- Chef der Staatskanzlei
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Chef der Staatskanzlei ist die Funktionsbezeichnung für den Amtschef der Staatskanzlei eines deutschen Bundeslandes. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg lautet die Funktionsbezeichnung Chef der Senatskanzlei. In beiden Fällen wird die Abkürzung „CdS“ verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Amtsbezeichnungen
Chefs von Staats- oder Senatskanzleien bekleiden je nach Land unterschiedliche Ränge. Sie sind entweder beamtete Staatssekretäre bzw. Staatsräte, Landesminister (Minister, Staatsminister, Senatoren) oder - in Bayern - Ministerialdirektoren.[1] In einigen Ländern – siehe z.B. die Sächsische Staatskanzlei – wurde dies zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich gehandhabt.
In den meisten Ländern heißt der Amtschef der Regierungszentrale „Chef der Staatskanzlei“ und bekleidet den Rang eines beamteten Staatssekretärs:
Land Funktionsbezeichnung CdS Amtsbezeichnung (Titel) CdS Bezeichnung Regierungszentrale Baden-Württemberg Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatsministerium Bayern Amtschef der Staatskanzlei Ministerialdirektor Staatskanzlei Berlin Chef der Senatskanzlei Staatssekretär Senatskanzlei Brandenburg Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Bremen Chef der Senatskanzlei Staatsrat Senatskanzlei Hamburg Chef der Senatskanzlei Staatsrat Senatskanzlei Hessen Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Niedersachsen Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Saarland Chef der Staatskanzlei Minister Staatskanzlei Sachsen Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Chef der Staatskanzlei Staatsminister Staatskanzlei Schleswig-Holstein Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Staatskanzlei Thüringen Chef der Staatskanzlei Minister Staatskanzlei Aufgaben des CdS
Der CdS ist einer der wichtigsten – oft sogar der wichtigste – Mitarbeiter des Ministerpräsidenten. Er gehört zum „strategischen Zentrum“ des informellen Netzwerks, das dem Regierungschef als Frühwarnsystem und Beeinflussungsinstrument dient[2] und führt den Vorsitz bei den Besprechungen der beamteten Staatssekretäre zur Vorbereitung der Sitzungen des Landeskabinetts.
Die Aufgaben eines CdS entsprechen in vieler Hinsicht denen eines Chefs des Bundeskanzleramtes:
- Stabsfunktionen für den Regierungschef bzw. die Regierungschefin (vor allem politische Planung und Öffentlichkeitsarbeit[3]),
- Geschäftsstellenfunktion für die Regierung als Ganzes (vor allem Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten[4]),
- Ressortkoordinierung [5].
Obwohl die Bundes- und Europaangelegenheiten in der Regel in den Staats- und Senatskanzleien ressortieren[6], unterstehen die entsprechenden Arbeitseinheiten zumeist nicht den CdS[7], sondern eigenen Ministern oder Staatssekretären für Bundes- und Europaangelegenheiten.
CdS-Besprechungen
Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien treffen sich viermal jährlich zu Konferenzen („CdS-Besprechungen“), auf denen die Konferenzen der Länder-Regierungschefs vorbereitet werden.[8] Zwei dieser CdS-Konferenzen finden unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes statt; sie dienen der Vorbereitung der zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Länder-Regierungschefs mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin.
Medienpolitische Funktionen der CdS
Den Chefs der Staats- und Senatskanzleien unterstehen die Rundfunkreferenten der Länder, die die medienpolitischen Beschlüsse der Ministerpräsidenten vorzubereiten haben.[9] In unregelmäßigen Abständen tagt die Rundfunkkommission der Länder auf CdS-Ebene.[10]
Weblinks
- Organisationsplan des Staatsministeriums Baden-Württemberg
- Organisationsplan der Bayerischen Staatskanzlei
- Organisationsplan der Berliner Senatskanzlei
- Organisationsplan der Staatskanzlei Brandenburg
- Organisationsplan der Senatskanzlei Bremen
- Organisationsplan der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
- Organisationsplan der Hessischen Staatskanzlei
- Organisationsplan der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Organisationsplan der Niedersächsischen Staatskanzlei
- Organisationsplan der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
- Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Organisationsplan der Staatskanzlei des Saarlandes
- Organisationsplan der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen
- Organisationsplan der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
- Organisationsplan der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Organisationsplan der Thüringer Staatskanzlei
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Liste der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien.
- ↑ Karl-Rudolf Korte / Martin Florack / Timo Grunden: Regieren in Nordrhein-Westfalen. Strukturen, Stile und Entscheidungen 1990 bis 2006. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, S. 120f.
- ↑ So die Abteilung III und das „Landespresse- und Informationsamt“ bzw. die Abteilungen 3 und 4 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
- ↑ So die Abteilungen III bzw. 2 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
- ↑ So die Abteilungen II bzw. 2 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
- ↑ Ausnahmen (Juli 2010): Brandenburg und Bremen; in Hessen (Oktober 2010) nicht die Europaangelegenheiten.
- ↑ Anders z.B. in Thüringen, wo der CdS in Personalunion zugleich Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten ist.
- ↑ Siehe das Dokument der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen Arbeitsweise der Ministerpräsidentenkonferenz und der Besprechung der Chefs der Staats- und Senatskanzleien.
- ↑ Siehe als Beispiel Rundfunkreferenten wollen Apple zähmen, Spiegel Online vom 5. Juni 2010.
- ↑ Siehe als Beispiele Länder planen Reform der Aufsicht über privaten Rundfunk, epd-Meldung vom 31. März 2007, und Rundfunkkommission der Länder sieht Reformbedarf bei der Rundfunkgebühr nach Kirchhof-Gutachten bestätigt, Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vom 6. Mai 2010.
Kategorie:- Amtsbezeichnung (Deutschland)
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