Zwangsübertritt

Zwangsübertritt
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Eine Zwangstaufe ist eine Taufe gegen den Willen des Getauften. Über weite Strecken der Kirchengeschichte war sie ein wichtiger ideologisierender Bestandteil der Kolonisierung und Zwangschristianisierung der unterworfenen Völker.

Von einer Zwangstaufe zu unterscheiden ist die Kindertaufe. Sie ist innerhalb der christlichen Konfessionen und zwischen ihnen theologisch umstritten und wird von manchen freikirchlichen Gruppen wie den Taufgesinnten als Zwang gesehen, da sie ohne ausdrückliche Willenserklärung des Täuflings vollzogen wird.

Geschichte

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Nachdem das Christentum - infolge der so genannten Konstantinischen Wende - Staatsreligion des Römischen Reiches geworden war, verwandte es alsbald Zwangsmittel, um Nichtchristen zu christianisieren.

Trotz der Erfahrungen während der Christenverfolgungen aus der Zeit des frühen Christentums kannte die christliche Heidenmission schon früh das Instrument der Zwangstaufe, um einen rascheren Erfolg zu sichern. Wenn ein Volks- oder Stammesführer durch friedliche oder gewaltsame Mittel für das Christentum gewonnen worden war, wurde die Taufe von allen Mitgliedern seines Volkes oder Stammes verlangt.

Auch gegenüber Juden wurde die Zwangstaufe oft eingesetzt, insbesondere in Spanien in der Folge des Alhambra-Edikts.

Bekannt ist das Instrument unter anderem aus der Germanenmission und aus den Sachsenkriegen Karls des Großen. Nach dem Decretum Gratiani wurde sie 1150 verboten. Der Verzicht auf dieses Mittel bedeutete für den Deutschen Orden eine Rechtfertigung, seine heidnischen Gegner trotz des Gottesfriedens immer wieder zu überfallen.

Zwangstaufen wurden in Lateinamerika in großem Stil durchgeführt. Die von Afrika importierten Sklaven wurden regelmäßig zwangsgetauft.

Zwangstaufen wurden in Deutschland und in Österreich auch noch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts durchgeführt. Eltern, die wegen ihrer weltanschaulichen Überzeugung ihre Kinder nicht taufen lassen wollten, zum Beispiel Baptisten und Atheisten, wurden unter Androhung empfindlicher Strafen dazu gezwungen, in die Taufe ihrer Kinder einzuwilligen. Verweigerten sie dennoch ihre Zustimmung, ließen die staatskirchlichen Behörden die Kinder amtlich zur Taufe vorführen. Die Eltern hatten nicht nur dieses Verfahren zu bezahlen, sondern wurden darüber hinaus noch mit Gefängnis- und/oder Geldstrafen belegt.

Weblinks


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