Vorarlberger Landtag

Vorarlberger Landtag
Vorarlberger Landtag
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Stellung Gesetzgebungsorgan des Landes Vorarlberg
Staatsgewalt Legislative
Gegründet 10. November 1920 (formell)
Sitz Bregenz
Vorsitz Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (ÖVP)
Bestandsgarantie Art. 44 Abs. 3 B-VG (bundesstaatliches Prinzip)
Website www.vorarlberg.at
Sitzung des Vorarlberger Landtages

Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg. Er allein ist zur Gesetzgebung für den selbständigen Wirkungsbereich des Landes berufen, da in Österreich auf Landesebene das Einkammernsystem verwirklicht ist. Wie seine Pendants in Salzburg, Kärnten, Tirol und im Burgenland, hat er 36 Abgeordnete. Sitz des Landtages ist das Landhaus in Bregenz, in dem auch die Landesregierung und das Amt der Vorarlberger Landesregierung untergebracht sind.

Inhaltsverzeichnis

Wahl

Der Landtag wird aufgrund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes vom Landesvolk gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben. In den Landtag einziehen können Parteien dann, wenn sie entweder in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat erlangen, oder ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent[1][2][3] erreichen; im übrigen gilt ein Verhältniswahlrecht. Die Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Art. 16 Abs. 2 der Landesverfassung bestimmt hierzu: „Die Landtagsperiode beginnt mit dem Tag, an dem sich der neugewählte Landtag zu seiner ersten Sitzung versammelt. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Landtagsperiode.“ Ist ein neuer Landtag gewählt, wird er vom rangältesten Mitglied des Landtagspräsidium der letzten Legislaturperiode, das auch im neugewählten Landtag vertreten ist, einberufen. Gehört dem neugewählten Landtag kein Präsidiumsmitglied des alten Landtages mehr an, ist er vom ältesten neugewählten Abgeordneten einzuberufen. Dieser führt auch bis zur Wahl eines Präsidiums den Vorsitz. Nach der Wahl des Präsidiums haben die Abgeordneten in die Hand des neugewählten Präsidenten folgende Formel zu geloben:

„Ich gelobe, die Verfassung genau zu beachten und die Pflichten eines Abgeordneten gewissenhaft zu erfüllen.“[4]

Zusammensetzung

Aktuelle Sitzverteilung

Hauptartikel siehe Liste der Mitglieder des 29. Vorarlberger Landtags.

Die Mandate des Vorarlberger Landtages verteilten sich in seinen letzten fünf Legislaturperioden wie folgt auf die vertretenen Fraktionen:

Sitzverteilung
Partei 2009 2004 1999 1994 1989
ÖVP 20 21 18 20 20
SPÖ 3 6 5 6 8
FPÖ 9 5 11 7 6
Grüne 4 4 2 3 2

Organisation

Das Vorarlberger Landeswappen am Rednerpult des Landtages

Der Landtag gibt sich durch Beschluss eine eigene Geschäftsordnung, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2007.[5] Weitere ihn betreffende Bestimmungen finden sich in der Vorarlberger Landesverfassung sowie im Bundes-Verfassungsgesetz.

Landtagspräsidium

Der Landtag wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten). Sie bilden zusammen das Landtagspräsidium. Für gewöhnlich kommt der Sitz des Präsidenten der stärksten Landtagspartei zu. Der Präsident des Landtages führt den Vorsitz, er vertritt den Landtag auch nach außen, hat für Ruhe im Sitzungssaal zu sorgen und hat die Personalhoheit über die Beschäftigten der Landtagsdirektion. Er wird bei Verhinderung durch die Vizepräsidenten vertreten. Erlischt eines der Ämter im Präsidiums, hat der Landtag eine Ersatzwahl vorzunehmen. Dem Landtagspräsidium dürfen Mitglieder der landesregierung nicht angehören. Die derzeitige Präsidentin des Landtages ist Bernadette Mennel (ÖVP), erste Vizepräsidentin ist Gabriele Nussbaumer (ÖVP) und zweiter Vizepräsident Ernst Hagen (FPÖ).

Klubs

Die im Landtag vertretenen Gruppierungen und Parteien schließen sich für gewöhnlich zu Klubs zusammen. Wobei Landtagsfraktionen mit wenigstens drei Mitgliedern das Recht haben einen Landtagsklub zu bilden.

„Jeder Landtagsklub hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen. Das Ergebnis der Konstituierung ist dem Präsidenten schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form anzuzeigen. Abgeordnete, die keinem Landtagsklub angehören, können sich einem solchen als ständige Gäste anschließen. Diese Gäste zählen bei der Berechnung der Stärke des Landtagsklubs mit.“ [6]

Von der Klubstärke hängt auch die Gewährung gewisser finanzieller und materieller Förderungen ab. Clubvorsitzender des SPÖ-Clubs ist Michael Ritsch, Klubobmann der FPÖ Dieter Egger, Klubobmann der Grünen Johannes Rauch und Rainer Gögele ist derzeitiger ÖVP-Klubobmann.

