Deutsche Ärzteversicherung

Deutsche Ärzteversicherung
Deutsche Ärzteversicherung
Logo Deutsche Aerzteversicherung.png
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 1881
Sitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Leitung Jörg Arnold (Vorstandsvorsitzender)
Mitarbeiter 175 (2010)[1]
Branche Versicherungen Finanzdienstleistungen
Website www.aerzteversicherung.de

Die Deutsche Ärzteversicherung ist ein Standesversicherer für die akademischen Heilberufe in Deutschland. Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft der AXA Gruppe.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Deutsche Ärzteversicherung wurde 1881 in Berlin als „Central Hilfskasse für die Ärzte Deutschlands“ gegründet. Unter den Gründungsvätern befand sich auch der spätere Nobelpreisträger Robert Koch.

Die Zusammenarbeit mit den Ärztekammern auf der Basis von Gruppenverträgen begann 1925. Im Jahr 1928 gab sich die Gesellschaft ihren heutigen Namen „Deutsche Ärzteversicherung“. Ein Bestandsübernahmevertrag mit der Colonia Lebensversicherung AG wurde 1955 geschlossen. Die Deutsche Ärzteversicherung wurde als Zweigniederlassung in Berlin fortgeführt. Im selben Jahr nahm der Beirat seine Arbeit auf.

Im Jahr 1964 schloss die Deutsche Ärzteversicherung den ersten Empfehlungsvertrag mit einem ärztlichen Berufsverband. Zwei Jahre darauf beschloss die Deutsche Ärzteversicherung, mit den berufsständigen Versorgungswerken vertraglich zusammenzuarbeiten.

Die Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG für arztspezifische Sachversicherungen wurde 1987 gegründet. Zur exklusiven Vermittlung der eigenen Versicherungs- und Finanzprodukte wurde 1991 die Deutsche Ärzte Finanz gegründe. Im Jahr 1996 wurde die Deutsche Ärzteversicherung in der Lebens- und Rentenversicherung als eigenständige Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft in der AXA Gruppe rechtlich verselbstständigt. Seit 1997 kooperiert sie bundesweit und exklusiv mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

2002 wurde unter dem Schlagwort „GesundheitsRente“ mit den ärztlichen Tarifparteien (AAA/AAZ und Verband medizinischer Fachberufe) ein Kooperationsvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Gesundheitsberufe unterzeichnet. Gemeinsam mit zwölf Landesärztekammern führte die Deutsche Ärzteversicherung im Jahr 2003 MedProtect, die Rahmenvereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung, im Markt ein. Mit der Einbringung der DBV-Winterthur in den AXA Konzern wurde die Deutsche Ärzteversicherung 2007 Marktführer im Bereich der akademischen Heilberufe.

Im Jahr 2008 entwickelte sie gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer DentProtect, den Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Zahnmediziner. Im gleichen Jahr trat die Deutsche Ärzteversicherung dem Konsortium „KlinikRente" bei.

Aufsichtsrat

  • Gernot Schlösser, Vorsitzender des Vorstandes i. R. der Deutsche Ärzteversicherung AG, Bergisch Gladbach
  • Jörg-Dietrich Hoppe, 1. stellv. Vorsitzender, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Düren
  • Carl Hermann Schleifer, 2. stellv. Vorsitzender, Rechtsanwalt und Steuerberater, Thumby-Sieseby
  • Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer Berlin, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Bergisch Gladbach
  • Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages[2], Hamburg

Vorstand

  • Jörg Arnold, Vorsitzender, Ressort: Vertrieb, Operations, Unternehmensentwicklung, Personal und Verwaltung
  • Timmy Klebb, Ressort: Standesorganisation, Produktmanagement, Zielgruppenkonzepte, Marketing, Grundsatzfragen
  • Heinz-Jürgen Schwering, Ressort: Kapitalanlagen, Asset Liability Management

Beirat - Kundenschutz

Im Beirat der Deutschen Ärzteversicherung sitzen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker.

Die Aufgaben des Beirats sind die Beratung des Vorstandes, die Wahrung der Interessen der Kunden, die Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall sowie die Beratung bei der Entwicklung von Produkten. Dem unabhängigen Urteil des Beirates ist die Deutsche Ärzteversicherung bislang stets gefolgt. Allerdings stellt dieses Urteil im Leistungsfall lediglich eine Empfehlung dar. Rechtssicherheit erlangen Versicherte nur dadurch, dass sie sich an den Ombudsmann wenden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.aerzteversicherung.de/servlet/PB/show/1204690/GB_2010_Deutsche_Aerzteversicherung.pdf
  2. http://aerztetag2011.aeksh.de/ergebnisse/neuer_praesident_der_bundesaerztekammer_ist_dr_frank_ulrich_montgomery.html

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