Consiglio Superiore della Magistratura

Consiglio Superiore della Magistratura
Sitzung des CSM (1999)

Das Consiglio Superiore della Magistratura (CSM) ist Italiens „Oberster Gerichtsrat“. Das CSM ist das Selbstverwaltungsorgan der italienischen Richter und Staatsanwälte, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig sind.

Der Amtssitz des CSM befindet sich im Palazzo dei Marescialli an der Piazza dell’Indipendenza in Rom.

Inhaltsverzeichnis

Besetzung

Der Rat besteht aus 24 gewählten Mitgliedern (zu 2/3 von der Richerschaft gewählt, zu 1/3 vom Parlament in gemeinsamer Sitzung) und 3 Mitgliedern von Rechts wegen: dem Präsidenten der Republik, dem Präsidenten des Kassationshofes und dem Generalprokurator beim Kassationshof.

Vorsitzender ist de jure der italienische Staatspräsident. Die Mitglieder des CSM wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden, der die Leitung der Sitzungen und der Amtsgeschäfte übernimmt, sofern der Staatspräsident darauf verzichtet.

Zuständigkeiten

Das italienische Justizministerium übernimmt im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur organisatorische Aufgaben. Richter und Staatsanwälte sind in Ausübung ihres Amtes selbständig und unterstehen diesbezüglich nur ihrem Selbstverwaltungsorgan. Die Richter und Staatsanwälte der Verwaltungs-, Finanz- und Militärgerichtsbarkeit haben eigene Selbstverwaltungsorgane, die nach dem Vorbild des CSM organisiert sind.

Das CSM ist insbesondere Zuständig für die Auswahl und die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie für deren Versetzung und Beförderung. Es kann auch Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

Geschichte

Nach der Einigung Italiens im Jahr 1861 waren die Richter und Staatsanwälte nur formal von der Regierung unabhängig. 1880 wurde beim Justizministerium eine Kommission eingerichtet, die aus vier Richtern und einem Staatsanwalt des Kassationsgerichts Rom bestand und den Justizminister bei anstehenden Beförderungen und Versetzungen von Richtern und Staatsanwälten beriet. Mit Gesetz vom 14. Juli 1907 wurde das Consiglio Superiore della Magistratura als Beratungsorgan errichtet. Die Hälfte seiner Mitglieder wurde zunächst von höchsten Richtern und Staatsanwälten gewählt, die Übrigen von der Regierung ernannt. Von 1912 bis 1921 und von 1923 bis 1946 ernannte die Regierung jedoch sämtliche Mitglieder des CSM.

Mit dem Ende des Faschismus, der Abschaffung der Monarchie und der neuen republikanischen Verfassung von 1948 wurden die Grundlagen für das CSM in seiner heutigen Form geschaffen. Ursprünglich plante die Verfassunggebende Versammlung die Wahl aller Mitglieder ausschließlich durch Richter und Staatsanwälte. Um einer völligen Verselbständigung entgegenzuwirken, entschied man sich schließlich dafür, ein Drittel der Mitglieder vom Parlament wählen zu lassen. Da die Entscheidungen über Aufgaben und Zusammensetzung des CSM sehr umstritten waren, kam es bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erheblichen Widerständen und Verzögerungen. Das Gesetz über die Errichtung des CSM als Selbstverwaltungsorgan trat erst 1958 in Kraft. Da es nicht in jeder Hinsicht den ursprünglichen Absichten der Verfassungsväter entsprach und sogar der Versuch unternommen worden war, die Selbstverwaltungskompetenzen auszuhölen, hob das Verfassungsgericht 1963 Teile des Gesetzes auf. 1967 erfolgte schließlich die Novellierung des Gesetzes, womit das CSM eine solide Arbeitsgrundlage erhielt.

Im Jahr 2000 wurde per Volksabstimmung die Listenwahl bei der Besetzung des CSM abgeschafft.

Siehe auch

Weblinks

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