Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin
- Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin
-
Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, kurz Berlin-Übereinkommen, vom 25. September 1990 wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und den drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen und trat am 3. Oktober 1990 vorläufig (Suspendierung der alliierten Vorbehaltsrechte) und am 13. September 1994 endgültig in Kraft.
Berlin war zu Zeiten der Deutschen Teilung offiziell weder Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland – auch wenn diese der Auffassung war, zumindest West-Berlin (im Grundgesetz a.F. „Groß-Berlin“ genannt) sei schon seit jeher ein Bundesland gewesen, das auch mit Ausnahmen von bundesdeutscher Seite so behandelt worden ist (siehe Berlin-Frage) – noch der DDR (obwohl die Sowjetunion es duldete, dass Ost-Berlin als Hauptstadt der DDR diente), sondern unterlag als Viersektorenstadt einem besonderen völkerrechtlichen Status unter der Kontrolle der Alliierten Kommandantur.
Da in Folge der Deutschen Wiedervereinigung und des Zwei-plus-Vier-Vertrages Deutschland als Ganzes – und somit auch Berlin – wieder souverän wurde, musste auch der Sonderstatus von Berlin enden.[1] Allerdings wurde in dem Übereinkommen geregelt, dass Angelegenheiten, die die in Berlin stationierten Truppen der Westalliierten betrafen und die vor dem 3. Oktober 1990 eingetreten waren, nur eingeschränkt deutscher Gerichtsbarkeit unterliegen und Deutschland auch auf Entschädigungsansprüche für Handlungen oder Unterlassungen verzichtet, die die Westalliierten vor der Wiedervereinigung begangen haben.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. z. B. BVerfG, 2 BvF 4/05 vom 15.1.2008, Absatz-Nr. (1–76)
Weblinks
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin — Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, kurz Berlin Übereinkommen, vom 25. September 1990 wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und den drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich im… … Deutsch Wikipedia
Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Berlin-Übereinkommen — Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, kurz Berlin Übereinkommen, vom 25. September 1990 wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und den drei Westalliierten USA, Großbritannien und… … Deutsch Wikipedia
Viermächteabkommen über Berlin — Ankunft der Außenminister der vier Mächte am Kontrollratsgebäude zur Unterzeichnung des Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 Im Viermächteabkommen über Berlin, kurz Berlinabkommen, in der DDR als Vierseitiges Abkommen bezeichnet, zwischen den vier … Deutsch Wikipedia
Vier-plus-Zwei-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Zwei+Vier-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Zwei-Plus-Vier-Vertrag — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Zwei-plus-Vier — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia
Zwei-plus-Vier-Gespräche — Der Zwei plus Vier Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem… … Deutsch Wikipedia