- Friedrich Gramsch
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Friedrich Gramsch (* 23. Oktober 1894 in Braunsberg, Provinz Ostpreußen; † 1. Oktober 1955 in St. Augustin bei Siegburg) war ein Landrat in der Weimarer Republik, ein leitender Ministerialbeamter in der Zeit des Nationalsozialismus und Landkreistagsgeschäftsführer in der Bundesrepublik Deutschland.
Leben
Gramsch studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und wurde dort Mitglied des Corps Suevia. Nach seinem Referendarexamen (1918) wurde er ab 1919 in der Verwaltung des Regierungsbezirkes Königsberg als Regierungsreferendar beschäftigt. Nach weiteren Stationen arbeitete der promovierte Jurist schließlich 1924 als Regierungsrat im Preußischen Ministerium des Innern und wurde von hier 1927 auf den Posten des Landrates im Kreis Heiligenbeil versetzt. Von 1933 bis 1945 war er im preußischen Staatsministerium, zuletzt als Ministerialdirektor im Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan[1] und machte sich dort, obwohl er der NDSDAP nicht angehörte, zum wichtigsten Berater Hermann Görings in Fragen der inneren Reichsreform.
Gramsch wurde im Rahmen der Nürnberger Prozesse vernommen[2]. Ein Plan zur Ausplünderung des besetzten Frankreich war von ihm ausgefertigt gewesen und wurde im Prozess vorgelegt[3]. Über eine Internierung und über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt.
Nach 1945 war Gramsch von 1947 bis 1953 Geschäftsführer des Landkreistags in Niedersachsen und bekleidete den Posten des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Landkreistags von 1953 bis 1955.
Weblinks
- Friedrich Gramsch in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
Einzelnachweise
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