- Hans Seibold
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Hans Seibold (* 2. Februar 1904 in Unterkochen; † 20. Mai 1974 in Seemoos (Friedrichshafen)) war ein deutscher Politiker (NSDAP) und SA-Führer.
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Leben und Wirken
Nach dem Besuch der Volksschule und der Oberrealschule legte Seibold eine vierjährige Lehre als Technikerlehrling im Schwäbischen Hüttenwerk Wasseralfingen ab. Anschließend war er für ein Jahr als Zeichner bei der J.M. Voith in Heidenheim an der Brenz tätig. Von 1924 bis 1927 wurde er an der Staatlichen Höheren Maschinenbauschule in Esslingen am Neckar weitergebildet, die er nach der Abschlussprüfung als Maschineningenieur verließ. Vom Frühjahr 1927 bis zum 1. Januar 1934 war Seibold als Konstrukteur bei den Dornier Metallbauten in Friedrichshafen tätig.
Politisch gehörte Seibold seit 1927 der NSDAP an, in der er am 6. März 1928 das Amt eines Bezirksleiters und am 1. Oktober 1932 das eines Kreisleiters in Friedrichshafen übernahm. In der SA erreichte er 1943 den Rang eines Sturmbannführers.
Vom 24. April 1932 bis zur Auflösung dieser Körperschaft im Herbst 1933 war Seibold Mitglied des Württembergischen Landtages. Anschließend saß er von November 1933 bis zum Ende der NS-Herrschaft im Frühjahr 1945 als Abgeordneter für den Wahlkreis 31 (Württemberg) im nationalsozialistischen Reichstag.
Nach dem Einmarsch der Amerikaner in Württemberg wurde Seibold zusammen mit Otto Bosch von den Besatzungstruppen öffentlich an den Pranger gestellt, „damit sie von Bürgern geschlagen, beworfen oder bespuckt werden konnten“. Seibold wurde außerdem traktiert, indem man ihn zwang „beim Tettnanger Schloß sein eigenes Grab zu schaufeln und nackt hineinzusteigen: dabei habe man ihn mit Salzwasser übergossen und stundenlang in der prallen Sonne liegenlassen“.[1]
Vom 5. bis 7. März 1947 wurde gegen Seibold und zwei weitere Angeklagte während der Fliegerprozesse, die im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfanden, wegen der Tötung eines notgelandeten US-Piloten vor einem Militärgericht verhandelt. Inwieweit Seibold in den Fall verwickelt war, konnte nicht genau rekonstruiert werden. Dennoch wurde er, wie einer seiner Mitangeklagten, zu lebenslanger Haft, der dritte zum Tod verurteilt.[2] Die Haft wurde später auf achtundzwanzig Jahre abgemildert und 1955 gänzlich erlassen.[3]
Literatur
- Joachim Lilla, Martin Döring: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4, S. 609.
- Erich Stockhorst: 5000 Köpfe – Wer war was im Dritten Reich. Arndt, Kiel 2000, ISBN 3-88741-116-1.
- United States vs. Hans Seibold et. al. - Case No. 12-931 (pdf)
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 861.
Weblinks
Einzelnachweise
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