- Kärntner Landtag
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Kärntner Landtag Stellung Gesetzgebungsorgan des Landes Kärnten Staatsgewalt Legislative Gegründet 10. November 1920 (formell) Sitz Klagenfurt am Wörthersee Vorsitz Landtagspräsident Josef Lobnig (FPK) Bestandsgarantie Art. 44 Abs. 3 (bundesstaaliches Prinzip) Website www.ktn.gv.at Der Kärntner Landtag ist das Einkammern-Parlament des österreichischen Bundeslandes Kärnten. Seine 36 Mitglieder werden für eine Legislaturperiode von 5 Jahren über ein Listenwahlrecht gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Wahl
Die Abgeordneten werden nach den Prinzipien des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts über Listen gewählt. Sie sind in der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden (freies Mandat).
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kärnten ist in vier Wahlkreise eingeteilt, die folgende Bezirke umfassen:
- Wahlkreis 1: Klagenfurt und Klagenfurt-Land
- Wahlkreis 2: Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg
- Wahlkreis 3: Villach, Villach-Land
- Wahlkreis 4: Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau.
Für den Einzug in den Landtag benötigt eine wahlwerbende Gruppierung einen Stimmenanteil von 5%.[1][2] Die Dauer einer Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Seit dem 31. März 2009 läuft die 30. Gesetzgebungsperiode. Die Zählung begann mit den Wahlen vom 6. April 1861
Bis zum Jahr 2008 war das Erreichen eines Grundmandates in einem der Wahlkreise Voraussetzung, damit eine wahlwerbende Gruppierung Abgeordnete in den Landtag entsenden konnte (sogenannte „Grundmandatshürde“). Daraus ergab sich für jeden der Wahlkreise eine faktische Prozenthürde zwischen 9 und 11 Prozent. Ein Umstand, der von Vertretern der Kärntner Slowenen und von Kleinparteien regelmäßig kritisiert wurde. Im Juli 2008 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ und gegen die Stimmen der BZÖ die Kärntner Landtagswahlordnung dahingehend geändert, dass in der sogenannten Reststimmen-Mandatsermittlung auch jene Parteien berücksichtigt werden, die zwar kein Grundmandat erringen konnten, jedoch einen Stimmenanteil von zumindest 5% auf sich vereinen können.
Vorschläge der slowenischsprachigen Minderheit ein fixes Volksgruppenmandat (ein sogenanntes Virilmandat) zuzuerkennen, wurden bisher von den etablierten Parteien stets abgelehnt.
Aufgabe
In den Kompetenzbereich des Landtages fällt neben seiner legislativen Funktion auf Landesebene auch die Wahl des Landeshauptmanns, seiner zwei Stellvertreter und von vier Landesräten, die zusammen die Landesregierung von Kärnten bilden. Außerdem wählt er die vier dem Bundesland Kärnten zustehenden Mitglieder des Bundesrates.
Präsidium
Das Präsidium des Kärntner Landtages besteht aus den ersten, zweiten und dritten Landtagspräsidenten, welche nach dem Verhältniswahlrecht aus der Reihe der Landtagsabgeordneten gewählt wird.
Derzeit besteht das Präsidium aus folgenden Mitgliedern:
- Erster Präsident: Josef Lobnig (FPK)
- Zweiter Präsident: Hans Ferlitsch (SPÖ)
- Dritter Präsident: Johann Gallo (FPK)
siehe auch: Landtag (Österreich), Sitzverteilung in den österreichischen Landtagen, Landtagswahl in Kärnten 1945
Literatur
Der Kärntner Landtag. Broschüre, hrsg. vom Kärntner Landtag, ca. 2005
Weblinks
- Webauftritt des Kärntner Landtags
- Landesrecht Kärnten auf dem Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
- Landesgesetze von Kärnten 1850 – 1999 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz vom 3.7.2008, mit dem die Kärntner Landtagswahlordnung, das Kärntner Volksabstimmungsgesetz, das Kärntner Volksbefragungsgesetz und das Kärntner Volksbegehrensgesetz geändert werden (PDF). Amt der Kärntner Landesregierung. Abgerufen am 7. September 2008.
- ↑ Ein großer Schritt für kleine Parteien. Kleine Zeitung (4. Juli 2008). Abgerufen am 7. September 2008.
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