- Anton Friedrich Justus Thibaut
-
Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln; † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Nach dem Studium in Göttingen, Kiel und Königsberg und kurzer Tätigkeit in Jena wurde er 1805 als Professor für römisches Recht nach Heidelberg berufen. Hauptgegenstand seiner wissenschaftlichen Tätigkeit waren die Pandekten, die er von der römischen Gesetzeslage zu einem wissenschaftlichen juristischen System fortzuentwickeln trachtete. Im wissenschaftlichen Disput über die Frage, ob es sich empfehle, das Zivilrecht in Deutschland zu kodifizieren, also in einem Gesetzbuch zusammenzufassen und zu regeln, - dem sogenannten Kodifikationsstreit - stand er mit seiner befürwortenden Ansicht im Widerspruch zu der Auffassung Savignys, der seine Zeit als noch nicht zur Schaffung eines solchen Gesetzbuches fähig erachtete und stattdessen für ein organisches Voranschreiten der Rechtswissenschaft plädierte (in: „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, 1814). Thibaut war badischer Geheimer Staatsrat und Ehrenbürger Heidelbergs. Von 1805 bis 1807 und nochmals 1821 war er Rektor der Universität Heidelberg. 1819 wurde er als Vertreter der Universität Heidelberg Mitglied der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung.[1]
In seinem 1824 erschienenen Werk „Über Reinheit der Tonkunst“ wandte er sich gegen angebliche Missbräuche in der Kirchenmusik und forderte eine Rückkehr zu „klassischen“ Komponisten wie Giovanni Pierluigi da Palestrina, Tomás Luis de Victoria und Orlando di Lasso. Dieses Werk fand weithin große Zustimmung und kann als eine Wurzel des Cäcilianismus gelten. Anton Friedrich Justus Thibauts Grab befindet sich seit 1875 auf dem Heidelberger Bergfriedhof, (Lit. D 17), nachdem seine Gebeine feierlich vom St.Anna-Kirchhof dorthin überführt worden waren. Die Grabstätte zeigt ein masswerkartig verziertes Kreuz auf einem Efeu bewachsenen Inschriften Postament.[2]
Thibauts Bruder, Bernhard Friedrich Thibaut, war Professor für Mathematik in Göttingen.
Werke
- System des Pandektenrechts, 1803
- Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts in Deutschland, 1814 (Digitalisat beim Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte)
- Über Reinheit der Tonkunst, 1824
- Ueber Reinheit der Tonkunst. Zweyte, vermehrte Ausgabe. Heidelberg, im Verlag von J. C. B. Mohr. 1826.
Literatur
- Rainer Polley: Anton Friedrich Justus Thibaut (AD 1772–1840) in seinen Selbstzeugnissen und Briefen. Band 1: Abhandlungen. Band 2: Briefwechsel. Band 3: Register zum Briefwechsel. Frankfurt am Main/Bern 1982, ISBN 978-3-8204-6039-1.
- Joachim Rückert: Thibaut, Anton Friedrich Justus. In: Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon. München 1995, ISBN 3-406-39330-6, S. 610–612.
- Joachim Rückert: Heidelberg um 1804 oder: die erfolgreiche Modernisierung der Jurisprudenz durch Thibaut, Savigny, Heise, Martin, Zachariä u.a.. In: F. Strack (Hrsg.): Heidelberg im säkularen Umbruch. 1987, S. 83–116.
- Klaus-Peter Schroeder: „Vom Sachsenspiegel zum Grundgesetz – eine deutsche Rechtsgeschichte in Lebensbildern. Heidelberg 2002, S. 85–113.
- Sérgio Fernandes Fortunato: Vom römisch-gemeinen Recht zum Bürgerlichen Gesetzbuch, ZJS 4 (2009), S. 327-338.
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag bei der Encyclopaedia Britannica 1911 (aufgerufen am 18. August 2011)
- ↑ L. Ruuskanen: Der Heidelberger Bergfriedhof im Wandel der Zeit, Verlag Regionalkultur, 2008, S. 127
Weblinks
Wikimedia Foundation.