Friedrich Günther (Jurist)

Friedrich Günther (Jurist)

Friedrich Hermann Günther (* 22. Oktober 1880 in Nossen, Sachsen; † nach 1944) war ein deutscher Jurist und Leiter der Sächsischen Staatskanzlei.

Leben

Günther war der Sohn des Universitätsprofessors Julius Hermann Günther. Nach dem Abitur an der Fürstenschule in Leipzig studierte er Rechtswissenschaft in Berlin, München, Genf und Leipzig. Am 20. Januar 1904 bestand er die Erste Staatsprüfung an der Universität Leipzig mit „gut“. Am 23. Mai 1908 legte er in Dresden das Assessorexamen (Große Staatsprüfung) mit „gut“ ab. 1914 kam er zum Landgericht Plauen.

Von 1914 bis 1918 nahm Günther als Kavallerist, Infanterist und Kampfflieger am Ersten Weltkrieg teil, in dem er vor allem an der Westfront zum Einsatz kam. Im Krieg wurde er zweimal verletzt und mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.

1921 kam Günther als Landgerichtsrat an das Landgericht Dresden. Am 1. September 1927 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Dresden befördert, wo er bis zum 8. März 1933 tätig blieb. Privat verheiratete er sich 1922 mit Charlotte Becker. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor (* 28. April 1924 und 13. Juli 1926).

Politisch war Günther seit 1919 in der Völkischen Bewegung tätig. Er gehörte dem Alldeutschen Verband und bis 1921 der Ogesch und der Zeitfreiwilligenabteilung Plauen an. Ab 1921 war er zeitweise Mitglied der Marine-Brigade Ehrhardt an.

Nachdem Günther bis 1929 der DNVP angehört hatte, trat er im Dezember 1930 in die NSDAP ein, der er schon früher als Rechtsberater des SA-Führers Manfred von Killinger nahe gestanden hatte.

NS-Zeit (1933 bis 1945)

Wenige Wochen nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde Günther am 9. März 1933 zum stellvertretenden Reichskommissar für Sachsen und am 8. Mai 1933 zum Chef der Sächsischen Staatskanzlei im Rang eines Ministerialdirektors ernannt. Am 30. Juni 1934 wurde Günther in Schutzhaft genommen, die er unter anderem im KZ Columbia-Haus verbrachte, und aus der er am 17. August 1934 wieder entlassen wurde. Hintergrund der Verhaftung waren wahrscheinlich die Rivalitäten zwischen seinem Vorgesetzten, dem sächsischen Ministerpräsidenten Killinger, und dem Statthalter Martin Mutschmann, der Günther auch Anfang 1935 in den Ruhestand versetzen ließ. Offiziell war er anschließend vom 1. Juli 1935 bis zum 30. Juni 1937 im einstweiligen Ruhestand.

Nach seiner Rehabilitierung wurde Günther mit dem Amt eines Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm betraut. Am 1. November 1942 folgte seine Bestallung als Senatspräsidenten beim Kammergericht in Berlin. In Berlin leitete er den 15. Zivilsenat, der zugleich als Fideikomiss-Senat fungierte. Den Beurteilungen in seiner Personalakte zufolge versah Günther seine Aufgaben mit großem Fleiß und Gründlichkeit.

Günthers Schicksal nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist unbekannt.

Literatur

  • Werner Schubert: Akademie für deutsches Recht, 1933–1945. Ausschuss für Aktienrecht, 1986, S. 44.

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