Binnen-I

Binnen-I

Als Binnen-I (auch Majuskel-I oder Versalien-I) bezeichnet man den Buchstaben I, wenn er innerhalb eines Wortes als Großbuchstabe zwischen Kleinbuchstaben vorkommt (Binnenmajuskel), beziehungsweise bei reiner Großschreibung ein Kleinbuchstabe. Das Binnen-I soll in der deutschen Sprache bei Bezeichnungen von Personengruppen explizit sowohl weibliche als auch männliche Gruppenangehörige erkennbar machen (Splitting), ohne beide Genera ausschreiben oder das generische Maskulinum verwenden zu müssen; beispielsweise in der Form „LehrerInnen“ statt „Lehrerinnen und Lehrer“. In diesem Kontext wird auch die Großschreibung anderer Buchstaben diskutiert, die seltener vorkommen, wie etwa „eineN verständnisvolleN geduldigeN LehrerIn“.[1] Zum Diskurs des Binnen-I in der deutschen Rechtschreibung siehe den gleichlautenden Abschnitt Deutsche Rechtschreibung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Die Erstverwendung wird Christoph Busch zugeschrieben, der 1981 in einem Buch über Freie Radios von „HörerInnen“ schrieb, im Gegensatz zum damals üblichen „Hörer/innen“. Busch beschrieb seine Erfindung als „Geschlechtsreifung des ‚i‘ und sein Auswachsen zum ‚I‘ infolge häufigen Kontakts zum langen ‚Schrägstrich‘.“ Als nächstes wurde es 1983 in einem Flugblatt des Radio LoRa aus Zürich verwendet. In einem Bericht über dieses Radio tauchte das Binnen-I erstmals in der linken Zeitung WOZ auf. Im Dezember 1983 führte es die WOZ als offizielle Schreibweise für alle Personenbezeichnungen ein und verwendet es bis heute recht konsequent. Von dort schaute es sich der damalige taz-Redakteur Oliver Tolmein ab und führte es 1989 bei seiner Zeitung ein. Die Redaktion nahm es dankbar als Ersatz für den Schrägstrich auf, verwendete es aber nie so konsequent wie die WOZ. Es war Konsens, dass alle so schreiben durften wie es ihnen gefiel, was dazu führte, dass Frauen mehrheitlich das Binnen-I verwendeten, während viele Männer im alten Stil weiterschrieben. Nach Ute Scheub wenden in der taz auch Frauen das Binnen-I wieder seltener an. Die einen, um nicht als Feministinnen zu gelten, die anderen, um als überzeugte Feministinnen nicht als „altbacken“ zu gelten.[2][3]

Begründungen für und gegen die Verwendung des Binnen-I

Pro

Das Binnen-I soll im Deutschen, wie andere Formen des „Splittings“ (die Sichtbarmachung von Frauen durch explizite Erwähnung), die ansonsten möglicherweise im Bewusstsein der Leser in den Hintergrund tretende Beteiligung von Frauen an den jeweiligen Personengruppen hervorheben. So sollen Frauen mitgenannt und Eindeutigkeit hergestellt werden.

Der feministischen Linguistik und der feministisch orientierten Sozialpsychologie zufolge ist die Verwendung einer Bezeichnung wie „die Busfahrer“ an sich sexistisch, weil damit überwiegend Männer assoziiert würden.

Gemäß der gängigen Sprachauffassung ist der Satz: „Mädchen sind die besseren Schüler“ sinnvoll, da das Wort „Schüler“ sowohl Mädchen als auch Jungen bezeichnet. Das Genus ist im Deutschen oft nicht mit dem Sexus des Bezeichneten kongruent. Nach Auffassung der feministischen Linguistik ist der Beispielsatz aber inakzeptabel. Formulierungen, in denen Schülerinnen zu „Schülern“ gemacht würden, sind nach der feministischen Linguistik generell abzulehnen (vgl. hierzu den sogenannten „feministischen Imperativ“: „Bezeichne nie eine Frau, einschließlich dir selbst, mit einem grammatischen Maskulinum.“).[4] Folglich dürfe das Wort „Schüler“ nur als spezifisches Maskulinum benutzt und verstanden werden (als Wort, das sich nur auf Jungen bezieht). Die Formulierung: „Mädchen sind die besseren Schülerinnen“ sei ebenso falsch, da durch den Begriff „Schülerinnen“ die Jungen als Vergleichsgruppe ausgeschlossen werden. Richtig sei der Satz: „Mädchen sind bessere Schülerinnen, als Jungen Schüler sind“, der aber umständlich formuliert ist. In der Schreibweise mit Binnen-I („Mädchen sind die besseren SchülerInnen.“) findet sich nach Meinung der meisten Feministinnen und Feministen eine elegante Lösung.

