- Joseph von Aichen
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Joseph Freiherr von Aichen (* 30. Juni 1745; † 25. Oktober 1818 in Wien) war ein österreichischer Diplomat und Jurist.
Leben
Joseph von Aichen entstammte einer Adelsfamilie, die ursprünglich in Brandenburg beheimatet war, im 17. Jahrhundert siedelte sie nach Österreich um. Er wurde 1767 als Sekretär des Hofmarschalls angestellt und stieg 1770 zum Rat des Marschalls auf. Im folgenden Jahr berief man ihn als Justizkommissar in die Grafschaft Falkenstein. Zum Administratoren ernannte man ihn 1773, doch schon im Folgejahr kehrte er zurück, um seine Stelle als Hofmarschallrat erneut zu bekleiden. In den Appellationsrat sandte man von Aichen 1782; diese Stelle hielt er bis 1814 inne, als er sowohl Oberlandrichter als auch Geheimer Rat wurde. Im Jahr 1816 ernannte man ihn dann zum Freiherrn, womit er fortan Joseph Freiherr von Aichen hieß. Später fungierte von Aichen auch als provisorischer Hofkommissionspräsident, nachdem ein fester Präsident gefunden wurde, lediglich als dessen Stellvertreter. Am 25. Oktober 1818 verstarb von Aichen 73-jährig in Wien.
Von Aichen hatte sich an vielen Gesetzesdiskussionen beteiligt und setzte sich besonders für Arme ein; so war er auch Direktor des Armenbezirks gewesen.
Sein Sohn Franz X. Freiherr von Aichen hatte sich ebenfalls in der Justiz beteiligt.
Literatur
- Constantin von Wurzbach: Aichen, Joseph Freiherr von. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. Band 1. Verlag L. C. Zamarski, Wien 1856–1891, S. 8–9 (auf Wikisource).
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