- Industrie- und Handelskammer der DDR
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Die Industrie- und Handelskammer der DDR war ab 1953 eine Organisation in der DDR, die für die noch nicht verstaatlichten Unternehmen Teilaufgaben der Industrie- und Handelskammer wahrnahm. Im Gegensatz zu den freien IHK handelte es sich nicht um eine Organisation der Selbstverwaltung der Unternehmen sondern war Teil der staatlichen Lenkung der Wirtschaft. Sitz der Industrie- und Handelskammer der DDR war Ost-Berlin. Für das Gebäude der Industrie- und Handelskammer der DDR siehe: Industrie- und Handelskammer der DDR (Gebäude).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die IHK waren in der Zeit des Nationalsozialismus gleichgeschaltet und ab 1942 aufgelöst und in Gauwirtschaftskammern überführt worden. Während die IHKs in den westlichen Besatzungszonen neu entstanden, wurde in der SBZ mit dem Gesetz über den Neuaufbau der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 1946 jeweils eine zentrale IHK je Land geschaffen. Diese verloren 1949 die Zuständigkeit für Genossenschaften und VEB und wurden zum 31. März 1953 durch den Beschlusses über die Einstellung der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammern vom 5. März 1953 aufgelöst.
In der Folge des niedergeschlagenen Volksaufstandes von 17. Juni 1953 wurde als Zugeständnis an die verbliebenen Unternehmer in der DDR mit der Verordnung über die Einrichtung der Industrie- und Handelskammer der DDR vom 6. August 1953 die Industrie- und Handelskammer der DDR geschaffen.[1] Sie bestand aus einer zonenweiten Direktion in Berlin und nachgelagert jeweils einer Bezirksdirektion je Bezirk. Die IHK unterstand der staatlichen Plankommission und war damit in den Herrschaftsapperat der SED eingebunden.
Mit der Verordnung über die Industrie- und Handelskammern der Bezirke wurde 1958 das Präsidium der IHK in Berlin aufgelöst. Die Bezirksdirektionen wurden den auch 1958 gebildeten Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke angegliedert. Mit der Verstaatlichungswelle von 1972 wurde die Zahl der Mitgliedsunternehmen weiter ausgedünnt.
Mit Beschluss des Ministerrates der DDR zur Umwandlung der Industrie- und Handelskammern in Handels- und Gewerbekammern büssten die Kammern 1983 ihren traditionelle Namen ein.
Nach der Wende erfolgte die Neugründung freier Industrie- und Handelskammern auf dem Gebiet der DDR. Am 12. März 1990 wurde dies durch einen Erlass des Ministerrates legalisiert. Die bestehenden Kammern wurden aufgelöst und für die Neugründungen ein Rechtsrahmen geschaffen, der sich an dem IHK-Recht der Bundesrepublik orientierte. Zentrale Neuerung war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung und die freie Wahl aller Gremien der neuen Kammern durch die Mitglieder.
Vorstand
Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer der DDR bestand aus 45 Personen. Lediglich 15 hiervon wurden von den Unternehmen selbst bestimmt. 15 Mitglieder benannte der Staat, 15 weitere die Belegschaften (davon wurden 5 direkt durch den Vorstand des FDGB bestimmt. Das Präsidium wurde durch den Vorstand bestimmt und bestand aus dem Vorsitzenden und 4 Stellvertretern. Das Präsidium musste vom Ministerpräsidenten genehmigt werden.
Aufgaben
Währen die Aufgaben der IHK der DDR sich anfangs noch an der der freien IHK als Berufsständische Körperschaft orientierte, waren den IHK ab 1958 die Aufgaben wie z.B. die Mitwirkung an der Berufsausbildung, weitgehend entzogen. Wichtigste Aufgabe war nun, die Unternehmer für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen. Aufgrund der Abschaffung der Koalitionsfreiheit in der DDR hatten die IHK die Aufgabe, für den Bereich der privaten Unternehmen Tarifverträge abzuschliessen. Diesbezüglich hatten sie formal die Funktion eines Arbeitgeberverbandes (materiell konnte diese Aufgabe natürlich nicht wahrgenommen werden, da die Unternehmer in den Gremien nur Minderheiten darstellten).
Industrie- und Handelskammer Groß-Berlin
Der Viermächte-Status von Berlin verhinderte die Arbeit der IHK der DDR in Ost-Berlin (genauso wie das bundesdeutsche IHK-Gesetz zunächst nicht in Westberlin Anwendung finden konnte). Daher wurde mit Verordnung einer Industrie- und Handelskammer Groß-Berlin vom 8. Januar 1954[2] eine eigenständige IHK für Ost-Berlin geschaffen, die völlig analog arbeitete.
Quellen
- Martin Will: Selbstverwaltung der Wirtschaft. Recht und Geschichte der Selbstverwaltung in den Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern (Jus publicum; 199). Mohr Siebeck, Tüningen 2011, ISBN 978-3-16-150705-2, Seite 364 ff. und 384 ff., (zugl. Habilitationsschrift, Universität Marburg 2007) Online
Weblinks
Einzelnachweise
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