Kontra

Kritiker bemängeln an der konsequenten Umsetzung unter anderem, dass das Binnen-I, z. B. beim Vorlesen, nur noch als weibliche Form wahrgenommen werde. Durch diese Schreibung würden nicht beide Geschlechter erwähnt, sondern eine Feminisierung erzeugt. In der Praxis sei die Anwendung nicht konsequent umsetzbar, da dabei eine Fülle von Rechtschreibproblemen entstehen würde.

Wenn das Binnen-I beim Vorlesen durch einen Glottisschlag kenntlich gemacht werde, müssten Zuhörer sich darauf konzentrieren, ob in einem Wort dieser Laut vorkommt, um einen „female bias“ zu vermeiden. Zudem werde besonders bei längeren Texten dieser Laut häufig übergangen oder überhört. Auch würden dann nur noch die weiblichen Formen ausgesprochen bzw. wahrgenommen.

In vielen Texten würden zwar positiv oder „weiblich“ konnotierte Personenbezeichnungen mit Binnen-I geschrieben, nicht aber negativ oder „männlich“ konnotierte (wie „VerbrecherIn“, „MörderIn“ oder „TerroristIn“). Dies widerspräche jedoch dem Grundgedanken der feministischen Linguistik, Frauen überall in der Sprache sichtbar zu machen. Eine konsequente Umsetzung würde deshalb auch das Splitten negativer Begriffe verlangen.

Ein Nachteil des Binnen-I wie auch anderer Formen der Feminisierung durch das Splitten bestünde darin, dass sie nicht konsequent verwendet werden könnten. Dies beträfe Wörter, deren männliche Form nicht durch bloßes Anhängen des Suffixes „-in“ ins Femininum gewandelt werden kann. – Beispiel: „ArztIn“ sei falsch, weil des Femininum „Ärztin“ lautet; „ÄrztIn“ sei falsch, weil es keinen „Ärzt“ gibt.

Dadurch, dass in vielen gängigen Schrifttypen das große I und kleine L gleich aussehen, entstehen typografische Problemfälle wie zB PolInnen.[5]

Ein weiteres Problem entstünde bei zusammengesetzten Hauptwörtern: Beim Wort „Bürgermeisterkandidat“ zum Beispiel müsste bei konsequenter Umsetzung (da es ja sowohl Bürgerinnen als auch Meisterinnen gibt) die geschlechtergerechte Form „BürgerInnenmeisterInnenkandidatIn“ lauten.

Grundsätzliche Argumente

Bei Sehschwäche und bei flüchtigem Lesen kann das große <I> für ein kleines <i> gehalten werden. Stahlberg und Sczesny zeigten in einer Studie, in der Versuchspersonen aufgefordert wurden, Personenbeispiele zu nennen, dass Bezeichnungen mit Binnen-I eher verarbeitet werden wie ein Femininum und damit auf den gedanklichen Einbezug von Frauen oder Männern einen dem generischen Maskulinum umgekehrten Effekt haben.[6] Lisa Irmen bewertet das Binnen-I daher als ebenfalls im Vergleich zum generischen Maskulinum ebenfalls nicht „geschlechtergerecht“.[7]

Kritiker stellen schließlich die Grundannahmen der feministischen Linguistik in Frage, die auch dem Binnen-I zugrunde liegen. In der deutschen Sprache herrsche keine Genus-Sexus-Kongruenz, das heißt, dass das grammatikalische Geschlecht keine Aussage über das natürliche Geschlecht einer Person mache, zumal es in der deutschen Sprache als drittes Geschlecht noch das Genus Neutrum gebe (vgl. „das Mädchen“, „das Kind“). Die diversen Varianten des Splittings schüfen erst die Trennung, die sie eigentlich beseitigen wollten.[8]

Neuerdings wird zu bedenken gegeben, dass das Binnen-I oft nur pro forma benutzt werde, um beim Leser eine frauenfreundliche Haltung zu suggerieren, die der Schreiber in Wirklichkeit gar nicht einnehme.[9]

Gender Gap als Alternative

Die Queer-Theorie kritisiert grundsätzlich die Postulierung bzw. Bestätigung der absoluten Zweigeschlechtlichkeit durch das Binnen-I. Als Ausweg wird der Gender Gap („Schüler_innen“), gesehen, welcher aber auch mit dem Binnen-I verbunden werden kann („Schüler_Innen“).

