- Johann von Preen
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Johann von Preen (* Anfang des 15. Jahrhunderts in Wittenburg; † 9. Oktober 1461) war als Johannes III. von 1454 bis zu seinem Tod 1461 der 23. Bischof des Bistums Ratzeburg.
Leben und Wirken
Johann wurde erst nach seiner Erhebung zur bischöflichen Würde von der adligen Familie Preen als zu ihr gehörig anerkannt, während man ihn vorher als Bürgerlichen betrachtet hatte.
Er setzte seine Energie in verschieden Reformvorhaben und stiftete ein Stipendium zur Unterstützung studierender Domherren. Das Gebiet des Hochstifts vergrößerte er durch Ankauf der Höfe Rupenstorf und Röggelin sowie des Drüsensees.
In Gadebusch bestätigte er 1458 die Stiftung einer ewige Messe durch den Lübecker Priester Marquard Becker. In den zeitgleich gefertigten Altarschranken findet sich bis heute sein Wappen. Einen Ablass von 40 Tagen bewilligte er denen, die die Kapelle St. Marien zu den Weiden in Wismar an ihrem Kirchweihtag besuchen würden und eben so viel denen, die vor dem dortigen Bild der Maria ihre Andacht verrichteten und einen Schilling der Ratzeburgischen Kirche opferten.
1458 vollzog er die Kirchweihe der Klosterkirche des Birgittenklosters Marienwohlde.
Er wurde im Ratzeburger Dom begraben, wo ein Bruchstück seines Grabsteins erhalten ist.[1]
Literatur
- Gottlieb Matthias Carl Masch: Geschichte des Bistums Ratzeburg. F. Aschenfeldt, Lübeck 1835, 780 Seiten, (Digitalisat), S. 352–356
Einzelnachweise
- ↑ Georg Krüger (Bearb.): Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Freistaats Mecklenburg-Strelitz. Band II: Das Land Ratzeburg, Neubrandenburg 1934; Nachdruck Stock & Stein, Schwerin 1994, ISBN 3-910179-28-2, S. 126. Siehe dort auch die Inschrift. Bei Masch (Lit.), S. 355 war der Stein noch vollständig erhalten.
Vorgänger Amt Nachfolger Johannes II. Prohl Bischof von Ratzeburg
1453–1461Ludolf II.
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