- Ernst Hundt
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Ernst Hundt (* 10. September 1877 in Calbe; † 27. April 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist im Kirchendienst.
Leben
Hundt studierte Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1897 wurde er Mitglied des Corps Neoborussia Halle.[1]
1905 wurde er Konsistorialassessor, 1912 Konsistorialrat in Magdeburg. Von 1916 bis 1934 war er Geh. Konsistorialrat und Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats, dessen weltlicher Vizepräsident er 1929 wurde. 1933 wurde er stellvertretender Leiter der Deutschen Evangelischen Kirche.
1934 als Ministerialdirigent pensioniert, wurde er 1936 Domherr in Merseburg und Naumburg (Saale). 1938 wurde er Geschäftsführer der Arbeitskreise des Reichskirchenministers, 1939 Geschäftsführer des Geistlichen Vertrauensrats im Kirchenkampf.
Ihm wurde die Ehrendoktorwürde D. theol. h.c. verliehen.
Elf Tage vor der Kapitulation der Wehrmacht setzte er seinem Leben ein Ende.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 54, 442.
Quelle
- Jörg Thierfelder: Das Kirchliche Einigungswerk des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm. Göttingen 1975, Fußnote 841a, ISBN 3-525-55700-0, Volltext
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