Wirtschaftsprivatrecht

Wirtschaftsprivatrecht
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Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen:

Inhaltsverzeichnis

Das Wirtschaftsverfassungsrecht

Grundsätzlich sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) keine ausdrücklich bestimmte Wirtschaftsform für die Bundesrepublik Deutschland vor. Art. 15 GG ermöglicht sogar die Sozialisierung der Urgüter. Konkret verfassungsrechtlich geordnet ist die Wirtschaft nach den Art. 12 , Art. 14 , Art. 74 Nr. 11 und Art. 109 Abs. 2 GG.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist daher das Grundgesetz wirtschaftpolitisch neutral und wird nur durch die Verfassungsprinzipien des Rechts- und Sozialstaats, der Grundrechte und der Demokratie gebunden. Andere Ansichten, dass das Grundgesetz etwa die Wirtschaftsverfassung der Sozialen Marktwirtschaft vorsehe (so noch Nipperdey), haben sich demgegenüber nicht durchsetzen können.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht

Der Staat bildet durch seine administrativen Einrichtungen ein System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Demnach wird das Wirtschaftsverwaltungsrecht durch das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung), die Monopolverwaltung, deren Regulierung oder Bewirtschaftung des Marktes (Wirtschaftslenkung) und durch die Gefahrenabwehr (Überwachung der Wirtschaft) konfiguriert.

Das Wirtschaftsprivatrecht

Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten, die durch die Gesetze im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u. a.) gegeben werden. Außerdem spielt in den nun mehr 27 EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Insbesondere im Bereich des europäischen Gesellschaftsrechts ist die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nennenswert. Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes zu nennen, wobei häufig Überschneidungen mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht vorliegen.

Wirtschaftsrecht als Studiengang

Wirtschaftsrecht bezeichnet auch einen Studiengang an Fachhochschulen und Universitäten. Siehe dazu Wirtschaftsrecht (Studiengang).

Literatur

  • Aden, Menno: Internationales Privates Wirtschaftsrecht, Oldenbourg Verlag, München 2005. ISBN 3-4865-7892-8
  • Lange, Knut Werner: Basiswissen Ziviles Wirtschaftsrecht, 3. Auflage, Vahlen, München.
  • Mehrings, Jos: Grundlagen des Wirtschaftsprivatrecht - Theorie und Praxis für Wirtschaftswissenschaftler, Pearson Studium, München
  • Wimmer/Müller: Wirtschaftsrecht. International - Europäisch - National, Springer, Wien-New York, 2007. ISBN 3-2113-4037-8


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