- Brandzeichen
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Brandzeichen, auch Brandmal, Zuchtbrand und Schenkelbrand, dienen heutzutage der Kennzeichnung von Pferden und Rindern. Brandzeichen markieren die Zugehörigkeit zu einer Tierrasse und – selten, aber mit anderen Zeichen – zu einem Eigentümer.
Früher wurden auch Menschen gebrandmarkt: Sklaven in der Antike und Sklaven in Amerika, Verbrechern wurde als Leibesstrafe bis ins 19. Jahrhundert ein Brandmal eingebrannt.
Brandzeichen wurden auch mithilfe eines Brennstempels in geschlägerte Hölzer oder Holzwaren gesetzt. Heutzutage werden Brandzeichen als Lasermarkierung zur Kennzeichnung bei Tachometern, Fleecejacken, Golfbällen, Hi-Fi-Boards, Juwelen, Geschirr oder Tabletten eingesetzt [1].
„Brandzeichen“ als Synonym für Porzellanmarken bzw. Siegel zur Kennzeichnung von Essgeschirr, Keramik bzw. Steingutgeschirr werden nicht aktiv durch Brandeisen hergestellt, sondern durch Aufstempeln einer farbigen Glasur, die beim Keramikbrennen aufgeschmolzen wird.
Inhaltsverzeichnis
Brandzeichen bei Pferden
Beim heutigen Zuchtbrand wird mittels eines glühenden Eisens (Heißbrand) oder eines durch flüssigen Stickstoff auf rund -80 °C abgekühlten Eisens (Kaltbrand) ein Zeichen in die oberen Hautschichten eingebrannt, welches die Pigmente in den Zellen zerstört. Durch diese geschädigten Zellen kann an diesen Stellen nur noch weißes Fell nachwachsen, d. h. es bleibt das Brandzeichen sichtbar.
Am häufigsten findet man heute beim Pferd Rassebrände, die von einem Zuchtverband vergeben werden. Diese sind oftmals mit einem Nummernbrand ergänzt, welcher der besseren Identifikation dient. Weiterhin gibt es Eintragungsbrände, die bei Eintragung in ein Zuchtregister verwendet werden. In einigen Zuchten werden alle Tiere eines Züchters durch ein Züchterbrandzeichen gekennzeichnet. Bei Gestüten spricht man in diesem Zusammenhang von Gestütbrandzeichen. Brandzeichen, die den Besitzer kennzeichnen, wurden bei freilaufenden Herden verwendet (zum Beispiel Rinderherden im Westen der USA).
Bei Pferden werden Brandzeichen meistens auf der linken Hinterhand (Rassebrände) angebracht. Weitere Stellen sind die rechte Hinterhand (Gestütsbrände), Sattellage (Nummernbrände), Halsseite (Eintragungsbrände) und die Ganaschen (Lipizzaner).
Seit Einführung des Mikrochips zur Kennzeichnung von Pferden gerät das Brennen vermehrt in den Fokus einer tierschutzrechtlichen Diskussion. Vermutlich aufgrund der Ergebnisse einer Studie der Universität von Kopenhagen, die das Brennen für die Tiere schmerzhafter einschätzt als die Injektion eines Mikrochips und daher die Kennzeichnung mittels Mikrochip dem Brennen den Vorzug geben würde, entschied sich das Justizministerium Dänemarks dafür, ab 1. März 2010 das Brennen von Pferden unter Androhung von Strafe zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden in Dänemark seitdem mit bis zu vier Monaten Gefängnis geahndet.[2]
Rechtliches
Brandzeichen sind als Methode zur Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden nach dem Tierschutzgesetz zulässig. Die mit dem Brennen einhergehenden, auch mit Schmerzen verbundenen Zerstörungen von Geweben sind zwar nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetzes (TierSchG) grundsätzlich verboten. Aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 7 TierSchG folgt für den Pferde-Schenkelbrand eine Ausnahme des Verbots, Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören.
Brandzeichen in der Pferdezucht
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Anglo-Araber
Doppel-A im Schild -
Deutsches Sportpferd
Um Pfeil gewundene Schlange -
Polnisches Warmblut
Fohlenbrand -
Polnisches Warmblut
Eintragungsbrand -
Schweres Warmblut im Zuchtverband Sachsen-Thüringen
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Kaltbrand eines Rennpferdes
Weblinks
Commons: Brandzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikiquote: Brandmal – ZitateEinzelnachweise
- ↑ Info zur Lasermarkierung, PDF-Datei
- ↑ Cavallo, Ausgabe April 2010, Seite 8, »Dänemark verbietet das Brennen von Pferden«
Kategorien:- Pferdezucht
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