Ernannter Landtag (Schleswig-Holstein)

Ernannter Landtag (Schleswig-Holstein)

Der Ernannte Landtag in Schleswig-Holstein war ein nach dem Zweiten Weltkrieg von der britischen Militärregierung eingesetztes Gremium zur Kontrolle der Landesregierung. Der ernannte Landtag bestand vom September 1946 bis zum 20. April 1947. Vergleichbare Ernannte Landtage wurden auch in anderen Ländern der britischen Besatzungszone eingerichtet. Er war der Vorgänger des ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtags von 1947.

Inhaltsverzeichnis

Erste Ernennungsperiode

Das Land Preußen war 1945 durch alliierten Beschluss aufgelöst worden, sein Gebiet war auf mehrere Besatzungszonen verteilt. Schleswig-Holstein war dadurch zunächst formell noch eine preußische Provinz, ohne dass jedoch ein übergeordnetes Bundesland bestand. Als Verwaltungsspitze dieser Provinz setzen die Besatzungsbehörden eine Provinzialregierung ein, an deren Spitze Theodor Steltzer (CDU) als Oberpräsident stand.

Wie in den anderen Ländern auch sollte auch in Schleswig-Holstein 1946 ein ernannter Landtag eingesetzt werden, dessen Funktion ausschließlich eine Beratende war. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 wurde daher ein "Provinzialbeirat der Provinz Schleswig-Holstein" eingerichtet. Die 60 Mitglieder wurden von der Besatzungsmacht ernannt und sollten folgende Gruppen repräsentieren

Gruppe Anzahl
Kreise 21
Kirchen 3
Gewerkschaften 4
Erziehungswesen 3
Frauen 5
Universität 1
Bauern 3
Freie Berufe 5
Parteiabgeordnete 10

Am 26. Februar 1946 trat der Provinzialbeirat zu seiner ersten Sitzung im neuen Stadttheater in Kiel zusammen. Die Sitzung wurde mit Reden des britischen Oberkommandierende Evelyn Barker, Gouverneur Henderson und Oberpräsident Steltzer eröffnet. Der Beirat bildete Ausschüsse zur Erarbeitung einer Geschäftsordnung und einer Verfassung.

Die Auswahl der Abgeordneten war zwar nicht anhand der Parteizugehörigkeit getroffen worden, dennoch organisierten sich die Abgeordneten bald in Fraktionen. Auf der 5. Sitzung am 12. Juni 1946 ergab sich folgendes Bild:

Fraktion Anzahl
CDU 16 Mitglieder und 20 Gäste
SPD 23 Mitglieder
KPD 6 Mitglieder
FDP 2 Mitglieder
Dänische Volksgruppe 1 Mitglied

Auf der dritten Sitzung am 11. April 1946 wurde die Geschäftsordnung verabschiedet und Paul Husfeldt als Präsident des Beirates gewählt. am 12. Juni 1946 stimmte der Beirat der vorläufigen Verfassung zu.

Seit Mai 1946 bezeichnete sich der Beirat als "Provinziallandtag"

Am Beginn der 9. Sitzung am 10. September 1946 informierte der Präsident den Provinziallandtag, dass mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Provinz in das Land Schleswig-Holstein umgewandelt wurde. Damit wurde aus dem Provinziallandtag der Landtag.

Die 9. Sitzung des Landtags sollte auch die letzte in seiner bisherigen Zusammensetzung sein.

Zweite Ernennungsperiode

Am 13. Oktober 1946 fanden Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Die Militärregierung verfügte nun über repräsentatives Bild der Stärke der einzelnen Parteien und nutzte diesen Maßstab zur Festlegung der Fraktionsstärken im Landtag der zweiten Ernennungsperiode. Damit entfielen auf die einzelnen Parteien:

Fraktion Anzahl
SPD 25 Mitglieder
CDU 23 Mitglieder
FDP 4 Mitglieder
SSV 4 Mitglied
KPD 3 Mitglieder
Deutsche Konservative Partei 1 Mitglied

Weiterhin hatte der Landtag nur geringe Kompetenzen (die in der Verordnung Nr. 47 der Militärregierung festgelegt waren) und der Regional Commissioner für Schleswig-Holstein, der Luftmarschall im Ruhestand Hugh Vivian Champion de Crespigny verfügte über die Kompetenz, letzte Entscheidungen zu treffen.

Von entscheidender Bedeutung war die Beratung des Wahlgesetzes, dass für die erste freie Landtagswahl zur Anwendung kommen sollte. Die Militärregierung hatte zur Vorgabe gemacht, dass 60 % der Mandate nach dem Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen und 40 % über das Verhältniswahlrecht vergeben werden sollten. SPD und CDU setzen durch, dass nur solche Parteien über Landeslisten gewählt werden würden, die mindestens einen Wahlkreisabgeordneten stellten. Damit waren die kleinen Parteien bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 1947 chancenlos.

Mitglieder

Literatur

  • Erich Maletzke, Klaus Volquartz: Der Schleswig-Holsteinische Landtag, 1983, Seite 22-38

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