Deutsche Rechtschreibung

Insbesondere Gegner des Binnen-I argumentieren damit, dass dieses weder den Regeln der unreformierten noch der reformierten deutschen Rechtschreibung entspreche.

Die Duden-Sprachberatung wertete Anfang des Jahres 2001 in ihrem vierzehntäglichen Newsletter das Binnen-I als Verstoß „gegen die fuer das Deutsche geltende Regel, dass es Großschreibung nur am Wortanfang (eines Substantivs) geben kann“. Als Abhilfe wird, „wenn Sie Frauen und Maenner in der Sprache gleich behandeln moechten“, empfohlen, Klammern oder einen Schrägstrich zu setzen, z. B. „Lehrer(innen)“ oder „Lehrer/-innen“, oder als höflichere Variante die Vollform, also „Lehrerinnen und Lehrer“ zu verwenden.[10]

Im aktuellen Duden (2009)[11] wird dargestellt, dass Großbuchstaben im Wortinnern „in bestimmten Kontexten gebräuchlich“ geworden sind „zur Vermeidung der Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen“ und „zur Verwendung als gestalterisches Mittel zur Bezeichnung von Firmen, Produkten und Dienstleistungen“. Im Gegensatz zu 2001 (siehe oben) wird von der Dudenredaktion im Jahr 2009 eine derartige Schreibweise nicht mehr kategorisch als gegen die Rechtschreibung verstoßend angesehen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Großbuchstaben im Wortinnern „nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung“ sind, und dass „solche Schreibungen […] kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt“ werden. 2011 wurde im ersten Newsletter der Duden-Sprachberatung erneut festgestellt: „Die Verwendung des großen I im Wortinnern (Binnen-I) entspricht nicht den Rechtschreibregeln.“[12]

Nach Aussage von Wahrig (2009) entspricht das Binnen-I nicht den amtlichen Rechtschreibregeln.[13]

Im aktuellen Österreichischen Wörterbuch (ÖWB, 2009)[14] werden am Beispiel „Schüler/Schülerinnen“ als „Möglichkeiten, Personen beiderlei Geschlechts anzuführen“ verschiedene Varianten mit Klammer bzw. Schrägstrich sowie das Binnen-I dargestellt. Zu letzterem merkt die ÖWB-Redaktion an: „Das große I im Wortinneren wird im amtlichen Regelwerk nicht behandelt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Gebrauch fehlerhaft ist.“ Zu allen Varianten ist abschließend hinzugefügt: „Von den Schreibenden ist zu bedenken, dass die einzelnen Möglichkeiten der Darstellung unterschiedlich bewertet werden.“

Praxis des Binnen-I-Gebrauchs

Statt „LehrerInnen“ beim Vorlesen in „Lehrerinnen und Lehrer“ aufzulösen, wird seltener auch die Aussprache [ˈleːrərˌʔɪnən] verwendet: das Binnen-I wird durch einen Glottisschlag (kurze Pause) vor dem „I“ ausgedrückt.

In einigen Publikationen wird anstatt des Binnen-I von der sogenannten „Generalklausel“ Gebrauch gemacht: Zu Beginn eines Textes wird die Feststellung getroffen, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten. Meist wird dies mit dem Hinweis verbunden, dass es die Lesbarkeit verbessere und dass ausdrücklich beide Geschlechter gemeint seien. Im deutschsprachigen Kontext seltener zu finden ist, dass die weibliche Form verwendet wird, aber beide Geschlechter gemeint sind.

