- Hans Arnhold
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Hans Arnhold (* 27. März 1911; † 1989) war ein österreichischer Politiker (NSDAP) und Lehrer. Arnhold war stellvertretender Gauleiter des Burgenlandes und Mitglied des Burgenländischen Landtags.
Leben
Arnhold war Absolvent der Evangelischen Lehrerbildungsanstalt in Oberschützen und war beruflich als Lehrer tätig. Er trat 1828 der Hitlerjugend bei und war ab 1933 Mitglied der NSDAP und der SA. 1935 trat er zudem der SS bei, wobei er ab 1938 den Rang eines SS-Sturmbannführers bekleidete. Arnhold war nach dem 1933 erfolgten Verbot der NSDAP in Österreich neben Tobias Portschy aktiv als „Illegaler“ tätig und wurde auf Grund seiner nationalsozialistischen Betätigung zwischen Juni 1934 und September 1934 im Lager Wöllersdorf inhaftiert. Im März 1937 übernahm Arnhold das Amt des stellvertretenden Gauleiter des Burgenlandes, nach dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich wurde er am 15. März 1938 zudem von Portschy zum Landtagsabgeordneten ernannt und wurde offiziell zum stellvertretenden Gauleiter ernannt. Arnhold hatte die Funktion des stellvertretenden Gauleiters bis Mai 1938 inne und war zudem Kreis- und Gauorganisationsleiter sowie Gauwahlleiter bei der Vorbereitung der „Volksabstimmung“ zum „Anschluss“. Danach war er ab Mai im Stab des Reichkommissars Josef Bürckel tätig, 1939 wurde er Kreisleiter des Wiener Kreises IX sowie Leiter des Gaupropagandaamtes.
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges meldete er sich 1940 freiwillig zur Waffen-SS und leistete dort bis 1943 seinen Wehrdienst ab. Danach war er von Oktober 1943 bis zum Jänner 1945 erneut Kreisleiter der Wiener Kreise IX und I, des Weiteren fungierte er als Abschnittsleiter bei Bau des Südostwalls. Danach war er ab Anfang 1945 Verbindungsoffizier zwischen Reichsverteidigungskommisar Baldur von Schirach und der Heeresgruppe Süd in Potsdam. Er erhielt das Goldene HJ-Ehrenzeichen und die Dienstauszeichnung der NSDAP in Silber und Bronze.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Arnhold wegen Hochverrat und „Illegalität“ zu vier Jahren Haft sowie Vermögensverfall verurteilt. Von der Anklage der Tätigkeit als Kreisleiter wurde er hingegen freigesprochen, da das Volksgericht auf Grund seiner Ämterkumulierungen annahm, dass er als Kreisleiter ernannt oder berufen gewesen war. Dieser Freispruch wurde am 10. März 1950 aufgehoben, Arnhold wurde jedoch im Wiederaufnahmeverfahren erneut freigesprochen. Die Ermittlungen gegen ihn im Zuge der Aufklärung seiner Verantwortung beim Bau des Südostwalls und der Ermordung von ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern führten zu keiner Anklageerhebung.
Arnhold war von 1960 bis 1977 Direktor der Verkaufsgesellschaft österreichischer Röhrenwerke.
Literatur
- Susanne Uslu-Pauer; Eva Holpfer: Vor dem Volksgericht. Verfahren gegen burgenländische NS-Täter 1945 – 1955. Eisenstadt 2008 (Burgenlädnische Forschungen; 96)
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