Zielfahndung

Zielfahndung
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Vorbereitung für eine Personenfahndung

Unter Personenfahndung versteht man alle Maßnahmen von Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zur Feststellung des Aufenthaltsortes gesuchter Personen (Tatverdächtige, Vermisste, Zeugen). Im Gegensatz zur Zielfahndung werden die gesuchten Personen aber nicht aktiv aufgespürt, sondern zur Fahndung ausgeschrieben, sodass sie bei Kontrollen, Antragstellung bei Ämtern etc. auffallen. Zeitlich kann eine Personenfahndung bereits im Sicherungsangriff durch Einsatzkräfte am Einsatzort erfolgen.

Inhaltsverzeichnis

Zielpersonen

Unter Zielpersonen versteht man Personen, die Gegenstand von Nachforschungen sind. Gesuchte Personen sind Tatverdächtige, vermisste Personen, Zeugen sowie Auskunftspersonen.

In der Fahndungsausschreibung ist der Zweck der Personenfahndung angeführt:

  • a) Fahndung zur Festnahme
  • b) Fahndung zur Aufenthaltsermittlung
  • c) Fahndung, um das Auftreten wahrzunehmen
  • a) die Festnahme ihrerseits dient

- dem Haftantritt (U-Haft oder Strafhaft). Die Personenfahndung zum Zwecke der Wiederergreifung entwichener Gefangener gilt polizeirechtlich als Hilfe zum Strafvollzug

- der Vorführung bei Gericht oder beim Landgerichtsarzt (jeweils Vorführungshaftbefehl)

  • b) die Aufenthaltsermittlung dient

- der Ermittlung von Zeugen oder Auskunftspersonen, , allerdings nur in seltenen Fällen und bei bedeutenden Straftaten, evtl. als Ergänzung eines Zeugenaufruf der Öffentlichkeitsfahndung.

- der Durchführung einer Vernehmung, z.b. zur Bekanntgabe eines Zustellungsbevollmächtigten.

- der Ingewahrsamnahme durch die Polizei vermisste Minderjähriger und Überstellung in ein Kinder-/Jugendzentrum, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten nicht abgeholt werden (können).

Durchführung

Ein Sonderfall der Personenfahndung ist die Alarmfahndung im Rahmen der Bewältigung von Sofortlagen. Dabei muss eine Personenbeschreibung von Auskunftspersonen o.Ä. und möglichst auch eine Fluchtrichtung bekannt sein. In diesem Fall werden die Personen nicht nur in die Fahndungsdatenbank aufgenommen, sondern es werden Fahndungsaufrufe über Polizeifunk) und gezielte Suche (z.B. Tatortbereitsfahndung) gestartet.

Ein weiterer Sonderfall der Personenfahndung ist die Zielfahndung: die planmäßige, aktive Suche nach ausgewählten Straftätern oder Tatverdächtigen, die besonders gefährlich sind oder besonders schwerer Gewaltverbrechen oder Wirtschaftsdelikte mit hohen Schadenssummen begangen haben (in Deutschland: §§ 98a, § 100a, § 110a StPO) Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an. Gibt es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson, reisen sie gegebenenfalls auch selbst in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen.

Die Grenzfahndung ist das auf internationale Grenzen priorisiertes Fahnden.

Instrumentarien

Fahndungsinstrumente bei Personenfahndungen sind die Auswertung der Verbindungsdaten der Telekommunikation, das Nachvollziehen von Reisebewegungen (Grenzkontrollen, Passagierlisten u. ä.) sowie die Einschaltung der Öffentlichkeit. Bei der Strafverfolgung gibt es zudem die Schleppnetzfahndung (in Deutschland: § 163d StPO) und bei schwerwiegenden Straftaten die Kontrollstelle nach § 111 StPO. Beim Ersten Angriff und bei schweren Straftaten kann die Personenfahndung auch mittels einer Ringfahndung durchgeführt werden. Üblich sind: Durchsagen (Funkverkehr), Intranet-/Extranet-Fahndungsaufrufe, Publikationen (Fahndungsbuch) u.ä. in Gang gesetzt. Durchgeführt wird sie visuell (Streifendienst, Polizeihubschrauber), taktil (Polizeihunde) und kommunikativ per Befragung des sozialen Umfeldes sowie technisch (Ortungen, Telefonüberwachung, IMSI-Catcher, Einpflegen in das INPOL-System).

Für die Suche kann erkennungsdienstliches Material (Lichtbilder und Fingerabdruckblätter), Personenbeschreibungen (z.B. Phantombilder und Lichtbilder der Justizvollzugsanstalten) zur Hilfe genommen werden

Die Fahndung nach Sachen ist Aufgabe der Sachfahndung (SF). Die Personen- und die Sachfahndung überschneiden sich teilweise, wenn z.B. die Personen in einem (bekannten) Kraftfahrzeug unterwegs sind – hier wird nach dem Kfz-Kennzeichen gefahndet, um die Person zu fassen.

Kriminalistisch ist auch ein Abgleich der Fingerabdrücke mit dem AFIS (Deutschland) sinnvoll, wenn der Täter nicht bekannt ist.

Öffentlichkeitsfahndung

Die Öffentlichkeitsfahndung ist über Fahndungsplakate, Handzettel, Pressemitteilungen oder Fernsehsendungen wie Aktenzeichen XY … ungelöst möglich. Sie ein wichtiges Instrument der Personenfahndung, sofern eine schwerwiegende Straftat, eine Vermissung oder ein unbekannter Toter (mit unnatürlicher Todesursache) vorliegt − „Vermisste/Unbekannte Tote“ (VUT). Hier werden insbesondere die Massenmedien eingeschaltet, um einen großen Personenkreis von Hinweisgebern zu erreichen. Ferner finden Fahndungsaufrufe per Steckbrief statt, oder es werden relavante Haushalte besucht.

Siehe auch

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