Internationale Verwendung des Binnen-I

Basierend auf den Erkenntnissen, dass Änderungen in der Sprache zugleich Änderungen in der Realität bewirken, wird international auf die Notwendigkeit der sprachlichen Gleichberechtigung hingewiesen.[15][16]

Deutschland

In Baden-Württemberg darf an Schulen und in der Schulverwaltung das Binnen-I aufgrund einer Vorschrift des Kultusministeriums nicht verwendet werden; in Prüfungen ist seine Verwendung als Fehler zu werten.

Österreich

In Österreich gab es erstmals 1987 linguistische Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. In den letzten Jahren hat sich – vor allem in Gesetzestexten – die weiter oben beschriebene „Generalklausel“ mehr und mehr durchgesetzt. Seit den 1990er-Jahren wird das Binnen-I vermehrt vor allem in Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Universitäten verwendet. Es wird als eine unter mehreren Möglichkeiten (z. B. Beamtinnen und Beamte) zur, gesetzlich vorgeschriebenen, „geschlechtsneutralen“ Formulierung offizieller Schriftstücke (Personalnachrichten, Stellenausschreibungen u. a.) genannt.

Allerdings behindert das Binnen-I Blinde, Seh- und Hörbehinderte wenn sie sich Texte vom Computer vorlesen oder über Braille-Terminal anzeigen lassen. Die Ministerien haben 2009 teilweise damit begonnen, ihre Internetauftritte diesbezüglich zu überarbeiten.[17]

Verwaltung und Gesetze

Auf Grundlage von Artikel 7 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz hat die Bundesregierung im Sinne des Gender Mainstreaming im Juli 2000, Mai 2001 und April 2002 Ministerratsvorträge beschlossen, denen zufolge sowohl dem Gender Mainstreaming-Konzept als auch dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist.[18]

Vortrag des Bundesministers für Soziale Sicherheit und Generationen, Herbert Haupt, an den Ministerrat: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch (Abt. III/3 GZ 147.310/5-SG III/3/2001)[19], welcher als Ministerratsbeschluss verabschiedet wurde.[20]

Der „Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren“ des Arbeitskreises Gender Mainstreaming der Landesverwaltung von Niederösterreich vom Februar 2006 empfiehlt das Binnen-I für „Textarten, die durch begrenzte Länge gekennzeichnet sind“; so schreibt etwa die Kanzleiordnung für die niederösterreichischen Landesdienststellen in der Dienstanweisung 01-01/00-0150 vom 6. Juni 2005 vor, dass in Briefvordrucken die Form „BearbeiterIn“ zu verwenden ist.[21]

Das 1995 erlassene Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat die amtliche Kurzbezeichnung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Unterricht und universitärer Gebrauch

Leitfaden: Geschlechtergerechtes Formulieren[22]: …

Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2003)[16]: …

So legte etwa ein Merkblatt („Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien“) des Instituts für Germanistik der Universität Wien fest, „die grammatikalisch weibliche und männliche Form (z.B. Autor und Autorin) oder das große Binnen-I (z.B. AutorInnen) zu verwenden.“[23]

Binnen-I als Aufkleber auf einem Linzer Verkehrszeichen

Sonstiges

Ab Juli 2004 wurden in Linz Zusatztafeln zu Verkehrsschildern mit dem Wortlaut „RadfahrerInnen“ angebracht.[24] In Wien wurde auf eine solche Beschilderung mit dem Hinweis auf die Verwendung von ohnehin geschlechtsneutralen Piktogrammen, die Fahrräder zeigen, verzichtet.

Schweiz

Der Leitfaden zur Deutschen Rechtschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei, der die Rechtschreibregelungen für in der Schweiz amtlicherseits verfassten Schriftstücke verbindlich vorgibt, schreibt zum Binnen-I: „Solche Binnengrossschreibungen sind nicht regulär. […] Die Sparschreibung kann in verkürztem Text (z. B. in einer Tabelle) sinnvoll sein, ist aber in einem normalen Fliesstext zu vermeiden.“ [25]

Die linke Zeitung WOZ verwendet das Binnen-I seit Dezember 1983 recht konsequent.

