- Friedensvertrag vom 3. September 1866
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Der Friedensvertrag vom 3. September 1866 war der Friedensvertrag zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen nach dem Deutschen Krieg. Das Großherzogtum Hessen verpflichtete sich zu einer Reparationszahlung von 3 Millionen Goldmark, ein Gebietstausch wurde vereinbart, und Hessen verzichtete auf eine Reihe von Souveränitätsrechten. So musste Hessen mit seinen nördlich des Main gelegenen Gebieten dem Norddeutschen Bund beitreten. Der Vertrag löste die Regelungen der Waffenstillstandsvereinbarung von Eisingen vom 1. August 1866 ab. Preußen verpflichtete sich, nach dem Empfang der Kriegsentschädigung seine Truppen aus dem Großherzogtum abzuziehen.
Gebietstausch
Das Großherzogtum Hessen musste gemäß Artikel 14 des Friedensvertrags Hessen-Homburg, das hessische Hinterland sowie die Orte Niederursel und Rödelheim an Preußen abtreten. Zum hessischen Hinterland zählten der Landkreis Biedenkopf, der Landkreis Vöhl (einschließlich der Exklaven Eimelrod und Höringhausen) sowie Teile des Landkreises Gießen.
Preußen gab gemäß Artikel 15 ehemalig nassauische und kurhessische Gebiete ab, die nach dem Krieg von Preußen annektiert worden waren. Dies waren das nassauische Amt Reichelsheim, der kurhessische Distrikt Katzenberg, das kurhessische Amt Dorheim um Bad Nauheim, und die Orte Treis an der Lumda, Massenheim und Rupendorf.
Weitere Regelungen
Das Großherzogtum erkannte die Regelungen im Vorfrieden von Nikolsburg an. Preußen erhielt ein Monopol für das Telegraphen- und Postwesen im Großherzogtum . Hessen verpflichtete sich, Verhandlungen zum Abschluss einer Zollunion zu führen und auf Rheinzölle bei erfolgreichem Abschluss zu verzichten.
Quellen
- Originaltext des Vertrages in: Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806- 1918. Band 1. Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. Springer, Berlin 2006, ISBN 3-540-26013-7, S. 1140 ff. (online)
- Dokumentation Hessen-Darmstadt
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