- Staatskanzlei
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Im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten ist die Staatskanzlei die Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In den meisten Ländern Deutschlands ist die Staatskanzlei (auch Senatskanzlei oder Staatsministerium) Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte.
In das Aufgabengebiet der Behörde fallen die Verleihung von Staatspreisen, die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In der Staatskanzlei werden Politik und Aktivitäten der einzelnen Landes- oder Staatsministerien koordiniert und kontrolliert.
In den deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg entspricht die Senatskanzlei der Staatskanzlei; Baden-Württemberg verwendet Staatsministerium.
Schweiz
In den meisten Schweizer Kantonen ist die Staatskanzlei eine Organisationseinheit der Verwaltung, die auf gleicher organisatorischer Ebene steht wie die Departemente (Ministerien) der Regierung. Ihr Vorsteher – meist als Staatsschreiber bezeichnet – nimmt in der Regel ohne Stimmrecht an den Beratungen der Regierung teil.
Österreich
Im kaiserlichen Österreich war die Haus-, Hof- und Staatskanzlei von 1742 bis 1848 die oberste, dem Monarchen unmittelbar „zuarbeitende“ Regierungsstelle (mit Haus war das Haus Habsburg, meist Haus Österreich genannt, gemeint; der Hof bezeichnete den Monarchen, seine Familie, die Beamten seines Büros und seines Haushalts, die erforderlichen Repräsentations- und Amtsgebäude und die obersten Würdenträger der Monarchie). Insbesondere leitete die Haus-, Hof- und Staatskanzlei die Außenpolitik der Habsburgermonarchie. Prominentester Staatskanzler war Fürst Metternich, den 1848 die Revolution im Kaisertum Österreich zu Rücktritt und Flucht veranlasste. Die Behörde wurde 1848 in k. k., ab 1867 in k. u. k. Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Äußeren umbenannt und bestand bis November 1918.
Im republikanischen Österreich waren Staatskanzler bzw. Staatskanzlei 1918–1920 und 1945 Bezeichnungen im noch mit provisorischer Verfassung tätigen Staat, die in der Folge durch Bundeskanzler bzw. Bundeskanzleramt ersetzt wurden. Staatskanzler war beide Male Karl Renner.
Siehe auch
- für die entsprechende Behörde auf Bundesebene:
- auf Länderebene in Deutschland
Weblinks
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Bayerische Staatskanzlei
- Senatskanzlei Berlin
- Staatskanzlei Brandenburg
- Senatskanzlei Freie und Hansestadt Hamburg
- Senatskanzlei Freie Hansestadt Bremen
- Staatskanzlei Hessen
- Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei Niedersachsen
- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Staatskanzlei Saarland
- Sächsische Staatskanzlei
- Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
- Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei Thüringen
Kategorien:- Behörde (Deutschland)
- Behörde (Österreich)
- Behörde (Schweiz)
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