- Kontrollstelle (Strafverfahren)
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Eine Kontrollstelle ist eine ortsfeste Straßensperre der deutschen Polizei, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eingerichtet wird, um dort repressiv tätig zu werden. Sinn und Zweck ist meist die Fahndung nach Personen oder Sachen (meist Kraftfahrzeuge) oder auch die Kontrolle nach bestimmten (verbotenen) Gegenständen.
An Kontrollstellen werden Fahrzeuge inkl. der Ladung und Insassen einer Kontrolle (vor allem Identitätsfeststellung und Durchsuchung) unterzogen.
Die Rechtsgrundlage ist § 111 StPO: Die Anordnung für eine Kontrollstelle erfolgt durch einen Richter, Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen sind nur bei Gefahr im Verzug hierzu befugt.
Inhaltsverzeichnis
Durchführung
Kontrollstellen sind meistens mit einem großen Kräfteeinsatz verbunden. Dazu werden oft verstärkende Einheiten, beispielsweise die Bereitschaftspolizei, angefordert. Sie werden nicht punktuell, sondern flächig positioniert. Polizeitaktisch werden Kontrollstellen mit Standkontrollen bewältigt. Organisatorisch steht die Fahndung unter der Leitung eines Einsatzleiters oder zumindest der Leitstelle.
Rechtsgrundlage
§ 111 Abs. 1 StPO lautet: „Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, so können auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten Kontrollstellen eingerichtet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß diese Maßnahme zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen kann, die der Aufklärung der Straftat dienen können. An einer Kontrollstelle ist jedermann verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.“ Die angeführten Paragraphen des StGB sind der Reihe nach: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, „Bildung terroristischer Vereinigungen“, „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“ und „Schwerer Raub“.
Siehe auch
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