten. Diese als „Führungszeugnis“ bezeichnete Auskunft enthält Einträge über etwaige verhängte Vorstrafen oder Auflagen. Bestimmte Eintragungen im Bundeszentralregister sind von der Aufnahme in das Führungszeugnis ausgenommen, so zum Beispiel Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen sowie erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern unter gewissen Voraussetzungen.

Offenbarungspflicht des Verurteilten

Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als „unbestraft“ bezeichnen, wenn im Zentralregister nur eine einzige Strafe eingetragen ist und das Strafmaß 90 Tagessätze (bei einer Geldstrafe) oder drei Monate (bei einer Freiheitsstrafe) nicht überschreitet. Sie brauchen auch auf Nachfrage den ihrer Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Personen, die sich demnach als „unbestraft“ bezeichnen dürfen, gelten nach dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Verständnis im Allgemeinen als „nicht vorbestraft“.

Tilgung von Eintragungen

Die Vorstrafe wird nach einer gewissen Zeit getilgt, wenn der Betroffene eine definierte Zeit lang nicht erneut verurteilt wurde, also eine neue Verurteilung zum Bundeszentralregister nicht gemeldet wurde. Die Tilgungsfrist beträgt fünf, zehn, 15 oder 20 Jahre, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Zu der Tilgungsfrist hinzuzurechnen ist eine einjährige „Überliegefrist“, in der die Verurteilung noch im BZR gespeichert bleibt, jedoch keine Auskunft mehr über sie erteilt wird. Weiterhin ist in bestimmten Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, auch deren Dauer der Tilgungsfrist hinzuzurechnen. So hat zum Beispiel eine Verurteilung wegen schweren Raubes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe eine Tilgungsfrist von 27 Jahren (15 Jahre Regeltilgungsfrist zusätzlich zur Strafdauer von zwölf Jahren). Nach Ablauf gilt ein Verurteilter wieder offiziell als „nicht vorbestraft“ und wird in künftigen Bundeszentralregister-Auszügen nicht mehr als „vorbestraft“ bezeichnet. Nicht getilgt werden Eintragungen von Urteilen, die auf lebenslange Freiheitsstrafe lauten, oder Unterbringungen gemäß § 63 (psychiatrische Klinik) und § 66 StGB (Sicherungsverwahrung).

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorstrafe — Vor|stra|fe [ fo:ɐ̯ʃtra:fə], die; , n: zurückliegende Strafe aufgrund einer früheren gerichtlichen Verurteilung: wegen seiner vielen Vorstrafen kann er kein mildes Urteil erwarten. * * * Vor|stra|fe 〈f. 19〉 frühere Strafe, die im Strafregister… …   Universal-Lexikon

  • Vorstrafe — die Vorstrafe, n (Oberstufe) Strafe, die gegen jmdn. schon früher durch ein rechtskräftiges Urteil verhängt wurde Beispiel: Da gegen den Angeklagten keine Vorstrafen vorlagen, wurde das Strafmaß auf ein Jahr reduziert. Kollokation: keine… …   Extremes Deutsch

  • Vorstrafe — Vo̲r·stra·fe die; eine (gerichtliche) Strafe, die jemand vor einem bestimmten Zeitpunkt bekommen hat || K : Vorstrafenregister || ⇒↑vorbestraft …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vorstrafe — 1. Begriff: Die im ⇡ Bundeszentralregister eingetragene, noch nicht getilgte, gerichtliche Strafe einer Person. 2. Arbeitsrecht: Die Offenbarungs und Auskunftspflicht (⇡ Offenbarungspflicht) des Arbeitnehmers gegenüber seinem zukünftigen… …   Lexikon der Economics

  • Vorstrafe — Vor|stra|fe …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorbestraft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorstrafen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl… …   Deutsch Wikipedia

  • Adolf Würth GmbH & Co. KG — Würth Gruppe Unternehmensform Unternehmensgruppe (Stiftung) Gründung 1945 …   Deutsch Wikipedia

  • Amtliches Führungszeugnis — Ein Führungszeugnis (Deutschland), Strafregisterbescheinigung (Österreich, früher Leumundszeugnis), Strafregisterauszug (resp. Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister, Schweiz), im Gebrauch der EU criminal record certificate, ist eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Der Jagerwiggerl — Ludwig Volkholz (genannt Jager Wiggerl; * 1. März 1919 in Würzburg; † 20. Mai 1994 in Grafenwiesen) war ein bayerischer Politiker. Volkholz wurde als Sohn einer Dienstmagd unehelich geboren. Er wuchs in Passau auf. Nach dem Erwerb der mittleren… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”