- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
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Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) ist ein Gutachtergremium, das die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren prüfen soll.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlage
Seine Grundlage findet der WBP in § 11 Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Das vom WBP erstellte Gutachten soll danach in Zweifelsfällen die Grundlage der zuständigen Landesbehörde für deren Entscheidung über die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens bilden. Zu solchen Entscheidungen berufen sind die zuständigen Landesbehörden vor allem im Rahmen der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 11 PsychThG, an denen eine zur Approbation als 'Psychologischer Psychotherapeut' oder 'Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut' führende vertiefte Ausbildung absolviert werden kann.
Besetzung
Der Beirat wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Vertretung der ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer gebildet. Nach Übereinkommen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer besteht der Beirat aus zwölf Mitgliedern [1], jeweils sechs jeder Kammer.
- Sechs ärztliche Vertreter aus den Bereichen
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Sechs psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Aufgabenbeschreibung
Die Aufgabenbeschreibung umfasst folgende Einzelthemen:
- Entwicklung und Fortschreibung wissenschaftlicher Kriterien zur Beurteilung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden und ihrer Anwendung.
- Wissenschaftliche Beurteilung
- von Methoden und Forschungsstrategien zur Evaluation psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- einzelner psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der beruflichen Ausübung und fachlichen Anwendung von Psychotherapie
- der Indikationen einschließlich Indikationsgrenzen für psychotherapeutische Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der Voraussetzungen von Psychotherapeuten zur qualifizierten Anwendung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
- der psychotherapeutischen Versorgung
Kritik
Die bisherige Gutachtenpraxis des WBP ist umstritten. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich nicht auf seinen begrenzten gesetzlichen Auftrag beschränke. Er prüfe Nachweise der Wirksamkeit des jeweiligen Psychotherapieverfahrens anhand qualitativ und quantitativ gesetzlich nicht vorgesehener und fachlich umstrittener Maßstäbe. Dabei verlange er, dass sich die Wirksamkeitsnachweise auf mehrere Anwendungsbereiche der Psychotherapie erstrecken müsse. Von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (etwa VG München, VG Düsseldorf), die dem WBP eine derartige Befugnis bereits abgesprochen hat, habe er sich bisher unbeeindruckt gezeigt.
Explizit bestärkt wurde die Verfahrensweise des WBP durch das Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) in seinem Urteil vom 30. April 2009 (BVerwG 3 C 4.08).
Weblinks
- Homepage der WBP
- aktuelle Mitglieder WBP
- Wissenschaftliche Regeln, Redlichkeit und Diskursbereitschaft. Ein Blick hinter die Kulissen der politischen Bühne des „wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie“
- Ist der Wissenschaftliche Beirat das Ende der modernen Psychotherapie? Interview mit Prof. Dr. Dietmar Schulte
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Psychotherapie
- Medizinische Qualitätssicherung
- Gesundheitspolitik
- Sechs ärztliche Vertreter aus den Bereichen
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