Buchwertverknüpfung

Buchwertverknüpfung

Der Buchwert (englisch: book value) ist ein Wertansatz im Rahmen der Bewertung von Unternehmen oder einzelnen Wirtschaftsgütern.

Handels- und steuerrechtlich bezeichnet der Buchwert die Anschaffungskosten eines einzelnen Wirtschaftsgutes. Angesetzt werden in der Regel die Anschaffungskosten abzüglich der (handelsrechtlichen) Abschreibungen bzw. der (steuerrechtlichen) AfA. Dieser Ansatz ist weitgehend willkürlich bzw. rechtlich vorgegeben und weicht vom „tatsächlichen“ Wert (der im Steuerrecht als Teilwert bzw. gemeiner Wert bezeichnet wird) eines Wirtschaftsgutes daher in aller Regel ab. Im Umwandlungssteuergesetz ist der Buchwert der niedrigstmögliche Wertansatz, daneben sind Teilwert und Zwischenwert zulässig.

Mit Blick auf ein gesamtes Unternehmen bezeichnet der Buchwert den Wert des auf die Unternehmenseigener entfallenden Eigenkapitals. Hierzu erfolgt die Verminderung aller Aktiva um die Verbindlichkeiten und Sonderposten, im Konzernverbund auch um konzernfremde Anteile. In einem alternativen Verfahren werden auch die immateriellen Wirtschaftsgüter zusätzlich abgezogen.

Anwendung in der Unternehmensbewertung

Die Unternehmenskennziffer Buchwert/Aktie gibt die Höhe des auf die Aktionäre entfallenden Eigenkapitals pro Aktie an.

Der Buchwert berücksichtigt nur den bilanziell ausgewiesenen Wert der Aktiva, nicht jedoch mögliche stille Reserven oder stille Lasten. Auch das verwendete Rechnungslegungssystem (zum Beispiel HGB, US-GAAP oder IFRS) führt zu unterschiedlichen bilanziellen Wertansätzen, so dass die ausgewiesenen Buchwerte – teilweise erheblich – differieren können.

Eine für die Unternehmensbewertung aussagekräftigere Zahl, die sich am Markt- oder Wiederbeschaffungswert der Aktiva orientiert, ist der Substanzwert. Dieser ist aber nicht durch Rechnungslegungssysteme definiert und daher vom Buchwertbegriff deutlich abzugrenzen.

Siehe auch

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