Wiedervereinigungsgebot

Wiedervereinigungsgebot

Das Wiedervereinigungsgebot war ein Bestandteil der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der von 1949 bis 1990 geltenden Fassung.

Inhaltsverzeichnis

Die verfassungsrechtliche Seite des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts

Die Präambel endete mit dem Satz: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgte hieraus ein verfassungsgerichtliches, alle Staatsorgane bindendes Gebot, die Wiedererlangung der Einheit Deutschlands anzustreben und auf die Verwirklichung dieses Ziels hinzuwirken.

Der Versuch der seinerzeitigen Opposition jedoch, die Ratifizierung des von der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt ausgehandelten Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR durch das Bundesverfassungsgericht zu unterbinden, scheiterte, weil das Verfassungsgericht hierzu die Eigenständigkeit der Politik hinsichtlich der Frage, auf welchem Wege das Staatsziel der Wiedervereinigung umzusetzen sei, betonte.

Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990

„Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht […]. Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG a.F. abgehoben hatte […], besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität […] ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.“[1]

Weitere Wiedervereinigungsgebote

Ein Wiedervereinigungsgebot bestand

Hingegen besteht ein Verfassungsgebot zur staatlichen Eigenständigkeit

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern, in: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1964 f. (§ 135, 3. Abschnitt); diese Ansicht ist in der Rechtswissenschaft unbestritten (vgl. die Nachweise bei Stern, a.a.O.).

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