Friedrich Hermann Sonnenschmidt

Friedrich Hermann Sonnenschmidt

Friedrich Hermann Sonnenschmidt (* 12. November 1801 in Greifswald; † 10. November 1881 in Berlin) war ein deutscher Jurist und preußischer Oberappellationsrat. Unter dem Pseudonym Friedrich Hermann veröffentlichte er eigene Dichtungen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Friedrich Hermann Sonnenschmidt war der älteste Sohn des Georg Christian Sonnenschmidt (1766–1838), Obersachwalt von Schwedisch-Pommern und späterer Oberappellationsrat, und dessen Frau Katharina Elisabeth Droysen. Er besuchte von 1808 bis 1819 die Greifswalder Stadtschule. Bereits 1816 an der Universität Greifswald immatrikuliert, studierte er Rechtswissenschaften und Philosophie. 1822 ging er an die Universität Göttingen, wo Karl Friedrich Eichhorn, Johann Friedrich Ludwig Göschen, Gustav von Hugo und Georg Jacob Friedrich Meister seine Lehrer waren. Er wechselte 1823 an die Universität Heidelberg, um bei Anton Friedrich Justus Thibaut, Karl Salomo Zachariae, Karl Heinrich Rau und Johann Wilhelm Heinrich Conradi zu studieren. Nach einer mehrere Monate dauernden Fußreise durch die Schweiz und Italien schloss er sein Studium in Göttingen ab.

Von 1824 bis 1829 war er Hilfsarbeiter an der Kommunaldeputation des Berliner Stadtgerichts und legte in dieser Zeit am Kammergericht drei juristische Prüfungen. Anschließend erhielt er eine Anstellung als etatsmäßiger Assessor am Hofgericht in Greifswald. 1834 wurde er an das Oberlandesgericht Stettin versetzt und 1836 ging er als Oberlandesgerichtsrat nach Köslin. Im folgenden Jahr wurde er als Oberappellationsrat nach Greifswald berufen.

In den Jahren 1849 bis 1850 nahm er an der Reorganisation der Justizbehörden in Neuvorpommern und Rügen teil. 1853 erfolgte seine Berufung an das Preußische Obertribunal. Hier gehörte er dem Vorstand der Redaktionskommission für die Entscheidungen des Obertribunals an.

Anlässlich seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums verliehen ihm die Universitäten in Greifswald und Berlin 1874 die juristische Ehrendoktorwürde. Außerdem wurde er mit dem Roten Adlerorden 2. Klasse ausgezeichnet.[1] Ende 1874 wurde er in eine Kommission zur Neuregelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau berufen. Am 1. Oktober 1879 trat er in den Ruhestand.

Friedrich Hermann Sonnenschmidt war Verfasser zahlreicher juristischer Schriften. Seit seiner Jugend interessierte er sich für Kunst und Poesie. 1841 gehörte er zu den Gründern des Kunstvereins für Neuvorpommern und Rügen. 1872 gab er einen Gedichtband und 1873 eine Übersetzung des Requiems. Ein längeres Gedicht über die Befreiungskriege konnte er vor seinem Tod 1881 nicht mehr vollenden.

Schriften (Auswahl)

  • Einige Bemerkungen über das Civil-Prozeßverfahren in Neuvorpommern und Rügen. 1839.
  • Ueber die Redaktion eines allgemeinen deutschen Gesetzbuches und die in dieser Hinsicht dem Zollverein beizulegende Bedeutung. 1843.
  • Sammlung der für Neuvorpommern und Rügen in den Jahren 1802 bis einschließlich 1817 ergangenen Gesetze etc. 1844 und 1847.
  • Katalog der Bibliothek des Oberappellationsgerichts zu Greifswald. 1844.
  • Einige Worte zur Darlegung der Verwerflichkeit des Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde im preuß. Civilprozesse. 1868.
  • Was ist von den Rechtsmitteln der Revision und der Oberrevision in dem Entwurfe einer deutschen Civilprozeßordnung von 1872 zu halten? 1874.
  • Praktische Erörterungen aus den Gebieten des preußischen und gemeinen Civilprozeßrechts. 1875.
  • Neue praktische Erörterungen etc. 1877.
  • Geschichte des Königl. Preußischen Obertribunals. 1879.
  • Ueber das Rechtsmittel der Revision nach der Civilproceßordnung für das deutsche Reich vom 30. Januar 1877. 1880.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Rainer Paetau, Hartwin Spenkuch (Bearb.): Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 6/II. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Neue Folge. Olms-Weidmann, Hildesheim 2004, ISBN 3-487-11826-2, S. 712 (Online; PDF 2,52 MB).

Weblinks


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