Europäische Union

Im Jahr 1990 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung, Sexismus in der Sprache zu eliminieren.[15]

UNESCO

Im Jahr 1987 verabschiedete die UNESCO eine Resolution für einen nicht sexistischen Sprachgebrauch.[15] Dies führte zu den gleichnamigen Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch, herausgegeben 1993 von der Deutschen UNESCO-Kommission (siehe Weblinks). Neben Empfehlungen zum Gebrauch der weiblichen Form und des Binnen-I stellen die Richtlinien verschiedene Varianten geschlechtergerechter Sprache vor.

Literatur

  • Martin Heinrich / Erika Hasenhüttl / Angelika Paseka: Mit dem großen "I" die Frauen betrügen? Zwei Studien zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch in tertiären Bildungseinrichtungen Österreichs. Monsenstein und Vannerdat. Münster 2008. ISBN 978-3-86582-596-4.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger: Sprachgeschichte: ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. In: Band 2 von Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, 2. überarbeitete Ausgabe. 2. Auflage. De Gruyter, 2000, ISBN 9783110158823, S. 2072.
  2. Ute Scheub, Gründungsmitglied und langjährige Redakteurin der taz: Der lange Marsch des großen „I“ durch die Institutionen. (PDF) Vortrag auf der Tagung „Sprachmächtig. 20 Jahre nach dem Binnen-I“, 20. Januar 2003. In: Gender-Training für Medienschaffende: Qualität durch Vielfalt, auf Journalistinnenbund.de mit allen Vorträgen der Tagung.
  3. Gisela Schoenthal: Impulse der feministischen Linguistik für Sprachsystem und Sprachgebrauch in: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsg.): Sprachgeschichte: Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2. Teilband, 2. Auflage, Walter de Gruyter, 2000, ISBN 3-11-015882-5, S. 2071
  4. Bettina Jobin: Genus im Wandel. Dissertation, Stockholm 2004. S. 63 (PDF; 1,73MB)
  5. Focus: Das Binnen-I – von Frauen gemeuchelt? Abgerufen am 12. Januar 2011
  6. D. Stahlberg und S. Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. Psychologische Rundschau, Nr. 52, 2001, S. 131-140.
  7. Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache. Vortrag an der Universität Bern im November 2006. (PDF; 847 kB)
  8. Wolfgang Klein in „bild der wissenschaft", Februar 2007. Zitiert nach: wissenschaft.de: Kontrovers: Feministische Linguistik, abgerufen am 17. März 2009
  9. Weiber Diwan. Die feministische Rezensionszeitschrift. Ausgabe Herbst/Winter 2008. S.4
  10. Duden: Newsletter vom 26. Januar 2001 Wie schreibt man's richtig?
  11. Dudenredaktion (Hrsg.): Duden 01. Die deutsche Rechtschreibung. 25. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut (Dudenverlag), Mannheim/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, S. 56 („Groß- und Kleinschreibung.“). 
  12. Duden: Newsletter vom 7. Januar 2011 Beide Geschlechter richtig ansprechen Abgerufen am 12. Januar 2011
  13. Wahrig: Richtiges Deutsch leicht gemacht. wissenmedia Verlag, 2009, Abschnitt 604.1
  14. Otto Back, Herbert Fussy (hrsg. im Auftr. des BMUKK): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41. Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0, S. 861 (Kapitel Regeln, Abschnitt Zeichensetzung: „12 Der Schrägstrich (/)“). 
  15. a b c Geschlechtergerechte Sprache: Empfehlungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  16. a b [Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern] (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  17. Wiener Zeitung: "Sie oder er ihn oder sie", 25. Juni 2009
  18. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Rundschreiben: 2002-22 ; GZ 15.510/17-VII/B/2/02, Sprachliche Gleichbehandlung. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  19. Vortrag an Ministerrat: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  20. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Sprachliche Gleichbehandlung. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  21. Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren, Arbeitskreis Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung, Februar 2006, ISBN 3-85006-166-3, lfd.Nr. 166 (PDF; 1,61MB)
  22. Leitfaden: Geschlechtergerechtes Formulieren (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009
  23. Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien, Universität Wien, 2002 (PDF; 28kb)
  24. 100 neue „weibliche“ Zusatztafeln, orf.at, 20. Juli 2005
  25. Schweizerische Bundeskanzlei: Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung 2008, Abschnitt Keine Binnen-Grossschreibung; vgl. des Weiteren Abschnitte 4.34 und 6.10 für Binnengrossschreibung in Eigenbezeichnungen

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