- Buchfahrplan
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Der Buchfahrplan ist eine besondere Form des Fahrplanes der Eisenbahnunternehmen. Er enthält alle erforderlichen Informationen, die der Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf einer Eisenbahnstrecke benötigt. Er ist in diesem Sinne nicht zu verwechseln mit dem Kursbuch.
Inhaltsverzeichnis
Buchfahrplan
Der Buchfahrplan wird in Buchform herausgegeben - daher der Name. Er besteht aus zwei Teilheften, dem Geschwindigkeitsheft mit den streckenbezogenen Angaben in der Reihenfolge des Fahrtverlaufs und dem Fahrzeitenheft mit den Fahrzeiten der Züge auf den einzelnen Betriebsstellen. Für einzelne Strecken bzw. Streckenabschnitte gibt es einen ausführlichen Ersatzfahrplan, in dem auch alle Signale aufgeführt sind.
Geschwindigkeitsheft
Das Geschwindigkeitsheft enthält insbesondere die Grunddaten der Eisenbahnstrecke, eine Auflistung der Betriebsstellen in der Reihenfolge des Fahrtverlaufs und ihre Lage nach der Streckenkilometrierung sowie den zulässigen Geschwindigkeiten für die einzelnen Streckenabschnitte. Auch Langsamfahrstellen müssen hier ausgewiesen sein, ebenso Schutzstrecken, welche auf die Geschwindigkeit des Zuges zum Zeitpunkt des Einfahrens in eine solche Auswirkungen haben müssen.
Fahrzeitenheft
Das Fahrzeitenheft enthält u. a. die Grunddaten des Zuges, wie Triebfahrzeugbaureihe, zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zuges und die Zuglast, Vorgaben für die Bremsen im Zug und die Abfahrts-, Ankunfts- und Durchfahrzeiten auf den Betriebsstellen in der Reihenfolge des Fahrtverlaufs.
Ein neues System ist die elektronische Übermittlung der Angaben des Buchfahrplanes auf ein Anzeigegerät im Führerraum der Triebfahrzeuge mit dem so genannten EBuLa-System (EBuLa = Elektronischer Buchfahrplan mit Übersicht der vorübergehenden Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten), das inzwischen schon auf vielen Strecken in Deutschland angewandt wird.
Ersatzfahrplan
Der Ersatzfahrplan ist eine besondere Form des Buchfahrplans. Er kommt z.B. bei Ausfall des EBuLa-Systems, bei kurzfristig zu fahrenden Güterzügen, Entlastungszügen, Sonderzügen, bei Lokleerfahrten und bei anderen dringlichen Fahrten (z.B. bei Umleitungen nach Unfällen, Rettungszug, Hilfszug, Störungen usw.) zur Anwendung, für die noch kein vorgeplanter/gedruckter Fahrplan vorlag.
Der Ersatzfahrplan (auch „Z-Plan“ genannt) liegt in Buchform vor. Er enthält in Spaltenform für jede einzelne Strecke gesondert die verschiedenen zulässigen Geschwindigkeiten, die Betriebsstelle, die Streckenkilometer-Lage sowie für jede einzelne Geschwindigkeit eine eigene Minuten-Zeitspalte.
Der Ersatzfahrplan wird durch eine Fahrplananordnung zeitlich und örtlich bestimmt und dadurch in Kraft gesetzt. Die Übermittlung zum Triebfahrzeugführer kann in schriftlicher oder auch in mündlicher Form erfolgen (Ausdruck, Fax, Telefon und Zugfunk). Für die Erstellung ist die jeweils zuständige Betriebszentrale der Bahn zuständig.
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