- Wohngeldgesetz
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Basisdaten Titel: Wohngeldgesetz Abkürzung: WoGG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Sozialrecht Fundstellennachweis: 8601-3 Ursprüngliche Fassung vom: 14. Dezember 1970
(BGBl. I S. 1637)Inkrafttreten am: 1. Januar 1971 Neubekanntmachung vom: 7. Juli 2005
(BGBl. I S. 2029, 2797)Letzte Neufassung vom: 24. September 2008
(BGBl. I S. 1856)Inkrafttreten der
Neufassung am:1. Januar 2009 Letzte Änderung durch: Art. 12 Abs. 2
G vom 24. März 2011
(BGBl. I S. 453, 495)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. April 2011
(Art. 14 Abs. 3
G vom 24. März 2011)GESTA: J028 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Wohngeldgesetz (WoGG) regelt die Unterstützung des Staates durch Wohngeld in der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt des Gesetzes
Das WoGG besteht aus acht Teilen. Im ersten Teil des Gesetzes werden allgemeine Grundsätze festgelegt. Der zweite Teil des WoGG beinhaltet Vorschriften zur Einkommensermittlung. Im dritten Teil finden sich Regelungen zu allgemeinen Ablehnungsgründen von Wohngeld. Der vierte Teil des Gesetzes umfasst Paragraphen zur Bewilligung, Erhöhung und des Wegfalls des Wohngeldes. Der fünfte Teil des WoGG, der früher den Mietzuschuss für Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge regelte, ist mittlerweile weggefallen. Im sechsten Teil des WoGG findet sich der Einzelparagraph 34 zur Erstattung des Wohngeldes. Der siebte Teil des WoGG umfasst den Einzelparagraphen 35 zur Wohngeldstatistik. Im letzten achten Teil des WoGG finden sich Schlussvorschriften. Dem WoGG sind sieben Anlagen angefügt.
Neufassung des Wohngeldgesetzes
Die Bundesregierung plante 2007 die Neufassung des Wohngeldgesetzes, das inhaltlich teilweise umgestaltet werden sollte. Danach sollte auch die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt werden. Bundesminister Wolfgang Tiefensee (SPD) (BMVBS) stellte sein neues Wohngeldkonzept am 22. Februar 2008 vor.[1] Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zur Wohngeldnovelle am 19. März 2008 beschlossen.[2] Nachdem der Bundestag die Gesetzesänderungen beschlossen hatte, hat der Bundesrat die Änderungen zunächst zurückgewiesen. Den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses stimmte der Bundesrat schließlich am 4. Juli 2008 zu.[3]
Damit trat die Reform des Wohngeldes, durch die das Wohngeld von bisher durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro monatlich erhöht werden sollte, zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten konnten Heizkosten mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet werden. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011[4] wurden diese Regelungen zur Heizkostenanrechnung jedoch nach nur zwei Jahren wieder aus dem Gesetz gestrichen[5].
Literatur
- Schwerz, Günter: Wohngeldgesetz. Mit Durchführungsvorschriften. Handkommentar, 4. Aufl., Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1836-1, 320 S. (Enthält auch die Wohngeldverordnung.)
Einzelnachweise
- ↑ BMVBS Pressemitteilung - Tiefensee stellt Konzept zur Wohngelderhöhung vor vom 22. Februar 2008
- ↑ BMVBS Pressemitteilung - Tiefensee begrüßt Entscheidung des Kabinetts zur Wohngelderhöhung vom 19. März 2008
- ↑ BMVBS Pressemitteilung - http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.1044757/Wohngeldnovelle-passiert-den-B.htm vom 4. Juli 2008
- ↑ Text des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
- ↑ Streichung § 11 Abs. 1 Nr. 2 WoGG
Weblinks
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