- Anton (II.) von Wietersheim
-
Anton von Wietersheim (* 14. Juli 1587 in Stadthagen; † 30. Januar 1647 in Barmstedt, begraben in Stadthagen) war ein deutscher Jurist und Kanzler des Grafen Ernst von Holstein-Schauenburg, von Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel als Administrator des Bistums Halberstadt sowie des Herzogs Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Er war der Sohn des gleichnamigen Anton (I.) von Wietersheim und seiner zweiten Ehefrau Margarethe Langermann. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er die Nachfolge seines Vaters als Rat und Kanzler des Grafen Ernst von Holstein-Schauenburg an. Als Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel 1617 Administrator von Halberstadt wurde, machte er Anton von Wietersheim auf Betreiben seiner Mutter Prinzessin Elisabeth von Dänemark (1573–1625), der ältesten Tochter von König Friedrich II. von Dänemark, zum Geheimen Rat und Kanzler. In Zeiten der häufigen Abwesenheit des tollen Halberstädters lag die Regierungsverantwortung ganz in seinen Händen. Dabei erwies sich von Wietersheim nach überwiegender Ansicht der Literatur als unfähig und habgierig[1]; seine Missregierung nutzte die Geldentwertung der Kipper- und Wipperzeit zu seiner eigenen Bereicherung. In Halberstadt kam es zu Unruhen; nach der Rückkehr Christians 1623 wurde Wietersheim entmachtet und abgesetzt.
1636 wurde er dennoch als Nachfolger von Erich Hedemann gottorfischer Kanzler[2] und nach der Eingliederung von Holstein-Pinneberg in das holsteinische Territorium 1640 Drost in Barmstedt.
Mit Diplom vom 29. März 1642 wurde er von Kaiser Ferdiand III. zum Hofpfalzgraf erhoben und erhielt zahlreiche Privilegien für sich, seine Erben und Nachkommen.
Schon 1621 hatte er von Joachim von Böltzig (Beltzigk) dessen Güter Wörbzig und Frenz (Osternienburger Land) erworben, die bis 1796 Stammsitz des Adelsgeschlechts von Wietersheim blieben, und dessen Tochter Amalie geheiratet. Das Paar hatte drei Söhn: Anton (III., 1636-1687), Major und Gutsherr auf Wörbzig, Friedrich (1637-1693) auf Wörbzig und Penz, und Heinrich Julius († ?).
Johann Rist verfasste seine Trauerschrift.
Werke
- Conclusiones juridicae de concursu actionum. Gießen, Univ., Diss., 1611
Literatur
- Theodor Stenzel: Zur Genealogie der Familie von Wietersheim, in: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 8 (1880), S. 135-163
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Otto von Heinemann: Geschichte von Braunschweig und Hannover. Band 3, Gotha: Perthes 1892, S. 55
- ↑ Hermann Kellenbenz: Schleswig in der Gottorfer Zeit 1544-1711. Schleswig: Schleswiger Druck- und Verlagshaus 1985 ISBN 978-3-88242-091-3, S. 25
Wikimedia Foundation.