Heinrich von Randow (Richter)

Heinrich von Randow (Richter)
Heinrich von Randow
Unterschrift des Heinrich v. Randow

Heinrich von Randow (* 25. Juli 1561 in Redekin; † 28. Juni 1621 in Magdeburg) war 1585 Kammerjunker bei Julius Herzog von Braunschweig und Lüneburg, seit 1587 erst Hofjunker, dann Hauptmann der Landsknechte bei Friedrich Graf von Württemberg und Mömpelgart, von 1603 an weltlicher Richter und Vogt des Domkapitels zu Magdeburg.

Leben

Heinrich von Randow zeichnete sich durch große Zielstrebigkeit und Ehrgeiz aus. Im Jahre 1577 ging er in Braunschweig zur Schule und wechselte 1580 nach Halle – vermutlich an die Universität. 1581 kam er an die Universität Wittenberg, wo er ein dreijähriges Studium absolvierte und – so heißt es in seiner Leichenpredigt – „auch in linguis und artibus fein proficiret“, wie er denn überhaupt ein „verständiger und wohl beredter Mann war“.

1585 kam Heinrich als Kammerjunker in die Dienste Herzogs Julius' zu Braunschweig und Lüneburg, als dieser zu Minden Bischof war. Schon zwei Jahre später wechselte er als Hofjunker zu Friedrich Graf vom Württemberg und Mömpelgart. Aus dieser Zeit hatte sich noch eine Eintragung Heinrichs vom 6. Januar 1587 in das Stammbuch des Hans Christof von Hermsdorf, Fürstlich Württembergischer Hofmeister der jungen Herrschaft erhalten. Eine weitere Unterschrift findet sich unter einem Eintrag lateinischer Sprache in das Stammbuch des Johann Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, vom Jahre 1586.

Als nun in diesen Jahren der katholische Herzog von Guise im Zuge der Hugenottenkriege dem vom Württemberg mit 22.000 Mann ins Land gefallen und „64 Städte und Dörfer jämmerlich ausgebrannt“, wurde Heinrich von Randow zum Hauptmann der Landsknechte bestellt, und er hat damals „den Feind aus den eingenommenen Orten und Festungen wieder verjagen helfen“.

Im Jahre 1603 zog sich Heinrich aus den Kriegszügen zurück und wurde vom Erzbischof von Magdeburg als weltlicher Richter und Vogt des Domkapitels eingesetzt. Er verwaltete dieses Amt insgesamt fast 18 Jahre bis zu seinem Tode. In dieser Zeit hat er vielerlei zu tun gehabt und eine Vielzahl von Urkunden produziert. Unter einer – sie ist datiert vom 6. März 1610 – steht auch seine Unterschrift:

Heinrich war zweimal verheiratet. Zunächst ehelichte er am 22. Juni 1605 Dorothea von Britzke, die Tochter des Caspar von Britzke – Erbherrn auf Viesen – und der Magdalena von Bornstedt. Mit ihr hatte Heinrich sieben Kinder, fünf Töchter und zwei Söhne. Dorothea starb jedoch schon mit 28 Jahren in Magdeburg am 29. April 1616 und wurde auf dem Domfriedhof innerhalb des Kreuzganges begraben und zwar am 2. Mai. Ihre Grabtafel, die ihrer Tochter Salome, und die spätere ihres Ehemannes sind dort noch heute an der Außenwand des Remters zu sehen.

Nach dem Tode Dorotheas heiratete Heinrich Barbara von Borch (von Borg), der Tochter des Hans von Borch auf Ziesar und der Anna von Falck. Auch aus diese Ehe gingen noch einmal drei Kindern hervor.

In Magdeburg besaß Heinrich 1619 das Haus Gouvernementsstraße (heute Gouvernementsberg) Nr. 1, das aber den 2. Weltkrieg nicht überstanden hat. Die Straße hieß damals (seit dem 16. Jahrhundert) „In den Trillmönchen“, weil dort das Kloster der Troilus-Brüder lag. Die Hofstätte überlebte offensichtlich den großen Brand bei der Zerstörung Magdeburgs durch Tilly, denn 1636 hatte die Stadt sie von den Erben Heinrichs gemietet um hier das Rathaus unterzubringen. 1642 wird das Haus wieder der Randauische Hof genannt und 1668 wohnt hier ein Ernst von Staupitz, der eine von Randau - wohl eine Tochter Heinrichs - zur Ehefrau gehabt hat.

Quelle

  • Olof v. Randow: Die Randows. Eine Familiengeschichte. Degener, Neustadt/Aisch 2001, ISBN 3-7686-5182-7, (Deutsches Familienarchiv 135/136).

Weblinks


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