Ausschüsse

Der Vorarlberger Landtag kann zur Vorbehandlung bestimmter Beratungsgegenstände Ausschüsse einsetzen. Diese setzen sich aus Abgeordneten der Parteien zusammen, sie können wenn nötig auch zur Mitarbeit in den Ausschüssen gezwungen werden. Der Ausschuss kann nach einer Abstimmung einen Berichterstatter aus der Mitter seiner Mitglieder einsetzen, der den Mehrheitsbeschluss im Landtag vorzustellen und zu vertreten hat. Derzeit existieren 13 Ausschüsse, die dem Vorarlberger Landtag angegliedert sind.

Landtagsdirektion

Die Geschäftsstelle des Landtages ist die Landtagsdirektion mit dem Landtagsdirektor an ihrer Spitze. Die Direktion ist zuständig für die Verwaltung der Angelegenheiten des Landtages. Dazu gehören etwas die Vorbereitung der Landtagssitzungen, die Erstellung von Protokollen und die Klärung rechtlicher Fragen. Der Landtagsdirektor ist an die Weisungen des Lanstagspräsidenten gebunden.[7]

Beschlussfassung

Das Landhaus in Bregenz ist der Sitz des Vorarlberger Landtages

Die Beschlussfassung im Landtag erfolgt prinzipiell durch Zustimmung der absoluten Mehrheit an Abgeordneten, also mit 50% und eine Stimme. Davon ausgenommen sind diverse Minderheitenrechte, wie die Befassung des Landesrechnungshofes mit der Prüfung der Rechnungsgebarung des Landes, einer seiner Behörden oder eines Unternehmens an dem das Land Mehrheitseigentümer ist. Diese benötigen weniger als die Hälfte der Stimmen. Mehr als die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen ist für die Beschlussfassung über Landesverfassungsgesetzte, die nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden können, notwendig. Obwohl die ÖVP, mit Ausnahme der Gesetzgebungsperiode des Landtages zwischen 1999 und 2004, seit 1945 die absolute Mehrheit im Landtag hält, regiert sie von jeher mit einer der kleineren Parteien. Bis 1974 war dies die SPÖ, in der jüngeren Vergangenheit jedoch immer die FPÖ.

Kompetenzen

Der Landtag im politischen System Vorarlbergs

Gemäß der Vorarlberger Landesverfassung obliegt dem Landtag neben der Landesgesetzgebung auch die Wahl des Landeshauptmanns, des Landesstatthalters (Landeshauptmannstellvertreter) und der übrigen Landesräte. Die Landesregierung ist dem Landtag verantwortlich. Er wählt und entsendet zu Beginn seiner Legislaturperiode die drei Bundesräte, die Vorarlberg nach der, aufgrund der letzten Volkszählung von 2001 erfolgten, Zuteilung durch den Bundespräsidenten zustehen. Dies sind seit 2009 Magnus Brunner (ÖVP), Edgar Mayer (ÖVP) und Cornelia Michalke (FPÖ). Zudem wählt der Landtag den Direktor des Landesrechnungshofes und den Landesvolksanwalt für eine Funktionsperiode von jeweils sechs Jahren. Beide sind Organe des Landtags, sind diesem verantwortlich und haben ihm Rechenschaft abzulegen. Der Landesrechnungshof prüft auf Antrag des Landtages, eines Viertels seiner Mitglieder oder der Landesregierung die finanzielle Gebarung des Landes oder einer Gesellschaft an der das Land mehrheitlich beteiligt ist.

Auflösung

Vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode kann der Landtag durch Mehrheit seine Auflösung beschließen oder vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates, wobei die vorarlberger Bundesräte in solch einem Fall von der Abstimmung ausgeschlossen wären, aufgelöst werden. Wird der Landtag aufgelöst, hat die Landesregierung innerhalb von drei Wochen Neuwahlen auszuschreiben.

Siehe auch

Literatur

  • Dr. Peter Bußjäger: Landtag und Landesregierung. In: Peter Bußjäger/Ferdinand Karlhofer/Günther Pallaver (Hrsg.): Vorarlbergs politische Landschaft. Studienverlag, Innsbruck 2010 ISBN 978-3-7065-4649-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vorarlberg-Wahl: Kleinparteien sind Scheitern gewöhnt. Vorarlberg Online, abgerufen am 19. September 2009.
  2. Rechenbeispiele zur Landtagswahl. ORF, abgerufen am 19. September 2009.
  3. Landtagswahl: Acht Parteien treten in Vorarlberg an. Die Presse, abgerufen am 19. September 2009.
  4. § 4 Abs 2 Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages, Art. 20 Abs. 1 Vorarlberger Landesverfassung
  5. http://www.vorarlberg.at/landtag/landtag/archiv/uebersicht2007/juni2007/06_06_2007landtagssitzung.htm Landtag beschließt neue Geschäftsordnung
  6. § 6 Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages
  7. http://www.vorarlberg.at/landtag/landtag/landtagsdirektion/weitereinformationen/aufgaben_leistungen/landtagsdirektion_aufgaben_leistungen.htm Land Vorarlberg, Vorarlberger Landtag, Landtagsdirektion

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