Motorsport-Verbot

Motorsport-Verbot

Verbote von Motorsport-Veranstaltungen gibt es in den Ländern Schweiz und Israel. Außerdem wurde 2005 auf den Philippinen eines in Betracht gezogen. Es gilt zu unterscheiden zwischen Verboten gewisser Teildisziplinen (z. B. Rundstreckenrennen) und einem kompletten Motorsport-Verbot in einem Staat.

Inhaltsverzeichnis

Schweiz

1982 fand auf dem Circuit de Dijon-Prenois ein Großer Preis der Schweiz statt

In der Schweiz wurde die Durchführung von Rundstreckenrennen nach dem Unfall beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans 1955 gesetzlich untersagt (Artikel 52 des Schweizer Straßenverkehrsgesetzes[1]). Das Verbot galt nur für Rundstreckenrennen, da bei diesen Wettbewerben mehrere Fahrzeuge gleichzeitig und in direktem Wettkampf gegeneinander fahren, mithin also Kollisionen möglich sind. Andere motorsportliche Veranstaltungen, insbesondere Bergrennen und Rallyes, blieben erlaubt. Man darf nicht vergessen, dass Sicherheitsstandards nach heutigem Maßstab damals unbekannt waren.

1982 wurde das Rundstreckenrennverbot umgangen, indem man den Großen Preis der Schweiz der Formel 1 im französischen Dijon (Burgund) abhielt.

Im Jahr 2003 reichte der Nationalrat Ulrich Giezendanner eine parlamentarische Initiative ein, die das Verbot aufheben wollte. Am 5. Juni 2007 nahm der Nationalrat als Erstrat den Vorstoß an. Am 4. Oktober des gleichen Jahres trat der Ständerat als Zweitrat aber gar nicht auf das Geschäft ein. Im Differenzbereinigungsverfahren blieb der Nationalrat am 5. März 2009 bei seiner Annahme, der Ständerat seinerseits blieb am 10. Juni bei seinem Nichteintretensbeschluss. Damit war die Initiative vom Tisch und das Verbot blieb unverändert in Kraft.[2] Im Zentrum der Diskussion standen nicht mehr die Sicherheit, sondern umwelt- und verkehrspolitische Überlegungen.

Im März 2011 sprach sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wie bereits im Januar desselben Jahres für eine Aufhebung des Rundstreckenrennverbots aus (mit 10 zu 9 Stimmen) und hob dabei hervor, dass Sicherheitsaspekte heutzutage keinen Grund für ein solches Verbot mehr darstellten. Die entsprechende Kommission des Ständerats hatte zwischenzeitlich mit 7 zu 5 Stimmen eine Aufhebung abgelehnt. Ursächlich für die erneute Befassung mit dem Thema waren drei Initiativen sowie eine Petition mit 71400 Unterstützerunterschriften zugunsten einer Aufhebung.[3]

Das Stimmungsbild in der Schweizer Bevölkerung hinsichtlich einer Aufhebung des Verbots von (Formel-1-)Rundstreckenrennen ist gespalten: So sprachen sich in einer Umfrage des Forschungsinstituts gfs-Zürich im Jahr 2007 41 Prozent der knapp 1100 befragten Eidgenossen für die Aufhebung aus, 45 Prozent dagegen, wobei mehr Frauen (50 Prozent) als Männer (38 Prozent) die Initiative ablehnten.[4]

Das A1-Team Schweiz in Kyalami (2009)

Nichtsdestoweniger gibt es drei in der Schweiz beheimatete reine Rundstrecken-Rennserien (LO Formel Renault 2.0, LO Formel Lista junior sowie LO Renault Clio Cup[5]) und auch das Kontingent an einheimischen Fahrern hat trotz des Verbots einen beachtlichen Umfang erreicht. Teams wie das A1 Team Schweiz, Jenzer Motorsport oder Jo Zeller Racing gehörten in den vergangenen Jahren zu den Größen ihrer jeweiligen Meisterschaften. Mit Sauber verfügt die Schweiz seit 2010 wieder über ein eigenes Formel-1-Team, gleichzeitig geht mit Sébastien Buemi auch 2011 erneut ein Schweizer Rennfahrer in der Königsklasse an den Start.

Norwegen

Nach einem Unfall von Per Engseth (VW Käfer), der bei der Rally Norge 1971 nach der Zieldurchfahrt in am Streckenrand geparkte Autos fuhr, wurde in Norwegen der Rallyesport von 1972 bis 1984 verboten. Deswegen mussten Norweger zum Rallyefahren ins Ausland oder zum sich in ihrer Heimat rapide entwickelnden Rallycross wechseln. Erst seit den Erfolgen von Petter Solberg hat sich der Rallyesport in dem skandinavischen Land wieder vollständig etabliert.

Israel

In Israel ist jegliche Form von Motorsport verboten, allerdings werden die entsprechenden Gesetze nicht mit aller Vehemenz durchgesetzt. Im Juli 2009 befasste sich das Bildungskomitee der Knesset mit einer Anpassung des Verbotsgesetzes an heutige Verhältnisse.

Dennoch hat Israel zwei bekannte Fahrer hervorgebracht: Alon Day (ATS-Formel-3-Cup; Meister der asiatischen Formel Renault 2009) und Chanoch Nissany (ehemaliger Formel-1-Testfahrer).

Philippinen

Im Jahr 2005 kündigte die damalige philippinische Regierung ein Motorsportverbot an, um einer rapiden Steigung des Ölpreises zuvorzukommen.[6] Dies wurde zwar schließlich nicht in die Tat umgesetzt, die Nachwuchsförderung im Automobilsportbereich, welche vor allem Anfang der 2000er in beachtlichem Maß betrieben worden war, nahm aber nach der entsprechenden Verlautbarung stark ab.

Größter Motorsport-Export des Landes war der 1992 beim Training zum Indy 500 tödlich verunglückte 1991er-Toyota-Atlantic-Meister Jovy Marcelo.

Einzelnachweise

  1. SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz Schweiz Art. 52, Homepage der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
  2. www.parlament.ch Amtliches Bulletin.
  3. Bald Formel 1 auch in der Schweiz ? schweizmagazin.ch
  4. Keine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die Wiedereinführung von Formel-1-Rennen in der Schweiz (PDF) gfs-zh.ch
  5. Entwicklung in der Kontinuität wsr-switzerland.ch
  6. PhilGov move to ban Motorsports - thwarted motorcyclephilippines.com

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